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VzK§15 BA, 14. BVV am 24.04.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 14. BVV am 24.04.13.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
16.10.15, 19:44
Aktualisiert
27.01.18, 21:55

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Inhalt der Datei

2.40 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VII-0405 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 24.04.2013 BVV BVV/014/VII Betreff: Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 14.03.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0405 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .03.2013 Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am …….03.2013 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt Pankow begrüßt die Neufassung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen für Berlin und bringt sich mit den folgenden Positionen und Änderungsvorschlägen in die Entscheidungsfindung ein: Grundsätzlich verweist das Bezirksamt darauf, dass jegliche Ausweisung von Wohnungsbaupotentialflächen und die Realisierung von Wohnungsneubau die Bereitstellung notwendiger sozialer Infrastruktur und die Gewährleistung einer ausreichenden verkehrlichen Erschließung verbindlich gewährleisten muss. Das betrifft insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeitstätten und Sport- und Erholungsangebote. Darüber hinaus weist das Bezirksamt darauf hin, dass bei der Ausweisung von Wohnungsbaupotentialflächen und die Realisierung von Wohnungsneubau Ausgleichsmaßnahmen im Grün- und Naturschutzbereich unabdingbar sind. 1. Das Bezirksamt Pankow stimmt den im Konsens zwischen der für Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Bezirksamt ausgewiesenen Wohnungsbaupotenzialflächen zu. 2. Die auf bestehenden Kleingartenflächen dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen im Bezirk Pankow sind durchgängig zurückzunehmen. Entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplans sind einzuleiten. 3. Auf die Einbeziehung der Gesamtfläche Elisabethaue und der Bereiche Französisch-Buchholz-Nord (nordöstlich der Hans-Schumacher-Straße), Buch V (südlich der Moorlinse), Karow (südlich der Laake, Lindenberger Weg, östlich Straße 33) und nördlich/südlich Blankenburger Pflasterweg ist zu verzichten. 4. Das Bezirksamt Pankow schlägt neben den diversen innerstädtischen Nachverdichtungspotentialen folgende Wohnungsbaupotentialflächen vor und beabsichtigt, falls notwendig, Planungsrecht herzustellen: a. Neue Flächen und Standorte: Wilhelmsruh (westlich Kopenhagener Straße), Schönholz (südlich Klemkestraße), Rangierbahnhof Pankow, Französisch-Buchholz (westlich Straße 103), Heinersdorf-Mitte (nördlich Blankenburger Straße), Heinersdorf-Süd (südlich Romain-Rolland-Straße), Weißensee (Parkstraße), Fläche südlich Michelangelostraße, ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße - Westseite, Vivantes-Krankenhaus/Ella-Kay-Straße, Parkplatz Conrad-Blenke-Straße b. Teilflächen von Friedhöfen gemäß Friedhofsentwicklungsplan: Friedenskirchengemeinde Nordend (entlang östlich der Dietzgenstraße) sowie St. Georgen Kirchengemeinde und Segensgemeinde in Weißensee (nordwestlich der Roelckestraße) Über die Prioritätensetzung und die zeitlichen Realisierungsszenarien ist im weiteren Verlauf mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Einvernehmen herzustellen. Die Abteilung Stadtentwicklung wird beauftragt, die Änderungsvorschläge gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu vertreten und die Berücksichtigung im weiteren Erstellungsverlauf des StEP Wohnens zu erreichen. Begründung Erste Arbeitsgespräche zu Potenzialflächen mit SenStadt Um IA fanden im November 2012 und Januar 2013 statt. SenStadt Um hatte in Vorbereitung des Arbeitsgesprächs im November 2012 eine Liste und eine Karte der Potenzialflächen im Bezirk Pankow, Entwurfsstand 08/2012, übergeben. Relevant für den StEP Wohnen sind Potenzialflächen ab ca. 1 ha und/oder 100 Wohnungen. Der FB Stadtplanung hat eine Überprüfung vorgenommen und Flächenergänzungen bzw. den Verzicht auf Potenzialflächen, wie den Verzicht der auf Kleingartenanlagen dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen, zur Diskussion gestellt. Im Bezirk Pankow gibt es ausreichend aktivierbare Flächenpotenziale für Wohnungsneubau und ein umfangreiches Nachverdichtungspotenzial in städtebaulich integrierten Lagen, sodass es nicht erforderlich ist, die als Landschaftsraum etablierten Flächen wie Elisabethaue, Französisch Buchholz Nord, Buch V und Karow südlich der Laake bezirklicherseits für eine Bebauung vorzusehen. Das entspricht dem zentralen städtebaulichen Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Der Beschluss des Bezirksamtes ist das Ergebnis eines mehrstufigen Abstimmungsprozesses zwischen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (öffentliche Sitzungen am 24.01. und 14.02.2013), dem Bezirksamt (Sitzung am 29.01., 12.02. und 19.02.2013) und der Bezirksverwaltung. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung