Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 14. BVV am 24.04.13.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
16.10.15, 19:44
Aktualisiert
27.01.18, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
2.40
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0405
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
24.04.2013
BVV
BVV/014/VII
Betreff: Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks
Pankow für die weitere Bearbeitung
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 14.03.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0405
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.03.2013
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die
weitere Bearbeitung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am …….03.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt Pankow begrüßt die Neufassung des Stadtentwicklungsplans (StEP)
Wohnen für Berlin und bringt sich mit den folgenden Positionen und
Änderungsvorschlägen in die Entscheidungsfindung ein:
Grundsätzlich verweist das Bezirksamt darauf, dass jegliche Ausweisung von
Wohnungsbaupotentialflächen und die Realisierung von Wohnungsneubau die
Bereitstellung notwendiger sozialer Infrastruktur und die Gewährleistung einer
ausreichenden verkehrlichen Erschließung verbindlich gewährleisten muss. Das
betrifft insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und
Jugendfreizeitstätten und Sport- und Erholungsangebote.
Darüber hinaus weist das Bezirksamt darauf hin, dass bei der Ausweisung von
Wohnungsbaupotentialflächen und die Realisierung von Wohnungsneubau
Ausgleichsmaßnahmen im Grün- und Naturschutzbereich unabdingbar sind.
1. Das Bezirksamt Pankow stimmt den im Konsens zwischen der für
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Bezirksamt
ausgewiesenen Wohnungsbaupotenzialflächen zu.
2. Die auf bestehenden Kleingartenflächen dargestellten
Wohnungsbaupotenzialflächen im Bezirk Pankow sind durchgängig
zurückzunehmen. Entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplans sind
einzuleiten.
3. Auf die Einbeziehung der Gesamtfläche Elisabethaue und der Bereiche
Französisch-Buchholz-Nord (nordöstlich der Hans-Schumacher-Straße), Buch V
(südlich der Moorlinse), Karow (südlich der Laake, Lindenberger Weg, östlich
Straße 33) und nördlich/südlich Blankenburger Pflasterweg ist zu verzichten.
4. Das Bezirksamt Pankow schlägt neben den diversen innerstädtischen
Nachverdichtungspotentialen folgende Wohnungsbaupotentialflächen vor und
beabsichtigt, falls notwendig, Planungsrecht herzustellen:
a. Neue Flächen und Standorte:
Wilhelmsruh (westlich Kopenhagener Straße), Schönholz (südlich
Klemkestraße), Rangierbahnhof Pankow, Französisch-Buchholz (westlich Straße
103), Heinersdorf-Mitte (nördlich Blankenburger Straße), Heinersdorf-Süd
(südlich Romain-Rolland-Straße), Weißensee (Parkstraße), Fläche südlich
Michelangelostraße, ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße - Westseite,
Vivantes-Krankenhaus/Ella-Kay-Straße, Parkplatz Conrad-Blenke-Straße
b. Teilflächen von Friedhöfen gemäß Friedhofsentwicklungsplan:
Friedenskirchengemeinde Nordend (entlang östlich der Dietzgenstraße) sowie
St. Georgen Kirchengemeinde und Segensgemeinde in Weißensee (nordwestlich
der Roelckestraße)
Über die Prioritätensetzung und die zeitlichen Realisierungsszenarien ist im weiteren
Verlauf mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Einvernehmen
herzustellen.
Die Abteilung Stadtentwicklung wird beauftragt, die Änderungsvorschläge gegenüber
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu vertreten und die
Berücksichtigung im weiteren Erstellungsverlauf des StEP Wohnens zu erreichen.
Begründung
Erste Arbeitsgespräche zu Potenzialflächen mit SenStadt Um IA fanden im November
2012 und Januar 2013 statt. SenStadt Um hatte in Vorbereitung des Arbeitsgesprächs
im November 2012 eine Liste und eine Karte der Potenzialflächen im Bezirk Pankow,
Entwurfsstand 08/2012, übergeben. Relevant für den StEP Wohnen sind
Potenzialflächen ab ca. 1 ha und/oder 100 Wohnungen.
Der FB Stadtplanung hat eine Überprüfung vorgenommen und Flächenergänzungen
bzw. den Verzicht auf Potenzialflächen, wie den Verzicht der auf Kleingartenanlagen
dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen, zur Diskussion gestellt.
Im Bezirk Pankow gibt es ausreichend aktivierbare Flächenpotenziale für
Wohnungsneubau und ein umfangreiches Nachverdichtungspotenzial in städtebaulich
integrierten Lagen, sodass es nicht erforderlich ist, die als Landschaftsraum etablierten
Flächen wie Elisabethaue, Französisch Buchholz Nord, Buch V und Karow südlich der
Laake bezirklicherseits für eine Bebauung vorzusehen. Das entspricht dem zentralen
städtebaulichen Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
Der Beschluss des Bezirksamtes ist das Ergebnis eines mehrstufigen
Abstimmungsprozesses zwischen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Grünanlagen (öffentliche Sitzungen am 24.01. und 14.02.2013), dem Bezirksamt
(Sitzung am 29.01., 12.02. und 19.02.2013) und der Bezirksverwaltung.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung