Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 14. BVV am 24.04.13.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
2.46
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0418
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
24.04.2013
BVV
BVV/014/VII
Betreff: Information zum Jahresabschlussergebnis 2012 des Bezirks Pankow von
Berlin
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 16.04.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0418
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.04.2013
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Information zum Jahresabschlussergebnis 2012 des Bezirks Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.04.2013 die Information zum
Jahresabschlussergebnis 2012 des Bezirks Pankow von Berlin zur Kenntnis
genommen.
Begründung
Nach Vorliegen des vorläufigen Jahresabschlussergebnisses 2012 einschließlich der
von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommenen Basiskorrektur für
fortzuschreibende Tatbestände der Globalsummenzuweisungen ergeben sich die in der
Anlage dargestellten Auswirkungen bei den Einnahmen und Ausgaben.
Insgesamt schließt der Bezirk Pankow mit einem vorläufigen isolierten Jahresergebnis
in Höhe von 4.685 T€ ab.
Der Bezirk hatte für 2012 keinen Konsolidierungsbeitrag veranschlagt, jedoch den
Konsolidierungsfehlbetrag aus 2010 in Höhe von 1.100 T€ nachzuholen. Im Ergebnis
kann festgestellt werden, dass dies dem Bezirk gelungen ist. Damit ergibt sich ein
Konsolidierungsüberschuss in Höhe von 3.585 T€, womit sich der kumulierte
Verlustvortrag von 24,54 Mio € auf 19,85 Mio € verringert.
Zu den Ergebnissen im Einzelnen:
-
Die Transferausgaben insgesamt wurden kaum überschritten (115 T€),
wobei die mit 4,26 Mio € sehr hohe Überschreitung bei den Hilfen in
besonderen Lebenslagen (insbesondere bei der Eingliederungshilfe/Soz und
der Hilfe zur Pflege/Soz) überausgeglichen wird durch die Unterschreitung bei
den Hilfen zur Erziehung (insbesondere bei der stationären Hilfe) in Höhe von
4,57 Mio €.
Während die Hilfen in besonderen Lebenslagen nur mit ca. 250 T€
basiskorrigiert wurden (durch Kostensatzsteigerungen und Nachbudgetierung
der Mengen), erhielten die Hilfen zur Erziehung – in Anwendung des
beschlossenen Verfahrens - insgesamt knapp 1,7 Mio € mehr (rund 1,1 Mio €
durch Anhebung der Kostensätze und rund 500 T€ durch Nachbudgetierung
von Mengen) bei gleichzeitiger Unterschreitung der Ausgaben gegenüber der
Transferzuweisung in Höhe von 2,9 Mio €.
-
Die Personalausgaben wurden nur um knapp 360 T€ bzw. 240 T€ (ohne
Basiskorrektur wegen Nichteinhaltung der Zielvereinbarung zum
Fallmanagement Eingliederungshilfe) überschritten. Damit hat sich die
Veranschlagung gegenüber der in 2011 (2,3 Mio € Unterschreitung) als
treffsicherer erwiesen.
-
Im A-Teil wurden die Ansätze sowohl im Ausgabefeld
A08/Bewirtschaftungsausgaben um 340 T€ als auch im Ausgabefeld
A05/bewegliches Vermögen um 400 T€ unterschritten.
-
Der Defizitausgleich des Wirtschaftsplans für die Parkraumbewirtschaftung
wurde um gut 500 T€ unterschritten.
-
Bei den Einnahmen konnten im Einnahmefeld E01/eigene Einnahmen
Mehreinnahmen in Höhe von 18,3 Mio € erzielt werden. Der größte Anteil in
Höhe von 15,2 Mio € entfiel auf die zweckgebundenen Rückführungen von
Sanierungsfördermitteln.
Auch bei den Mieten und Pachten konnten ca. 400 T€ mehr eingenommen
werden, während im Feld E02/managementbedingte Einnahmen die
Erlösbeteiligung aus Grundstücksverkäufen um gut 200 T€ unterschritten
wurde.
Auch die Einnahmen aus Geldbußen aus der Parkraumbewirtschaftung (E03)
blieben knapp 200 T€ unter der Veranschlagung.
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse ergibt sich ein Handlungsbedarf insbesondere
bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen, um hier das Defizit noch in 2013 durch
geeignete Maßnahmen zu reduzieren.
Genau beobachtet werden sollten die Personalausgaben, um hier Überschreitungen
nicht entstehen zu lassen.
Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung sind die
Entwicklung des Defizitausgleichs und der Einnahmen aus Bußgeldern kritisch zu
begleiten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Berücksichtigung des Jahresabschlussergebnisses 2012 im Haushaltsjahr 2014
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Nicht betroffen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister