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Dringlichkeitsantrag Integrationsausschuss 15. BVV 5.6.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Dringlichkeitsantrag Integrationsausschuss 15. BVV 5.6.13.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:56

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Inhalt der Datei

TOP 1.4.1. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0498 Ursprungsdrucksachenart: Änderungsantrag, Ursprungsinitiator: Integrationsausschuss Dringlichkeitsantrag Integrationsausschuss Beratungsfolge: 05.06.2013 BVV BVV/015/VII Betreff: Mittelbereitstellung für die integrationspolitische Arbeit der Bezirke Die BVV möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der Senatsverwaltung oder auf Anregung der Senatsverwaltung über den Landeshaushalt des Landes Berlin für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird, der die Durchführung der laut Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) vorgeschriebene bezirklichen Aufgaben ermöglicht. Abstimmung im Ausschuss: Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0 Berlin, den 31.05.2013 Einreicher: Integrationsausschuss gez. Gregor Kijora - Ausschussvorsitzender Abstimmung über die Dringlichkeit JA 30 / NEIN 16 / ENTHALTUNGEN 2 => 2/3-Mehrheit für die Dringlichkeit wurde nicht erreicht Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für TOP 1.4.1. Drs. VII-0498 Begründung: Mit dem Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) hat das Land Berlin erstmalig das Thema Integration und Partizipation in den Fokus der gesetzlichen Aufgaben gerückt. Integration und Partizipation sind somit zu einem wichtigen Aufgabenfeld der Berliner Politik und Verwaltung geworden. In dem PartIntG werden verschiedene Aufgaben und Pflichten beschrieben, die auch die Bezirke des Landes Berlin zu erfüllen haben. Dies führt zwangsweise zu einem finanziellen Mehraufwand für die Bezirke. Da alle Bezirke des Landes Berlin aufgrund der Haushaltslage einen Großteil der sogenannten freiwilligen Aufgaben bereits jetzt nicht oder nur noch in einem stark verringerten Umfang erfüllen können, stehen keine zusätzlichen Mittel für die Erfüllung neuer Aufgaben zur Verfügung. Um den gesetzlichen Aufgaben des PartIntG gerecht zu werden, ist die Bereitstellung eines fachgebundenen Etats für die Berliner Bezirke notwendig.