Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Dringlichkeitsantrag Integrationsausschuss 15. BVV 5.6.13.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 1.4.1.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0498
Ursprungsdrucksachenart: Änderungsantrag,
Ursprungsinitiator: Integrationsausschuss
Dringlichkeitsantrag
Integrationsausschuss
Beratungsfolge:
05.06.2013
BVV
BVV/015/VII
Betreff: Mittelbereitstellung für die integrationspolitische Arbeit der Bezirke
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung für
Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der
Senatsverwaltung oder auf Anregung der Senatsverwaltung über den Landeshaushalt
des Landes Berlin für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und
fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird, der die Durchführung der laut Gesetz
zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) vorgeschriebene
bezirklichen Aufgaben ermöglicht.
Abstimmung im Ausschuss:
Ja: 13
Nein: 0
Enthaltungen: 0
Berlin, den 31.05.2013
Einreicher:
Integrationsausschuss
gez. Gregor Kijora - Ausschussvorsitzender
Abstimmung über die Dringlichkeit JA 30 / NEIN 16 / ENTHALTUNGEN 2
=> 2/3-Mehrheit für die Dringlichkeit wurde nicht erreicht
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
TOP 1.4.1.
Drs. VII-0498
Begründung:
Mit dem Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) hat
das Land Berlin erstmalig das Thema Integration und Partizipation in den Fokus der
gesetzlichen Aufgaben gerückt. Integration und Partizipation sind somit zu einem
wichtigen Aufgabenfeld der Berliner Politik und Verwaltung geworden. In dem PartIntG
werden verschiedene Aufgaben und Pflichten beschrieben, die auch die Bezirke des
Landes Berlin zu erfüllen haben. Dies führt zwangsweise zu einem finanziellen
Mehraufwand für die Bezirke. Da alle Bezirke des Landes Berlin aufgrund der
Haushaltslage einen Großteil der sogenannten freiwilligen Aufgaben bereits jetzt nicht
oder nur noch in einem stark verringerten Umfang erfüllen können, stehen keine
zusätzlichen Mittel für die Erfüllung neuer Aufgaben zur Verfügung. Um den
gesetzlichen Aufgaben des PartIntG gerecht zu werden, ist die Bereitstellung eines
fachgebundenen Etats für die Berliner Bezirke notwendig.