Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0498
Ursprungsdrucksachenart: Dringlichkeitsantrag,
Ursprungsinitiator: Integrationsausschuss
Beratungsfolge:
05.06.2013
28.08.2013
06.11.2013
11.12.2013
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/015/VII
BVV/016/VII
BVV/018/VII
BVV/019/VII
vertagt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Mittelbereitstellung für die integrationspolitische Arbeit der Bezirke
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 20.11.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0498
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
19.11.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drs.: VII-0498
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Mittelbereitstellung für die integrationspolitische Arbeit der Bezirke
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII – 0498
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung für
Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der
Senatsverwaltung oder auf Anregung der Senatsverwaltung über den Landeshaushalt
des Landes Berlin für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und
fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird, der die Durchführung der laut Gesetz
zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) vorgeschriebene
bezirklichen Aufgaben ermöglicht.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich am 25. September mit einem Schreiben an die
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gewandt. Der Senat wurde hierin
aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Bezirke durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel
bei einer erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und
Integration in Berlin (PartIntG) unterstützt werden können.
Im Antwortschreiben führt die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen aus, dass mit
Ausnahme der gesamtstädtischen Aufgaben die Zuständigkeit für die Integrationsarbeit
grundsätzlich auf bezirklicher Ebene in der Zuständigkeit der Bezirke liege. Sie halte es
für ein bewährtes Verfahren, dass die Bezirke entsprechend der ihnen zur Verfügung
gestellten Globalmittel ihre Verantwortung wahrnähmen und eigenständig Prioritäten
setzten. Der Senat sei hierbei mit mehreren Instrumenten auch im Sozialraum
koordinierend und unterstützend tätig, zum Beispiel über die Quartiersmanagements,
die Stadtteilzentren und künftig durch ihr Haus verstärkt auch für die Koordinierung von
Integrationslotsen und die Einbeziehung ausländischer Roma.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Das Partizipations- und Integrationsgesetz ist eine wesentliche Rechtsgrundlage, um im
Bereich des öffentlichen Dienstes den gleichberechtigten Zugang und die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zu sichern und
einer strukturellen Diskriminierung entgegen zu wirken. Die für die integrationspolitische
Arbeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bezirks sind so einzusetzen, dass
eine Intensivierung und Verbesserung der Partizipation von Migrantinnen und Migranten
gewährleistet und der wachsenden Zuwanderung in unseren Bezirk und der damit
verbundenen zunehmenden Vielschichtigkeit der Pankower Bevölkerung Rechnung
getragen werden.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister