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VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:56

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0498 Ursprungsdrucksachenart: Dringlichkeitsantrag, Ursprungsinitiator: Integrationsausschuss Beratungsfolge: 05.06.2013 28.08.2013 06.11.2013 11.12.2013 BVV BVV BVV BVV BVV/015/VII BVV/016/VII BVV/018/VII BVV/019/VII vertagt ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Mittelbereitstellung für die integrationspolitische Arbeit der Bezirke Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 20.11.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0498 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 19.11.2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.: VII-0498 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Mittelbereitstellung für die integrationspolitische Arbeit der Bezirke Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII – 0498 „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der Senatsverwaltung oder auf Anregung der Senatsverwaltung über den Landeshaushalt des Landes Berlin für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird, der die Durchführung der laut Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) vorgeschriebene bezirklichen Aufgaben ermöglicht.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat sich am 25. September mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gewandt. Der Senat wurde hierin aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Bezirke durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei einer erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) unterstützt werden können. Im Antwortschreiben führt die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen aus, dass mit Ausnahme der gesamtstädtischen Aufgaben die Zuständigkeit für die Integrationsarbeit grundsätzlich auf bezirklicher Ebene in der Zuständigkeit der Bezirke liege. Sie halte es für ein bewährtes Verfahren, dass die Bezirke entsprechend der ihnen zur Verfügung gestellten Globalmittel ihre Verantwortung wahrnähmen und eigenständig Prioritäten setzten. Der Senat sei hierbei mit mehreren Instrumenten auch im Sozialraum koordinierend und unterstützend tätig, zum Beispiel über die Quartiersmanagements, die Stadtteilzentren und künftig durch ihr Haus verstärkt auch für die Koordinierung von Integrationslotsen und die Einbeziehung ausländischer Roma. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Das Partizipations- und Integrationsgesetz ist eine wesentliche Rechtsgrundlage, um im Bereich des öffentlichen Dienstes den gleichberechtigten Zugang und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zu sichern und einer strukturellen Diskriminierung entgegen zu wirken. Die für die integrationspolitische Arbeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bezirks sind so einzusetzen, dass eine Intensivierung und Verbesserung der Partizipation von Migrantinnen und Migranten gewährleistet und der wachsenden Zuwanderung in unseren Bezirk und der damit verbundenen zunehmenden Vielschichtigkeit der Pankower Bevölkerung Rechnung getragen werden. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Auswirkungen Matthias Köhne Bezirksbürgermeister