Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Piratenfraktion & Fraktion Bündnis 90/Grüne 15.BVV am 5.6.2013.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
1.17
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
Piratenfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
VII-0458
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Beratungsfolge:
05.06.2013
BVV
BVV/015/VII
Betreff: Telefonliste der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord veröffentlichen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägerversammlung dafür einzusetzen, dass umfassende
MitarbeiterInnentelefonlisten und personenbezogene Mailadressen der Bundesagentur Für Arbeit Berlin
Nord gedruckt und im Netz veröffentlicht werden und die Durchwahl der/s zuständigen Sachbearbeiterin/s
auf den Bescheiden, Einladungen oder sonstiger Korrespondenz angegeben wird. Damit wird der
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) genügt, das
umfassenden Informationsanspruch von BürgerInnen zu amtlichen Informationen vorsieht, soweit
dagegen nicht Sicherheits- oder Datenschutzgründe sprechen.
Berlin, den 30.05.2013
Einreicher: Piratenfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
BV Jan Schrecker – Piratenfraktion
BV Billig, BV Bechtler, BV Senkel – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Begründung siehe Rückseite
SIEHE 2. AUSFERTIGUNG
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0458
Begründung:
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord ist nur eine zentrale Servicenummer und
eine Faxnummer veröffentlicht. Die Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord ist also telefonisch für die
BürgerInnen nur über diese Servicenummer erreichbar. Eine telefonische Durchwahl des Bürgers zu
SachbearbeiterInnen scheint nicht vorgesehen.
Am 10. Januar hatte aber das Verwaltungsgericht Leipzig der Klage einer mit Sozialangelegenheiten
befassten Anwaltskanzlei auf Zugang zur Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern der mit
Bürgerkontakt tätigen MitarbeiterInnen des Jobcenters Leipzig stattgegeben - 5 K 981/11 -, da
Sicherheitsgründe nicht vor lagen. Die Diensttelefonnummern einer Behörde unterliegen nach dem IFG
nicht dem persönlichen Datenschutz der einzelnen BehördenmitarbeiterInnen.
Die Entscheidung ist auf die Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord anwendbar, in deren Bundesland es
ein Landesinformationsfreiheitsgesetz gibt, oder das Bundesgesetz IFG gilt. Das ist in Berlin der Fall.
Durch die Veröffentlichung der MitarbeiterInnentelefonlisten kann einer Klage vorgebeugt werden, die
unnötig Geld, Nerven und Arbeitszeit kostet.