Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Piratenfraktion & Fraktion Bündnis 90/Grüne 15.BVV am 5.6.2013.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
1.17
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
Piratenfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
VII-0458
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Beratungsfolge:
05.06.2013
BVV
BVV/015/VII
Betreff: Telefonliste der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord veröffentlichen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in dem Verwaltungsausschuss der Bundesagentur
Für Arbeit Berlin Nord dafür einzusetzen, dass umfassende
Mitarbeiter*innentelefonlisten und personenbezogene Mailadressen der Bundesagentur
Für Arbeit Berlin Nord gedruckt und im Netz veröffentlicht werden und die Durchwahl
der/s zuständigen Sachbearbeiterin/s auf den Bescheiden, Einladungen oder sonstiger
Korrespondenz angegeben wird. Damit wird der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Leipzig und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) genügt, das umfassenden
Informationsanspruch von BürgerInnen zu amtlichen Informationen vorsieht, soweit
dagegen nicht Sicherheits- oder Datenschutzgründe sprechen.
Berlin, den 05.06.2013
Einreicher: Piratenfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
BV Jan Schrecker – Piratenfraktion
BV Billig, BV Bechtler, BV Senkel – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
2. Ausfertigung
Drs. VII-0458
Begründung:
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord ist nur eine zentrale
Servicenummer und eine Faxnummer veröffentlicht. Die Bundesagentur für Arbeit Berlin
Nord ist also telefonisch für die Bürger*innen nur über diese Servicenummer erreichbar.
Eine telefonische Durchwahl der/s Bürger*in/s zu Sachbearbeiter*innen scheint nicht
vorgesehen.
Am 10. Januar hatte aber das Verwaltungsgericht Leipzig der Klage einer mit
Sozialangelegenheiten befassten Anwaltskanzlei auf Zugang zur Diensttelefonliste mit
den Durchwahlnummern der mit Bürger*innenkontakt tätigen Mitarbeiter*innen des
Jobcenters Leipzig stattgegeben - 5 K 981/11 -, da Sicherheitsgründe nicht vor lagen.
Die Diensttelefonnummern einer Behörde unterliegen nach dem IFG nicht dem
persönlichen Datenschutz der einzelnen Behördenmitarbeiter*innen.
Die Entscheidung ist auf die Bundesagenturen für Arbeit anwendbar. Durch die
Veröffentlichung der Mitarbeiter*innentelefonlisten kann einer Klage vorgebeugt
werden, die unnötig Geld, Nerven und Arbeitszeit kostet.