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2. Ausfertigung Antrag Piratenfraktion & Fraktion Bündnis 90/Grüne 15.BVV am 5.6.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Piratenfraktion & Fraktion Bündnis 90/Grüne 15.BVV am 5.6.2013.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:56

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Inhalt der Datei

2. Ausfertigung 1.17 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag Piratenfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VII-0458 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Piratenfraktion Beratungsfolge: 05.06.2013 BVV BVV/015/VII Betreff: Telefonliste der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord veröffentlichen Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich in dem Verwaltungsausschuss der Bundesagentur Für Arbeit Berlin Nord dafür einzusetzen, dass umfassende Mitarbeiter*innentelefonlisten und personenbezogene Mailadressen der Bundesagentur Für Arbeit Berlin Nord gedruckt und im Netz veröffentlicht werden und die Durchwahl der/s zuständigen Sachbearbeiterin/s auf den Bescheiden, Einladungen oder sonstiger Korrespondenz angegeben wird. Damit wird der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) genügt, das umfassenden Informationsanspruch von BürgerInnen zu amtlichen Informationen vorsieht, soweit dagegen nicht Sicherheits- oder Datenschutzgründe sprechen. Berlin, den 05.06.2013 Einreicher: Piratenfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen BV Jan Schrecker – Piratenfraktion BV Billig, BV Bechtler, BV Senkel – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 2. Ausfertigung Drs. VII-0458 Begründung: Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord ist nur eine zentrale Servicenummer und eine Faxnummer veröffentlicht. Die Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord ist also telefonisch für die Bürger*innen nur über diese Servicenummer erreichbar. Eine telefonische Durchwahl der/s Bürger*in/s zu Sachbearbeiter*innen scheint nicht vorgesehen. Am 10. Januar hatte aber das Verwaltungsgericht Leipzig der Klage einer mit Sozialangelegenheiten befassten Anwaltskanzlei auf Zugang zur Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern der mit Bürger*innenkontakt tätigen Mitarbeiter*innen des Jobcenters Leipzig stattgegeben - 5 K 981/11 -, da Sicherheitsgründe nicht vor lagen. Die Diensttelefonnummern einer Behörde unterliegen nach dem IFG nicht dem persönlichen Datenschutz der einzelnen Behördenmitarbeiter*innen. Die Entscheidung ist auf die Bundesagenturen für Arbeit anwendbar. Durch die Veröffentlichung der Mitarbeiter*innentelefonlisten kann einer Klage vorgebeugt werden, die unnötig Geld, Nerven und Arbeitszeit kostet.