Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 19. BVVAm 11.12.13.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0458
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Beratungsfolge:
05.06.2013
28.08.2013
11.12.2013
BVV
BVV
BVV
BVV/015/VII
BVV/016/VII
BVV/019/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Telefonliste der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord veröffentlichen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 08.11.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0458
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.11.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0458/2013
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Telefonlisten der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord veröffentlichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 15. Sitzung am 05.06.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII – 0458/2013
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in dem Verwaltungsausschuss der
Bundesagentur Für Arbeit Berlin Nord dafür einzusetzen, dass umfassende
Mitarbeiter*innentelefonlisten und personenbezogene Mailadressen der
Bundesagentur Für Arbeit Berlin Nord gedruckt und im Netz veröffentlicht werden
und die Durchwahl der/s zuständigen Sachbearbeiterin/s auf den Bescheiden,
Einladungen oder sonstiger Korrespondenz angegeben wird. Damit wird der
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig und dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) genügt, das umfassenden
Informationsanspruch von BürgerInnen zu amtlichen Informationen vorsieht,
soweit dagegen nicht Sicherheits- oder Datenschutzgründe sprechen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Berlin Nord hat in seiner Sitzung am
04.09.2013 das Anliegen des Bezirksamtes Pankow von Berlin, die Telefonlisten zu
veröffentlichen, beraten. Grundlage war eine Informationsvorlage der Geschäftsführung
der Arbeitsagentur Berlin Nord, die die Standpunkte und Auffassungen der Zentrale und
der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zusammenfasst. Sie werden im Folgenden
wortgetreu wiedergegeben:
„Die Bundesagentur für Arbeit hat mehrfach darauf verwiesen, dass das Urteil des
Verwaltungsgerichts Leipzig sich einzig an das Jobcenter Leipzig richtet und keine
Allgemeinverbindlichkeit für andere Jobcenter und Agenturen im Bundesgebiet entfaltet.
Da es noch nicht rechtskräftig ist und die gemeinsame Einrichtung in Leipzig von der
Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln Gebrauch gemacht hat, ist ungewiss, ob
das Urteil überhaupt Bestand haben wird.
Um die Kundenzufriedenheit sowohl bei den anrufenden als auch bei den persönlich
vorsprechenden Kunden zu erhöhen, wurde bei der Bundesagentur für Arbeit die
Organisationsform des ServiceCenters eingeführt. Dieses Modell hat sich bewährt. So
werden die telefonischen Anfragen von Kunden (seit dem 01.06.2013 kostenfrei) durch
eine ideale Arbeitsteilung optimal bearbeitet, persönliche Gespräche werden
störungsfrei geführt, Anträge schnell und in hoher Qualität beantwortet. Die fehlende
telefonische Erreichbarkeit im „Direktwahlverfahren“ ist das Ergebnis einer zulässigen
Organisationsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit. In den gesetzlichen
Vorschriften findet sich keine Verpflichtung zur Bereithaltung etwa von Telefonzeiten,
zumal es nach den internen Weisungen der Bundesagentur verpflichtend ist, dass jeder
Anrufer, dessen Anliegen nicht unmittelbar in Telefon-Service-Centern der
Bundesagentur für Arbeit geklärt werden kann, innerhalb von 2 Tagen einen Rückruf
(Direktkontakt) von der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter
erhält. Diese Regelung wird fachaufsichtlich kontrolliert und nachgehalten.
Auch datenschutzrechtliche Regelungen wären verletzt, wenn eine Mitarbeiterin bzw.
ein Mitarbeiter, der sich gerade im persönlichen Gespräch befindet, am Telefon
sensible Thematiken und Sachverhalte einer dritten Person bespricht. Demnach müsste
der Kunde, der sich zur Beratung vor Ort befindet, für die Zeit des Telefonats das Büro
verlassen, was nicht praktikabel ist. Die Alternative zum Umgang mit Anrufen während
eines persönlichen Beratungsgespräches wäre es, das Telefon einfach stumm zu
stellen. Dies stellt aber keine kundenfreundliche Variante dar, da im Gegensatz zur
Vorschaltung des ServiceCenters keine sofortige Klärung möglich ist bzw. ein Rückruf
ohne Möglichkeit zur inhaltlichen Vorbereitung erfolgen müsste.
Da die Einführung von ServiceCentern eine Organisationsentscheidung der
Bundesagentur ist, kann der Verwaltungsausschuss hierzu weder mit der
Geschäftsführung der Agentur für Arbeit noch mit der Geschäftsführung der
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg eine Neuregelung erzielen und vereinbaren (Art.
5 (3) Satzung der Bundesagentur).“
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Berlin Nord ist der oben zitierten
Argumentation gefolgt und sieht keinen Handlungsbedarf.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management