Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linke 15. BVV am 05.06.13.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
1.20
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0464
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Antrag
Linksfraktion
Beratungsfolge:
05.06.2013
BVV
BVV/015/VII
Betreff: Mehrjährige Tiefbaumaßnahmen
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die straßenverkehrsbehördlichen
Genehmigungen für die technische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes
für Tiefbaumaßnahmen mit der Auflage zu versehen, dass
Baustellennebeneinrichtungen (Werkstattcontainer, Materiallager, abgestellte
Baumaschinen etc.) in der 51. und 52. sowie in den unmittelbar darauf folgenden
9 Kalenderwochen zurückzubauen sind.
2. Bei Tiefbaumaßnahmen, deren Initiator bzw. Auftraggeber das Bezirksamt selbst
ist, sind derartige Auflagen bereits zum Bestandteil der Ausschreibung zu
machen.
Berlin, den 28.05.2013
Einreicher: Linksfraktion
gez. BV Wolfram Kempe
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Verkehr und öffentliche Ordnung
Drs. VII-0464
Begründung:
Es ist geübte Praxis, dass bei Tiefbauarbeiten etwa der Leitungsbetriebe, die von
vornherein mehrere Jahre dauern werden, nicht nur die selbstverständlich notwendige
Sicherung der Baustelle selbst, sondern auch ihre Nebeneinrichtungen wie
Werkstattcontainer, Materiallager, Abstellflächen für Baufahrzeuge etc. im öffentlichen
Straßenland verbleiben, wenn die Baustelle selbst ruht. Sie tut dies regelmäßig zum
Jahresende (Weihnachten und Neujahr) und des Wetters wegen im darauf folgenden
Januar und Februar.
In dieser Zeit stehen die so blockierten Parkplätze der Bevölkerung nicht zur Verfügung.
Insbesondere im Gebiet um den Helmholtzplatz, in dem in den vergangenen zwei
Jahren die unbestreitbar positiven Effekte der Parkraumbewirtschaftung (PRB) kaum
spürbar sind, fördert das ihre Akzeptanz nicht gerade. Landesrechtliche Regelungen,
etwa eine Anpassung der Sondernutzungsgebührenverordnung, die materielle Anreize
zu einer Änderung im technologischen Ablauf bei den ausführenden Baufirmen selbst
schaffen könnten, sind in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
Hinzu kommt, dass die Wirtschaftspläne der PRB, in die Verwarn- und Bußgelder nicht
eingehen, durch die verstärkten Baumaßnahmen der Leitungsbetriebe auf absehbare
Zeit nicht ausgeglichen erfüllt werden können. Dem kann aber, wenigstens teilweise,
auf diesem Wege abgeholfen werden.