Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 17. BVV am 25.09.13.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
VII-0464
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
05.06.2013
10.09.2013
25.09.2013
BVV
VerkOrd
BVV
BVV/015/VII
VerkOrd/029/VII
BVV/017/VII
überwiesen
im Ausschuss abgelehnt
Betreff: Mehrjährige Tiefbaumaßnahmen
Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung hat die Drucksache auf seiner
Sitzung am 10.09.2013 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr und
öffentliche Ordnung:
JA 4 / NEIN 7 / ENTHALTUNGEN 2
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die straßenverkehrsbehördlichen
Genehmigungen für die technische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes
für Tiefbaumaßnahmen mit der Auflage zu versehen, dass
Baustellennebeneinrichtungen (Werkstattcontainer, Materiallager, abgestellte
Baumaschinen etc.) in der 51. und 52. sowie in den unmittelbar darauf folgenden
9 Kalenderwochen zurückzubauen sind.
2. Bei Tiefbaumaßnahmen, deren Initiator bzw. Auftraggeber das Bezirksamt selbst
ist, sind derartige Auflagen bereits zum Bestandteil der Ausschreibung zu
machen.
Berlin, den 17.09.2013
Einreicher: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
gez. BV Wolfram Kempe, Ausschußvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
einige JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0464
Begründung der Beschlußempfehlung Ausschuss für Verkehr und öffentliche
Ordnung:
Die Ausschußmehrheit bezweifelte, daß die Antragsteller die Konsequenzen ihres
Begehrens vollständig überblickt hätten. So würde, ihrer Meinung nach, der
Baustellenverkehr zunehmen und die Kosten für Baumaßnahmen steigen. Auch sei die
generelle Anordnung einer Baupause nicht sinnvoll. Vielmehr wurde auf die
Bemühungen zur Änderung der Sondernutzungsgebührenverordnung seitens des RdB
verwiesen.
Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 4 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei 2
Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache.
Text Ursprungsantrag Linksfraktion:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die straßenverkehrsbehördlichen
Genehmigungen für die technische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes
für Tiefbaumaßnahmen mit der Auflage zu versehen, dass
Baustellennebeneinrichtungen (Werkstattcontainer, Materiallager, abgestellte
Baumaschinen etc.) in der 51. und 52. sowie in den unmittelbar darauf folgenden
9 Kalenderwochen zurückzubauen sind.
4. Bei Tiefbaumaßnahmen, deren Initiator bzw. Auftraggeber das Bezirksamt selbst
ist, sind derartige Auflagen bereits zum Bestandteil der Ausschreibung zu
machen.
Begründung Ursprungsantrag:
Es ist geübte Praxis, dass bei Tiefbauarbeiten etwa der Leitungsbetriebe, die von
vornherein mehrere Jahre dauern werden, nicht nur die selbstverständlich notwendige
Sicherung der Baustelle selbst, sondern auch ihre Nebeneinrichtungen wie
Werkstattcontainer, Materiallager, Abstellflächen für Baufahrzeuge etc. im öffentlichen
Straßenland verbleiben, wenn die Baustelle selbst ruht. Sie tut dies regelmäßig zum
Jahresende (Weihnachten und Neujahr) und des Wetters wegen im darauf folgenden
Januar und Februar.
In dieser Zeit stehen die so blockierten Parkplätze der Bevölkerung nicht zur Verfügung.
Insbesondere im Gebiet um den Helmholtzplatz, in dem in den vergangenen zwei
Jahren die unbestreitbar positiven Effekte der Parkraumbewirtschaftung (PRB) kaum
spürbar sind, fördert das ihre Akzeptanz nicht gerade. Landesrechtliche Regelungen,
etwa eine Anpassung der Sondernutzungsgebührenverordnung, die materielle Anreize
zu einer Änderung im technologischen Ablauf bei den ausführenden Baufirmen selbst
schaffen könnten, sind in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
Hinzu kommt, dass die Wirtschaftspläne der PRB, in die Verwarn- und Bußgelder nicht
eingehen, durch die verstärkten Baumaßnahmen der Leitungsbetriebe auf absehbare
Zeit nicht ausgeglichen erfüllt werden können. Dem kann aber, wenigstens teilweise,
auf diesem Wege abgeholfen werden.