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Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 17. BVV am 25.09.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 17. BVV am 25.09.13.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 19:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:57

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung VII-0464 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 05.06.2013 10.09.2013 25.09.2013 BVV VerkOrd BVV BVV/015/VII VerkOrd/029/VII BVV/017/VII überwiesen im Ausschuss abgelehnt Betreff: Mehrjährige Tiefbaumaßnahmen Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.09.2013 beraten. Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung: JA 4 / NEIN 7 / ENTHALTUNGEN 2 Die BVV möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die straßenverkehrsbehördlichen Genehmigungen für die technische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Tiefbaumaßnahmen mit der Auflage zu versehen, dass Baustellennebeneinrichtungen (Werkstattcontainer, Materiallager, abgestellte Baumaschinen etc.) in der 51. und 52. sowie in den unmittelbar darauf folgenden 9 Kalenderwochen zurückzubauen sind. 2. Bei Tiefbaumaßnahmen, deren Initiator bzw. Auftraggeber das Bezirksamt selbst ist, sind derartige Auflagen bereits zum Bestandteil der Ausschreibung zu machen. Berlin, den 17.09.2013 Einreicher: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung gez. BV Wolfram Kempe, Ausschußvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH einige JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0464 Begründung der Beschlußempfehlung Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung: Die Ausschußmehrheit bezweifelte, daß die Antragsteller die Konsequenzen ihres Begehrens vollständig überblickt hätten. So würde, ihrer Meinung nach, der Baustellenverkehr zunehmen und die Kosten für Baumaßnahmen steigen. Auch sei die generelle Anordnung einer Baupause nicht sinnvoll. Vielmehr wurde auf die Bemühungen zur Änderung der Sondernutzungsgebührenverordnung seitens des RdB verwiesen. Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 4 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache. Text Ursprungsantrag Linksfraktion: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die straßenverkehrsbehördlichen Genehmigungen für die technische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Tiefbaumaßnahmen mit der Auflage zu versehen, dass Baustellennebeneinrichtungen (Werkstattcontainer, Materiallager, abgestellte Baumaschinen etc.) in der 51. und 52. sowie in den unmittelbar darauf folgenden 9 Kalenderwochen zurückzubauen sind. 4. Bei Tiefbaumaßnahmen, deren Initiator bzw. Auftraggeber das Bezirksamt selbst ist, sind derartige Auflagen bereits zum Bestandteil der Ausschreibung zu machen. Begründung Ursprungsantrag: Es ist geübte Praxis, dass bei Tiefbauarbeiten etwa der Leitungsbetriebe, die von vornherein mehrere Jahre dauern werden, nicht nur die selbstverständlich notwendige Sicherung der Baustelle selbst, sondern auch ihre Nebeneinrichtungen wie Werkstattcontainer, Materiallager, Abstellflächen für Baufahrzeuge etc. im öffentlichen Straßenland verbleiben, wenn die Baustelle selbst ruht. Sie tut dies regelmäßig zum Jahresende (Weihnachten und Neujahr) und des Wetters wegen im darauf folgenden Januar und Februar. In dieser Zeit stehen die so blockierten Parkplätze der Bevölkerung nicht zur Verfügung. Insbesondere im Gebiet um den Helmholtzplatz, in dem in den vergangenen zwei Jahren die unbestreitbar positiven Effekte der Parkraumbewirtschaftung (PRB) kaum spürbar sind, fördert das ihre Akzeptanz nicht gerade. Landesrechtliche Regelungen, etwa eine Anpassung der Sondernutzungsgebührenverordnung, die materielle Anreize zu einer Änderung im technologischen Ablauf bei den ausführenden Baufirmen selbst schaffen könnten, sind in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Hinzu kommt, dass die Wirtschaftspläne der PRB, in die Verwarn- und Bußgelder nicht eingehen, durch die verstärkten Baumaßnahmen der Leitungsbetriebe auf absehbare Zeit nicht ausgeglichen erfüllt werden können. Dem kann aber, wenigstens teilweise, auf diesem Wege abgeholfen werden.