Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 13 Schlussbericht BA, 16 BVV am 28.08.2013.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.10.15, 19:46
Aktualisiert
27.01.18, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
2.41
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0477
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
05.06.2013
28.08.2013
BVV
BVV
BVV/015/VII
BVV/016/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Schutz eines unbefestigten Gehweges an der Panke-Brücke
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 14.08.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0477
2013
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0477
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Schutz eines unbefestigten Gehweges an der Panke-Brücke
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 15. Tagung der BVV am 05.06.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VII-0477
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Flächen an der kürzlich neu hergestellten
Brücke über die Panke in der Pankgrafenstraße im Ortsteil Karow durch geeignete Maßnahmen
vor einem Befahren mit PKW und LKW zu schützen. “
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Auf der südlichen Seite der Pankgrafenstraße befindet sich zwischen Böttnerstraße und Bucher
Chaussee ein unbefestigter Gehweg. Im Zuge der Baufeldfreimachung für den Brückenneubau
über die Panke wurde vorhandener Wildwuchs beidseitig der Brücke entfernt. Die
freigewordenen Flächen nutzen Besucher des angrenzenden Naturschutzgebietes „Karower
Teiche“ verstärkt zum Parken. Hierdurch kann es zu Behinderung für Nutzer des nur einseitig
vorhandenen Gehweges kommen.
Durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt werden aus diesem Grunde zum Schutz der
südöstlichen Seite der Brücke auf ca. 15 m Poller gesetzt. Auf der nordöstlichen Seite werden
zwei Poller gesetzt, die das Befahren der Brücke verhindern sollen. Hiermit wird eine bessere
Einsicht bei der Querung der Pankgrafenstraße erreicht.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln der Straßenunterhaltung.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung