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VzK § 13 Schlussbericht BA, 16 BVV am 28.08.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 13 Schlussbericht BA, 16 BVV am 28.08.2013.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.10.15, 19:46
Aktualisiert
27.01.18, 21:57

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Inhalt der Datei

2.41 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0477 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 05.06.2013 28.08.2013 BVV BVV BVV/015/VII BVV/016/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Schutz eines unbefestigten Gehweges an der Panke-Brücke Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 14.08.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0477 2013 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0477 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Schutz eines unbefestigten Gehweges an der Panke-Brücke Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 15. Tagung der BVV am 05.06.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VII-0477 „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Flächen an der kürzlich neu hergestellten Brücke über die Panke in der Pankgrafenstraße im Ortsteil Karow durch geeignete Maßnahmen vor einem Befahren mit PKW und LKW zu schützen. “ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Auf der südlichen Seite der Pankgrafenstraße befindet sich zwischen Böttnerstraße und Bucher Chaussee ein unbefestigter Gehweg. Im Zuge der Baufeldfreimachung für den Brückenneubau über die Panke wurde vorhandener Wildwuchs beidseitig der Brücke entfernt. Die freigewordenen Flächen nutzen Besucher des angrenzenden Naturschutzgebietes „Karower Teiche“ verstärkt zum Parken. Hierdurch kann es zu Behinderung für Nutzer des nur einseitig vorhandenen Gehweges kommen. Durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt werden aus diesem Grunde zum Schutz der südöstlichen Seite der Brücke auf ca. 15 m Poller gesetzt. Auf der nordöstlichen Seite werden zwei Poller gesetzt, die das Befahren der Brücke verhindern sollen. Hiermit wird eine bessere Einsicht bei der Querung der Pankgrafenstraße erreicht. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln der Straßenunterhaltung. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung