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Antrag B´90/Grüne 15. BVV am 05.06.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag B´90/Grüne 15. BVV am 05.06.13.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
16.10.15, 19:46
Aktualisiert
27.01.18, 21:51

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Inhalt der Datei

1.45 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0489 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 05.06.2013 BVV BVV/015/VII Betreff: Zahnrettungsboxen einführen Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, wie möglichst flächendeckend in Einrichtungen und Organisationen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, mobile medizinische Zahnrettungsboxen vorzuhalten sind: Und zwar sowohl in öffentlich finanzierten als auch kommunalen Einrichtungen oder Organisationen, welche sich um Kinder, Jugendliche und Gesundheit kümmern und in denen sich Kinder und Jugendliche befinden (insbesondere etwa in Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Krankenhäusern, Schulen, Schwimmbädern sowie Sportvereinen). Berlin, den 28.05.2013 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler, BV Catrin Fabricius, BV Torsten Wischnewski-Ruschin Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeausschuss Drs. VII-0489 Begründung: Ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne als Folge eines Unfallereignisses (Spiel-, Sport- oder Verkehrsunfall) können heute aussichtsreich gerettet bzw. in den Kiefer zurückgepflanzt und somit erhalten werden, wenn sie bis max. 30 Minuten nach dem Unfallgeschehen in die Nährlösung einer für diese Zwecke vorgesehenen zahnmedizinischen Zahnrettungsbox eingelegt werden. Beschriebene Unfälle führen nicht selten zu mittelschweren bis schweren Zahnverletzungen, wobei hiervon primär die Zähne im Frontalbereich betroffen sind. Durch unvorhergesehenes Aufschlagen oder Stürzen können Zahnlockerungen bis hin zu Extraktionen verursacht werden sowie Zahnsegmente ab- bzw. herausbrechen oder Zähne teilweise bzw. gänzlich aus dem Zahnfleisch bzw. Kieferbereich herausgelöst werden. Ein abgebrochener oder fehlender Zahn im Frontzahnbereich beispielsweise beeinträchtigt in der Folge nicht nur die ästhetische Erscheinung sowie die Kaufähigkeit eines Menschen, sondern bedeutet langfristige, auch finanziell nicht unerhebliche Folgekosten. So kann etwa der Verlust eines Frontzahnes lebenslange Kosten in Höhe von rund zehn- bis zwanzigtausend Euro betragen.