Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag B´90/Grüne 15. BVV am 05.06.13.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
16.10.15, 19:46
Aktualisiert
27.01.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
1.45
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0489
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
05.06.2013
BVV
BVV/015/VII
Betreff: Zahnrettungsboxen einführen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, wie möglichst flächendeckend in
Einrichtungen und Organisationen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten,
mobile medizinische Zahnrettungsboxen vorzuhalten sind:
Und zwar sowohl in öffentlich finanzierten als auch kommunalen Einrichtungen oder
Organisationen, welche sich um Kinder, Jugendliche und Gesundheit kümmern und in
denen sich Kinder und Jugendliche befinden (insbesondere etwa in
Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Krankenhäusern,
Schulen, Schwimmbädern sowie Sportvereinen).
Berlin, den 28.05.2013
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler, BV Catrin Fabricius, BV
Torsten Wischnewski-Ruschin
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Drs. VII-0489
Begründung:
Ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne als Folge eines Unfallereignisses (Spiel-,
Sport- oder Verkehrsunfall) können heute aussichtsreich gerettet bzw. in den Kiefer
zurückgepflanzt und somit erhalten werden, wenn sie bis max. 30 Minuten nach dem
Unfallgeschehen in die Nährlösung einer für diese Zwecke vorgesehenen
zahnmedizinischen Zahnrettungsbox eingelegt werden.
Beschriebene Unfälle führen nicht selten zu mittelschweren bis schweren
Zahnverletzungen, wobei hiervon primär die Zähne im Frontalbereich betroffen sind.
Durch unvorhergesehenes Aufschlagen oder Stürzen können Zahnlockerungen bis hin
zu Extraktionen verursacht werden sowie Zahnsegmente ab- bzw. herausbrechen oder
Zähne teilweise bzw. gänzlich aus dem Zahnfleisch bzw. Kieferbereich herausgelöst
werden.
Ein abgebrochener oder fehlender Zahn im Frontzahnbereich beispielsweise
beeinträchtigt in der Folge nicht nur die ästhetische Erscheinung sowie die Kaufähigkeit
eines Menschen, sondern bedeutet langfristige, auch finanziell nicht unerhebliche
Folgekosten. So kann etwa der Verlust eines Frontzahnes lebenslange Kosten in Höhe
von rund zehn- bis zwanzigtausend Euro betragen.