Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung KJHA 17. BVV am 25.09.13.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 19:46
Aktualisiert
27.01.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0489
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussempfehlung
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge:
05.06.2013
10.09.2013
25.09.2013
BVV
Juhi
BVV
BVV/015/VII
Juhi/030/VII
BVV/017/VII
überwiesen
im Ausschuss abgelehnt
Betreff: Zahnrettungsboxen einführen
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am
10.09.2013 beraten.
Abstimmungsergebnis Kinder- und
Jugendhilfeausschuss:
JA 3 / NEIN 6 / ENTHALTUNGEN 4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, wie möglichst flächendeckend in
Einrichtungen und Organisationen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten,
mobile medizinische Zahnrettungsboxen vorzuhalten sind:
Und zwar sowohl in öffentlich finanzierten als auch kommunalen Einrichtungen oder
Organisationen, welche sich um Kinder, Jugendliche und Gesundheit kümmern und in
denen sich Kinder und Jugendliche befinden (insbesondere etwa in
Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Krankenhäusern,
Schulen, Schwimmbädern sowie Sportvereinen).
Berlin, den 17.09.2013
Einreicher: Kinder- und Jugendhilfeausschuss
BV Torsten Wischnewski-Ruschin, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0489
Begründung Kinder- und Jugendhilfeausschuss:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss diskutierte den Prüfauftrag an das Bezirksamt
zur Einführung von Zahnrettungsboxen kontrovers. Die Mehrheit des Ausschusses
lehnte den Antrag ab, da einige der Auffassung waren, dass Unfälle, für die
Zahnrettungsboxen notwendig sein könnten, nicht in den Kinder- und
Jugendfreizeitstätten oder anderen Einrichtungen passieren, sondern zu Hause oder in
der Freizeit. Als weiterer Grund für eine Ablehnung kristallisierte sich eine zu kurze
Haltbarkeit der Boxflüssigkeit heraus. Auch die Kosten mit bis zu ca. 15€ erschien
einigen Ausschussmitgliedern zu hoch für eine Anschaffung. Ebenso sahen einige
Ausschussmitglieder die Zahnrettungsboxen als nicht praxistauglich an, da diese
gekühlt an einem Ort, zu dem alle Personen Zugang haben sollen, gelagert werden
müssten. Der Vorschlag, ebenfalls den Ausschuss für Schule und Sport mit
einzubeziehen, fand keine Zustimmung.
Eine Minderheit hielt den Prüfauftrag für richtig und wichtig, da dieser nicht nur den
Bereich der Jugendhilfe sondern ebenfalls Schulen, Sportstätten usw. mit einbezogen
hätte.
Text Ursprungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, wie möglichst flächendeckend in
Einrichtungen und Organisationen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten,
mobile medizinische Zahnrettungsboxen vorzuhalten sind:
Und zwar sowohl in öffentlich finanzierten als auch kommunalen Einrichtungen oder
Organisationen, welche sich um Kinder, Jugendliche und Gesundheit kümmern und in
denen sich Kinder und Jugendliche befinden (insbesondere etwa in
Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Krankenhäusern,
Schulen, Schwimmbädern sowie Sportvereinen).
Begründung Ursprungsantrag:
Ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne als Folge eines Unfallereignisses (Spiel-,
Sport- oder Verkehrsunfall) können heute aussichtsreich gerettet bzw. in den Kiefer
zurückgepflanzt und somit erhalten werden, wenn sie bis max. 30 Minuten nach dem
Unfallgeschehen in die Nährlösung einer für diese Zwecke vorgesehenen
zahnmedizinischen Zahnrettungsbox eingelegt werden.
Beschriebene Unfälle führen nicht selten zu mittelschweren bis schweren
Zahnverletzungen, wobei hiervon primär die Zähne im Frontalbereich betroffen sind.
Durch unvorhergesehenes Aufschlagen oder Stürzen können Zahnlockerungen bis hin
zu Extraktionen verursacht werden sowie Zahnsegmente ab- bzw. herausbrechen oder
Zähne teilweise bzw. gänzlich aus dem Zahnfleisch bzw. Kieferbereich herausgelöst
werden.
Ein abgebrochener oder fehlender Zahn im Frontzahnbereich beispielsweise
beeinträchtigt in der Folge nicht nur die ästhetische Erscheinung sowie die Kaufähigkeit
eines Menschen, sondern bedeutet langfristige, auch finanziell nicht unerhebliche
Folgekosten. So kann etwa der Verlust eines Frontzahnes lebenslange Kosten in Höhe
von rund zehn- bis zwanzigtausend Euro betragen.