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VzK § 15 BA, 15. BVV 5.6.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 15 BA, 15. BVV 5.6.13.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.10.15, 19:48
Aktualisiert
27.01.18, 21:53

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Inhalt der Datei

2.48 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VII-0463 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 05.06.2013 BVV BVV/015/VII Betreff: Bennennung von Schulen - 45. Grundschule Pankow (03G45) Danziger Str. 50 in 10435 Berlin Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 28.05.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0463 Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2013 An die Bezirksverordnetenversammlung Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennung von Schulen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am ….….. 2013 beschlossen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die 45. Grundschule Pankow (03G45), Danziger Str. 50 in 10435 Berlin den Namen „Grundschule im Hofgarten“ Berlin-Pankow erhält. Begründung: Nach intensiver Diskussion und Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz am 5. November 2013 einstimmig, dem Bezirksamt für die 45. Grundschule Pankow (03G45) den Namen „Grundschule im Hofgarten“ vorzuschlagen. Die 45. Grundschule wurde im Schuljahr 2010/2011 als Filiale der Grundschule am Kollwitzplatz gegründet. Mit Vorlage VI-0992 beschloss die BVV am 31.03.2010 über die Gründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Danziger Straße 50 in 10435 Berlin. Die Schule agiert seit Beginn des Schuljahres 2011/2012 als eigenständige Grundschule. Zeitgleich mit dem Vollzug der Eigenständigkeit begannen Eltern, Kinder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 45 Grundschule über einen Namen nachzudenken. Dazu hatten alle am Schulleben Beteiligten die Gelegenheit, einen Namensvorschlag zu unterbreiten. Aus der Vielzahl der vorgeschlagenen Namen wählte die Gesamtelternvertretung sechs Favoriten. Aus diesen sechs Vorschlägen wählten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule drei Anwärter. Diese drei Vorschläge wurden allen Eltern, Kindern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Wahl vorgeschlagen. Die Namensbezeichnung „Grundschule im Hofgarten“ vereinte in diesem demokratischen Akt die überwiegende Zahl der Stimmen auf sich. Mittels Votum wurde in der Schulkonferenz der Name „Grundschule im Hofgarten“ gewählt. Zur Begründung teilte die Schule mit: „Die Grundschule liegt im Innenhof eines dicht besiedelten Wohngebietes im Prenzlauer Berg. Im Zuge der Sanierung dieser Schule wurde auch der Hof zu einem Idyll für die Kinder gestaltet. Es entstand eine Gartenanlage, die zum Verweilen einlädt, eine Anlage, die die Kinder zum Spielen, Klettern und Ausruhen nutzen, ein Hofgarten, der neben dem Schulgebäude ein wichtiger Lebensraum für die Kinder geworden ist. Er ist unser "grünes Klassenzimmer", Mehrere unvergessliche Schulfeste feierten wir in diesem wunderschönen Garten. Auch ein Schulgarten ist angedacht. so dass hier intensiver gelernt und gelebt werden kann. Unsere Grundschule wäre ein würdiger Hofgarten im Prenzlauer Berg. Deshalb bitte ich Sie im Namen aller am Schulleben Beteiligten. unserer Grundschule den Namen "Grundschule im Hofgarten" zu verleihen.“ I Der Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 02.01.2013 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 01/2013 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen). Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgte mit Schreiben vom 12.02.2013. Der Name "Grundschule im Hofgarten" wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift). Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen neues Schulschild Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401 52 € Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen entfällt Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport