Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 15 BA, 15. BVV 5.6.13.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.10.15, 19:48
Aktualisiert
27.01.18, 21:53
Stichworte
Inhalt der Datei
2.48
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0463
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
05.06.2013
BVV
BVV/015/VII
Betreff: Bennennung von Schulen - 45. Grundschule Pankow (03G45) Danziger Str.
50 in 10435 Berlin
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 28.05.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0463
Bezirksamt Pankow von Berlin
.05.2013
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am ….….. 2013
beschlossen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die
45. Grundschule Pankow (03G45), Danziger Str. 50 in 10435 Berlin
den Namen
„Grundschule im Hofgarten“ Berlin-Pankow
erhält.
Begründung:
Nach intensiver Diskussion und Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz am 5.
November 2013 einstimmig, dem Bezirksamt für die 45. Grundschule Pankow (03G45) den Namen
„Grundschule im Hofgarten“ vorzuschlagen.
Die 45. Grundschule wurde im Schuljahr 2010/2011 als Filiale der Grundschule am Kollwitzplatz
gegründet. Mit Vorlage VI-0992 beschloss die BVV am 31.03.2010 über die Gründung einer Grundschule
im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Danziger Straße 50 in 10435 Berlin. Die Schule agiert seit
Beginn des Schuljahres 2011/2012 als eigenständige Grundschule.
Zeitgleich mit dem Vollzug der Eigenständigkeit begannen Eltern, Kinder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der 45 Grundschule über einen Namen nachzudenken. Dazu hatten alle am Schulleben Beteiligten die
Gelegenheit, einen Namensvorschlag zu unterbreiten. Aus der Vielzahl der vorgeschlagenen Namen
wählte die Gesamtelternvertretung sechs Favoriten. Aus diesen sechs Vorschlägen wählten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule drei Anwärter. Diese drei Vorschläge wurden allen Eltern,
Kindern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Wahl vorgeschlagen.
Die Namensbezeichnung „Grundschule im Hofgarten“ vereinte in diesem demokratischen Akt die
überwiegende Zahl der Stimmen auf sich.
Mittels Votum wurde in der Schulkonferenz der Name „Grundschule im Hofgarten“ gewählt.
Zur Begründung teilte die Schule mit:
„Die Grundschule liegt im Innenhof eines dicht besiedelten Wohngebietes im Prenzlauer Berg. Im Zuge der Sanierung dieser Schule wurde auch der Hof zu einem Idyll
für die Kinder gestaltet. Es entstand eine Gartenanlage, die zum Verweilen einlädt,
eine Anlage, die die Kinder zum Spielen, Klettern und Ausruhen nutzen, ein Hofgarten,
der neben dem Schulgebäude ein wichtiger Lebensraum für die Kinder geworden
ist. Er ist unser "grünes Klassenzimmer", Mehrere unvergessliche Schulfeste
feierten wir in diesem wunderschönen Garten. Auch ein Schulgarten ist angedacht.
so dass hier intensiver gelernt und gelebt werden kann.
Unsere Grundschule wäre ein würdiger Hofgarten im Prenzlauer Berg. Deshalb bitte
ich Sie im Namen aller am Schulleben Beteiligten. unserer Grundschule den Namen
"Grundschule im Hofgarten" zu verleihen.“
I
Der Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft am 02.01.2013 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 01/2013 (Betr.: Benennung
und Bezeichnung der Schulen).
Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgte
mit Schreiben vom 12.02.2013. Der Name "Grundschule im Hofgarten" wurde im Land Berlin bisher noch
nicht vergeben (vgl. Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift).
Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss
wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
neues Schulschild
Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung
diverse Stempel
26 €
SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401
52 €
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
entfällt
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren
Eltern gegenüber der Schule führen.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Soziales, Gesundheit, Schule und Sport