Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
16.10.15, 19:49
Aktualisiert
27.01.18, 21:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0534
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
28.08.2013
11.12.2013
BVV
BVV
BVV/016/VII
BVV/019/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh schnellst möglich
realisieren – Mobile Unterrichtseinheiten so früh wie möglich
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 27.11.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0534
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.11.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0534
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh schnellst möglich realisieren - Mobile
Unterrichtseinheiten so früh wie möglich
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. ordentlichen Tagung am 28.08.2013 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. : VII-0534/13.
Das Bezirksamt wird ersucht,
alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die überfällige Komplettsanierung der
Grundschule Wilhelmsruh, die bislang in der bezirklichen Investitionsplanung
erst für die Jahre 2015 bis 2018 vorgesehen ist, bereits früher zu realisieren.
zu prüfen, ob die Sanierungsarbeiten an der Grundschule Wilhelmsruh
vorgezogen werden können, wenn Mittel aus dem Berliner Sonderprogramm zur
Sanierung von Schulen und Sportstätten genutzt werden.
die aufgrund der steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ohnehin
erforderlichen mobilen Unterrichtsräume zum frühest möglichen Zeitpunkt
aufzustellen, damit der Grundschule Wilhelmsruh zumindest zwölf
Klassenräume zur Verfügung stehen, die heutigen Standards entsprechen.
bei der Wahl des Standorts für die mobilen Unterrichtsräume sicherzustellen,
dass auf dem neu gestalteten Schulhof noch ausreichend Spiel- und Freiflächen
verbleiben und deshalb auch Standorte im unmittelbaren Umfeld der Schule zu
prüfen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu Punkt 1.
Die Vorbereitung von investiven Baumaßnahmen unterliegt einem in der Allgemeinen
Anweisung zur Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau)
vorgegebenem Regelverfahren, wonach Verfahrensschritte und Fristen festgeschrieben
sind. Die erste Baurate steht gemäß I-Planung im Haushaltsjahr 2015 bereit.
Zu Punkt 2.
Die Planung der Sanierung ist komplex, ein Herauslösen einzelner Sanierungsarbeiten
ist nicht möglich.
Zu Punkt 3.
Die Errichtung der modularen Ergänzungsbauten am Standort Wilhelmsruh ist zum
Schuljahresbeginn 2014/2015 vorgesehen. Erst nach deren Fertigstellung kann ein Teil
der Schule ausgelagert werden, um Baufreiheit zu schaffen.
Ein Vorziehen auch dieser Maßnahme ist unmöglich. Der Haushalt des Landes Berlin
ist ohnehin noch nicht beschlossen. Die Beschlussfassung soll im Dezember 2013
erfolgen. Erst dann können die Arbeiten aufgenommen werden.
Zu Punkt 4.
Ungenutzte kommunale Freiflächen für die Aufstellung von modularen
Ergänzungsbauten sind im unmittelbaren Umfeld der Schule nicht vorhanden.
Die Grundschule Wilhelmsruh wird mit den modularen Ergänzungsbauten 3,5 und in
Spitzenzeiten 4-zügig.
Die Anlage der AV SEP sieht im Falle von Neubauten für eine 3-zügige Grundschule
Richtwerte für Freiflächen in Höhe von 1,3-1,4 ha und für eine 4-zügige Grundschule
Richtwerte für Freiflächen in Höhe von 1,6-1,7 ha vor.
Bei der Grundschule Wilhelmsruh handelt es sich nicht um einen Neubau, sondern um
ein bereits bestehendes Gebäude. Hier sind die Standards der Musterraumprogramme
mit der Gebäudesituation vor Ort abzugleichen.
Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass mit der Errichtung von
Ergänzungsbauten auf dem ca. 15.000 m² großen Schulgelände noch ausreichend
Spiel- und Freiflächen garantiert sind. Die Hortkinder werden ohnehin vom Träger
"Pankower Früchtchen" in schulexternen Räumlichkeiten und Flächen betreut.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport