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VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
16.10.15, 19:49
Aktualisiert
27.01.18, 21:54

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0534 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 28.08.2013 11.12.2013 BVV BVV BVV/016/VII BVV/019/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh schnellst möglich realisieren – Mobile Unterrichtseinheiten so früh wie möglich Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 27.11.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0534 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .11.2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0534 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh schnellst möglich realisieren - Mobile Unterrichtseinheiten so früh wie möglich Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 16. ordentlichen Tagung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. : VII-0534/13. Das Bezirksamt wird ersucht,  alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die überfällige Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh, die bislang in der bezirklichen Investitionsplanung erst für die Jahre 2015 bis 2018 vorgesehen ist, bereits früher zu realisieren.  zu prüfen, ob die Sanierungsarbeiten an der Grundschule Wilhelmsruh vorgezogen werden können, wenn Mittel aus dem Berliner Sonderprogramm zur Sanierung von Schulen und Sportstätten genutzt werden.  die aufgrund der steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ohnehin erforderlichen mobilen Unterrichtsräume zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzustellen, damit der Grundschule Wilhelmsruh zumindest zwölf Klassenräume zur Verfügung stehen, die heutigen Standards entsprechen.  bei der Wahl des Standorts für die mobilen Unterrichtsräume sicherzustellen, dass auf dem neu gestalteten Schulhof noch ausreichend Spiel- und Freiflächen verbleiben und deshalb auch Standorte im unmittelbaren Umfeld der Schule zu prüfen. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu Punkt 1. Die Vorbereitung von investiven Baumaßnahmen unterliegt einem in der Allgemeinen Anweisung zur Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) vorgegebenem Regelverfahren, wonach Verfahrensschritte und Fristen festgeschrieben sind. Die erste Baurate steht gemäß I-Planung im Haushaltsjahr 2015 bereit. Zu Punkt 2. Die Planung der Sanierung ist komplex, ein Herauslösen einzelner Sanierungsarbeiten ist nicht möglich. Zu Punkt 3. Die Errichtung der modularen Ergänzungsbauten am Standort Wilhelmsruh ist zum Schuljahresbeginn 2014/2015 vorgesehen. Erst nach deren Fertigstellung kann ein Teil der Schule ausgelagert werden, um Baufreiheit zu schaffen. Ein Vorziehen auch dieser Maßnahme ist unmöglich. Der Haushalt des Landes Berlin ist ohnehin noch nicht beschlossen. Die Beschlussfassung soll im Dezember 2013 erfolgen. Erst dann können die Arbeiten aufgenommen werden. Zu Punkt 4. Ungenutzte kommunale Freiflächen für die Aufstellung von modularen Ergänzungsbauten sind im unmittelbaren Umfeld der Schule nicht vorhanden. Die Grundschule Wilhelmsruh wird mit den modularen Ergänzungsbauten 3,5 und in Spitzenzeiten 4-zügig. Die Anlage der AV SEP sieht im Falle von Neubauten für eine 3-zügige Grundschule Richtwerte für Freiflächen in Höhe von 1,3-1,4 ha und für eine 4-zügige Grundschule Richtwerte für Freiflächen in Höhe von 1,6-1,7 ha vor. Bei der Grundschule Wilhelmsruh handelt es sich nicht um einen Neubau, sondern um ein bereits bestehendes Gebäude. Hier sind die Standards der Musterraumprogramme mit der Gebäudesituation vor Ort abzugleichen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass mit der Errichtung von Ergänzungsbauten auf dem ca. 15.000 m² großen Schulgelände noch ausreichend Spiel- und Freiflächen garantiert sind. Die Hortkinder werden ohnehin vom Träger "Pankower Früchtchen" in schulexternen Räumlichkeiten und Flächen betreut. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport