Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 33 BVV am 05.05.2010.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
1.10.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt
VI-1024
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
05.05.2010
BVV
BVV/33/VI
Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin
(OT Weißensee)
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 27.04.2010
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Drs. VI-1024
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.04.2010
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Grundstücksangelegenheit Sportstätte am Weißen See, Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT
Weißensee)
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die öffentliche Sportanlage Berliner Allee 127, 13088 Berlin, wird aufgelöst.
3. Begründung
1. Die öffentliche Sportanlage am Weißen See, Berliner Allee 127, 13088 Berlin, ist eine
bezirkliche Einrichtung. Sie besteht aus einem 1.315 m² (Ist-Flächen ohne Kellerräume und
Verkehrsflächen wie Flure, Treppen, etc.) großen Gebäude und einer nicht für sportliche
Zwecke hergerichteten und brachliegenden, 1524 m² großen Kleinspielfeldfläche. In dem
Gebäude befinden sich eine Sporthalle, ein Jugend- und Mehrzweckraum,
Kleinsthallensporträume, ein Kraft- und Konditionsraum sowie 4 Kegelbahnen. Das Grundstück
Berliner Allee 127 ist insgesamt 6.667 m² groß.
Aufgrund eines irreparablen Schadens an der völlig veralteten Heizungsanlage
(Niederdruckdampfheizung) musste die Sportstätte im Oktober 2008 geschlossen werden.
Austausch- oder Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich.
Nach der Schließung wurden die Sportler/innen in folgenden anderen bezirklichen
Trainingsstätten mit geeigneten Bedingungen für eine bedürfnisgerechte Sportausübung
untergebracht:
Die Kraftsportler als Teil der Abteilung Gewichtheben konnten in den Kraftraum der Sporthalle
Woelckpromenade 38, 13086 Berlin, verlagert werden. Dort fanden sie gute Bedingungen, da
die Kraftsportler hauptsächlich mit Standgeräten arbeiten, für die der Raum ausgelegt ist.
Zusätzlich erhielten sie Nutzungsgelegenheiten in der Sporthalle.
Die Kegelvereine wurden in der Kegelsportanlage Kollwitzstr. 8, 10435 Berlin, untergebracht, in
der sie auch ihre Wettbewerbe durchführen können.
Den Hockeyspielern wurden Trainingszeiten in der Hansastr. 190, 13088 Berlin, bereitgestellt.
Die Schachspieler wurden ebenfalls in der Hansastr. 190, 13088 Berlin, untergebracht.
Die Fußballschule wurde in die Sporthalle Falkenberger Straße 31, 13088 Berlin, verlegt.
Für die Boxer wurde ein leer stehender Gebäudeteil in der Hansastr. 190 13088 Berlin, wieder
in Betrieb genommen. Dafür wurden ca. 20 T€ aufgebracht, um die sofortige Nutzung zu
ermöglichen. In der weiteren Planung ist eine Teilsanierung, deren Umfang mit 285 T€
eingeschätzt wurde. Die Mittel für 2010 sind im Haushalt für 2010 eingestellt.
Hier soll auch der bisher nicht versorgte Bereich des Gewichthebens untergebracht werden,
sofern es die baulichen Grundvoraussetzungen zulassen. Mittlerweile liegt ein zwischen den
beiden Abteilungen Boxen und Gewichtheben des SV Blau-Gelb Berlin e.V. abgestimmter
Vorschlag vor, wie das Gebäude in der Hansastraße 190 für beide Sportarten saniert und
umgebaut werden sollte. Bei den Gewichthebern sind derzeit 3 Sportler aktiv, diese trainieren
beim Berliner TSC in der Sportstätte Paul Heyse Straße 29, 10407 Berlin. Sechs weitere
Mitglieder im Seniorenalter sind nach Angaben der Abteilung Gewichtheben des SV Blau-gelb
Berlin e.V. an Gewichtheben interessiert und könnten in die geplante Anlage in der
Hansastraße 190 umziehen und dort auch die gewünschte Jugendarbeit aufbauen.
Auf die sporträumliche Bedarfsdeckung kompensierend wirkt das Neubauvorhaben einer von
der Berliner Allee 127 fußläufig zu erreichenden zweiteiligen Sporthalle in der Smetanastraße
31, 13088 Berlin (Komponistenviertel), deren Baubeginn mit finanzieller Unterstützung von
SenStadt und aus Sanierungsmitteln des Bezirks noch in diesem Jahr erfolgen wird. Damit
entstehen in unmittelbarer Nähe der aufzugebenden Sportanlage verbesserte und erweiterte
Trainingsmöglichkeiten. Aufgrund des dadurch in quantitativer und qualitativer Hinsicht
verbesserten Versorgungsgrades wird die Sportanlage am Weißen See nicht mehr benötigt.
Das Grundstück Berliner Allee 127, 13088 Berlin, wurde im Oktober 2009 aus dem
Fachvermögen Sport herausgelöst und in das Finanzvermögen abgegeben. Sämtliche Medien
wurden getrennt. Diese Schritte waren erforderlich, weil die nicht nutzbare Spothalle im Jahr
2008 Gesamtkosten in Höhe von 241.774.-€, davon 119.532.-€ bw-Kosten und 122.241.-€ buwKosten, und in 2009 Gesamtkosten in Höhe von 151.029.-€, davon 24.270.-€ bw-Kosten und
126.759.- buw-Kosten, verursachte. Diese nicht mehr durch Mengen zu unterlegenden Kosten
hätten vom Amt für Schule und Sport, Fachbereich Sport, nicht kompensiert werden können.
Bei einem Ansatz von nur 68.000 € im konsumtiven Bereich hätte die notwendige Einsparung
allein im Personalbereich (entspricht ca. 8 Platzwartstellen) erbracht werden müssen.
2. Gemäß Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2009
(Drucksache Nr.:VI-0744/09 mit dem Betreff „Liegenschaft Sportstätte am Weißen See“) wurde
das Bezirksamt ersucht, mit dem Liegenschaftsfonds Gespräche über die Übertragung des
Grundstücks Berliner Allee 127, 13088 Berlin, zum Liegenschaftsfonds aufzunehmen. Darüber
hinaus wurde das Bezirksamt ersucht, darüber zu verhandeln, dass ein Teil des
Verkaufserlöses über die übliche Erlösbeteiligung hinaus für eine Ersatzlösung für die von der
Schließung betroffenen Sportarten zur Verfügung gestellt wird. Bedarfsorientierte
Ersatzlösungen hat der Bezirk – wie dargestellt – bereits geschaffen, die Verlagerung der
Sportler ist zu deren Zufriedenheit erfolgt.
Das Grundstück befindet sich an der Schnittstelle zwischen einem im Zusammenhang bebauten
Ortsteil (§ 34 Baugesetzbuch), den südlich und westlich anschließenden Grundstücken, sowie
einem Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch), dem Park am Weißen See.
Das Bezirksamt strebt eine Vermarktung der Fläche durch den Liegenschaftsfonds an. Mit der
Zielsetzung, die städtebaulichen Rahmenbedingungen, ein städtebauliches Konzept für das
Grundstück und ein anliegendes, ebenfalls an den Liegenschaftsfonds abzugebendes
Grundstück zu entwickeln, befindet es sich in Gesprächen mit dem Liegenschaftsfonds.
In Umsetzung des o. g. Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung gedenkt der Bezirk,
mit der Senatsverwaltung für Finanzen im Zuge des Vermarktungsverfahrens eine über die
übliche Höhe hinausgehende Erlösbeteiligung für die weitere sporträumliche Entwicklung der
Region auszuhandeln.
3. § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz regelt, dass Sportanlagen auf landeseigenen
Grundstücken zugunsten anderer Nutzungen nur aufgegeben werden dürfen, wenn das
öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus
dem zustimmt.
Die Gegenüberstellung der öffentlichen und privaten Belange ergibt, dass ein überwiegendes
öffentliches Interesse an der Aufgabe der zwischenzeitlich nicht mehr genutzten Sportanlage
am Weißen See zugunsten einer anderen Nutzung besteht. Dies beruht auf folgenden
Erwägungen:
Die Sportanlage ist weder attraktiv noch zeitgemäß. Sie wäre nur durch umfassende
Sanierungsmaßnahmen mit einem Finanzaufwand von ca. 2,1 Mio Euro wieder als Sportanlage
nutzbar. Das ist wirtschaftlich nicht vertretbar, zumal
die Sportanlage aufgrund des in der Umgebung durch den Neubau einer Sportanlage in der
Smetanastraße erreichten Versorgungsgrades nicht mehr benötigt wird.
Da die Sportanlage weder nutzbar noch eine Sportanlage an diesem Standort erforderlich ist,
besteht grundsätzlich an einer anderen Nutzung ein höheres öffentliches Interesse. Das
Bezirksamt Pankow klärt mit dem Liegenschaftsfonds die städtebaulichen Rahmenbedingungen
für das Grundstück und ein anliegendes Grundstück und prüft bzw. – sofern erforderlich –
schafft die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Prüfung hinsichtlich der
Entwicklung einer Wohnbebauung steht dabei im Vordergrund, da auf den westlich und südlich
anschließenden Grundstücken mit Ausnahme des Kulturhauses hochwertiger Wohnraum
entweder gegenwärtig entsteht (Albertinenstraße) oder die Absicht besteht zu entwickeln
(Berliner Allee 121) und zudem eine entsprechende Nachfrage zu verzeichnen ist.
Damit das Grundstück durch den Liegenschaftsfonds auf dem Grundstücksmarkt zugunsten
eines anderen Nutzungszwecks angeboten werden kann, bedarf es der
Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über die Auflösung der bezirklichen
Einrichtung und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
4. Am 29.01.2010 bzw. am 08.02.2010 erfolgte die Anhörung nach § 7 Abs. 4
Sportförderungsgesetz. Der Bezirkssportbund Berlin Pankow e.V., der Landessportbund
Berlin e. V. und das Landesschulamt schlossen sich der oben dargestellten Vorgehensweise
des Bezirks an. Der Aufgabe der Sportanlage wurde von allen Beteiligten zugestimmt.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 Abs.2 Ziff.10 BezVG
§ 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Im Fall der Grundstücksveräußerung fließen dem Bezirk Erlöse in nicht bezifferbarer Höhe zu.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
quantitativ qualitativ
x
x
x
x
negative Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
Bemerkungen