Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung 2. Ausfertigung des Bezirksamtes, 7.7.2010.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
1.20
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt
VI-1024
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
05.05.2010
07.07.2010
BVV
BVV
BVV/33/VI
BVV/35/VI
Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin
(OT Weißensee)
2. Ausfertigung
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 29.06.2010
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1024
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.06.2010
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung (2. Ausfertigung)
1. Gegenstand der Vorlage
Grundstücksangelegenheit Sportstätte am Weißen See, Berliner Allee 127 in 13088 Berlin
(OT Weißensee)
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die öffentliche Sportanlage Berliner Allee 127, 13088 Berlin, wird aufgelöst.
3. Begründung
Eine 2. Ausfertigung wurde aufgrund von Änderungen im 3. Punkt der Begründung
notwendig. Es wurde auf die Vorfestlegung auf eine konkrete Nachnutzung des Geländes
verzichtet. Stattdessen wird dargestellt, dass zunächst ein öffentliches städtebauliches
Gutachterverfahren durchgeführt werden soll, um die in diesem Bereich
denkbaren Nutzungen darzustellen. Angesichts der nicht mehr nutzbaren und auch nicht
mehr erforderlichen Sportstätte besteht grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches
Interesse an einer anderen Nutzung als der zu Sportzwecken. Welche Nutzungsart das
konkret sein wird, wird erst das Gutachterverfahren ergeben.
1. Die öffentliche Sportanlage am Weißen See, Berliner Allee 127, 13088 Berlin, ist eine
bezirkliche Einrichtung. Sie besteht aus einem 1.315 m² (Ist-Flächen ohne Kellerräume und
Verkehrsflächen wie Flure, Treppen, etc.) großen Gebäude und einer nicht für sportliche
Zwecke hergerichteten und brachliegenden, 1524 m² großen Kleinspielfeldfläche. In dem
Gebäude befinden sich eine Sporthalle, ein Jugend- und Mehrzweckraum,
Kleinsthallensporträume, ein Kraft- und Konditionsraum sowie 4 Kegelbahnen. Das
Grundstück Berliner Allee 127 ist insgesamt 6.667 m² groß.
Aufgrund eines irreparablen Schadens an der völlig veralteten Heizungsanlage
(Niederdruckdampfheizung) musste die Sportstätte im Oktober 2008 geschlossen werden.
Austausch- oder Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich.
Nach der Schließung wurden die Sportler/innen in folgenden anderen bezirklichen
Trainingsstätten mit geeigneten Bedingungen für eine bedürfnisgerechte Sportausübung
untergebracht:
Die Kraftsportler als Teil der Abteilung Gewichtheben konnten in den Kraftraum der
Sporthalle Woelckpromenade 38, 13086 Berlin, verlagert werden. Dort fanden sie gute
Bedingungen, da die Kraftsportler hauptsächlich mit Standgeräten arbeiten, für die der Raum
ausgelegt ist. Zusätzlich erhielten sie Nutzungsgelegenheiten in der Sporthalle.
Die Kegelvereine wurden in der Kegelsportanlage Kollwitzstr. 8, 10435 Berlin, untergebracht,
in der sie auch ihre Wettbewerbe durchführen können.
Den Hockeyspielern wurden Trainingszeiten in der Hansastr. 190, 13088 Berlin,
bereitgestellt.
Die Schachspieler wurden ebenfalls in der Hansastr. 190, 13088 Berlin, untergebracht.
Die Fußballschule wurde in die Sporthalle Falkenberger Straße 31, 13088 Berlin, verlegt.
Für die Boxer wurde ein leer stehender Gebäudeteil in der Hansastr. 190 13088 Berlin,
wieder in Betrieb genommen. Dafür wurden ca. 20 T€ aufgebracht, um die sofortige Nutzung
zu ermöglichen. In der weiteren Planung ist eine Teilsanierung, deren Umfang mit 285 T€
eingeschätzt wurde. Die Mittel für 2010 sind im Haushalt für 2010 eingestellt.
Hier soll auch der bisher nicht versorgte Bereich des Gewichthebens untergebracht werden,
sofern es die baulichen Grundvoraussetzungen zulassen. Mittlerweile liegt ein zwischen den
beiden Abteilungen Boxen und Gewichtheben des SV Blau-Gelb Berlin e.V. abgestimmter
Vorschlag vor, wie das Gebäude in der Hansastraße 190 für beide Sportarten saniert und
umgebaut werden sollte. Bei den Gewichthebern sind derzeit 3 Sportler aktiv, diese
trainieren beim Berliner TSC in der Sportstätte Paul Heyse Straße 29, 10407 Berlin. Sechs
weitere Mitglieder im Seniorenalter sind nach Angaben der Abteilung Gewichtheben des SV
Blau-Gelb Berlin e.V. an Gewichtheben interessiert und könnten in die geplante Anlage in
der Hansastraße 190 umziehen und dort auch die gewünschte Jugendarbeit aufbauen.
Auf die sporträumliche Bedarfsdeckung kompensierend wirkt das Neubauvorhaben einer von
der Berliner Allee 127 fußläufig zu erreichenden zweiteiligen Sporthalle in der
Smetanastraße 31, 13088 Berlin (Komponistenviertel), deren Baubeginn mit finanzieller
Unterstützung von SenStadt und aus Sanierungsmitteln des Bezirks noch in diesem Jahr
erfolgen wird. Damit entstehen in unmittelbarer Nähe der aufzugebenden Sportanlage
verbesserte und erweiterte Trainingsmöglichkeiten. Aufgrund des dadurch in quantitativer
und qualitativer Hinsicht verbesserten Versorgungsgrades wird die Sportanlage am Weißen
See nicht mehr benötigt.
Das Grundstück Berliner Allee 127, 13088 Berlin, wurde im Oktober 2009 aus dem
Fachvermögen Sport herausgelöst und in das Finanzvermögen abgegeben. Sämtliche
Medien wurden getrennt. Diese Schritte waren erforderlich, weil die nicht nutzbare Sporthalle
im Jahr 2008 Gesamtkosten in Höhe von 241.774.-€, davon 119.532.-€ bw-Kosten und
122.241.-€ buw-Kosten, und in 2009 Gesamtkosten in Höhe von 151.029.-€, davon 24.270.€ bw-Kosten und 126.759.- buw-Kosten, verursachte. Diese nicht mehr durch Mengen zu
unterlegenden Kosten hätten vom Amt für Schule und Sport, Fachbereich Sport, nicht
kompensiert werden können. Bei einem Ansatz von nur 68.000 € im konsumtiven Bereich
hätte die notwendige Einsparung allein im Personalbereich (entspricht ca. 8 Platzwartstellen)
erbracht werden müssen.
2. Gemäß Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2009
(Drucksache Nr.:VI-0744/09 mit dem Betreff „Liegenschaft Sportstätte am Weißen See“)
wurde das Bezirksamt ersucht, mit dem Liegenschaftsfonds Gespräche über die
Übertragung des Grundstücks Berliner Allee 127, 13088 Berlin, zum Liegenschaftsfonds
aufzunehmen. Darüber hinaus wurde das Bezirksamt ersucht, darüber zu verhandeln, dass
ein Teil des Verkaufserlöses über die übliche Erlösbeteiligung hinaus für eine Ersatzlösung
für die von der Schließung betroffenen Sportarten zur Verfügung gestellt wird.
Bedarfsorientierte Ersatzlösungen hat der Bezirk – wie dargestellt – bereits geschaffen, die
Verlagerung der Sportler ist zu deren Zufriedenheit erfolgt.
Das Grundstück befindet sich an der Schnittstelle zwischen einem im Zusammenhang
bebauten Ortsteil (§ 34 Baugesetzbuch), den südlich und westlich anschließenden
Grundstücken, sowie einem Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch), dem Park am Weißen
See.
In Umsetzung des o. g. Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung gedenkt der
Bezirk, mit der Senatsverwaltung für Finanzen im Zuge des Vermarktungsverfahrens eine
über die übliche Höhe hinausgehende Erlösbeteiligung für die weitere sporträumliche
Entwicklung der Region auszuhandeln.
3. § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz regelt, dass Sportanlagen auf landeseigenen
Grundstücken zugunsten anderer Nutzungen nur aufgegeben werden dürfen, wenn das
öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus dem
zustimmt.
Die Gegenüberstellung der öffentlichen und privaten Belange ergibt, dass ein überwiegendes
öffentliches Interesse an der Aufgabe der zwischenzeitlich nicht mehr genutzten Sportanlage
am Weißen See zugunsten einer anderen Nutzung besteht. Dies beruht auf folgenden
Erwägungen:
Die Sportanlage ist weder attraktiv noch zeitgemäß. Sie wäre nur durch umfassende
Sanierungsmaßnahmen mit einem Finanzaufwand von ca. 2,1 Mio Euro wieder als
Sportanlage nutzbar. Das ist wirtschaftlich nicht vertretbar, zumal die Sportanlage aufgrund
des in der Umgebung durch den Neubau einer Sportanlage in der Smetanastraße erreichten
Versorgungsgrades nicht mehr benötigt wird.
Da die Sportanlage weder nutzbar noch eine Sportanlage an diesem Standort erforderlich
ist, besteht grundsätzlich an einer anderen Nutzung ein höheres öffentliches Interesse. Das
Bezirksamt Pankow beabsichtigt, den Standort einer sozialverträglichen Nutzung
zuzuführen, die jegliche Art von Konflikten in Bezug auf den Park um den Weißen See
herum ausschließt. Primat der Nutzung soll die Grünfläche um den Weißen See herum
haben. Zu diesem Zweck wird das Bezirksamt mit dem Liegenschaftsfonds Gespräche über
die Einleitung eines öffentlichen städtebaulichen Gutachterverfahrens mit breiter
Öffentlichkeitsbeteiligung führen.
Damit das Grundstück durch den Liegenschaftsfonds auf dem Grundstücksmarkt zugunsten
eines anderen Nutzungszwecks angeboten werden kann, bedarf es der
Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über die Auflösung der bezirklichen
Einrichtung und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
4. Am 29.01.2010 bzw. am 08.02.2010 erfolgte die Anhörung nach § 7 Abs. 4
Sportförderungsgesetz. Der Bezirkssportbund Berlin Pankow e.V., der Landessportbund
Berlin e. V. und das Landesschulamt schlossen sich der oben dargestellten Vorgehensweise
des Bezirks an. Der Aufgabe der Sportanlage wurde von allen Beteiligten zugestimmt.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 Abs.2 Ziff.10 BezVG
§ 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Im Fall der Grundstücksveräußerung fließen dem Bezirk Erlöse in nicht bezifferbarer Höhe
zu.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und
Sport
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
quantitativ qualitativ
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
x
x
x
x
negative Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
Bemerkungen