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Vorlage zur Beschlussfassung 2. Ausfertigung des Bezirksamtes, 7.7.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung 2. Ausfertigung des Bezirksamtes, 7.7.2010.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

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Inhalt der Datei

1.20 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt VI-1024 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 05.05.2010 07.07.2010 BVV BVV BVV/33/VI BVV/35/VI Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT Weißensee) 2. Ausfertigung Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage Berlin, den 29.06.2010 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1024 Begründung: Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .06.2010 Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung (2. Ausfertigung) 1. Gegenstand der Vorlage Grundstücksangelegenheit Sportstätte am Weißen See, Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT Weißensee) 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die öffentliche Sportanlage Berliner Allee 127, 13088 Berlin, wird aufgelöst. 3. Begründung Eine 2. Ausfertigung wurde aufgrund von Änderungen im 3. Punkt der Begründung notwendig. Es wurde auf die Vorfestlegung auf eine konkrete Nachnutzung des Geländes verzichtet. Stattdessen wird dargestellt, dass zunächst ein öffentliches städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt werden soll, um die in diesem Bereich denkbaren Nutzungen darzustellen. Angesichts der nicht mehr nutzbaren und auch nicht mehr erforderlichen Sportstätte besteht grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung als der zu Sportzwecken. Welche Nutzungsart das konkret sein wird, wird erst das Gutachterverfahren ergeben. 1. Die öffentliche Sportanlage am Weißen See, Berliner Allee 127, 13088 Berlin, ist eine bezirkliche Einrichtung. Sie besteht aus einem 1.315 m² (Ist-Flächen ohne Kellerräume und Verkehrsflächen wie Flure, Treppen, etc.) großen Gebäude und einer nicht für sportliche Zwecke hergerichteten und brachliegenden, 1524 m² großen Kleinspielfeldfläche. In dem Gebäude befinden sich eine Sporthalle, ein Jugend- und Mehrzweckraum, Kleinsthallensporträume, ein Kraft- und Konditionsraum sowie 4 Kegelbahnen. Das Grundstück Berliner Allee 127 ist insgesamt 6.667 m² groß. Aufgrund eines irreparablen Schadens an der völlig veralteten Heizungsanlage (Niederdruckdampfheizung) musste die Sportstätte im Oktober 2008 geschlossen werden. Austausch- oder Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich. Nach der Schließung wurden die Sportler/innen in folgenden anderen bezirklichen Trainingsstätten mit geeigneten Bedingungen für eine bedürfnisgerechte Sportausübung untergebracht: Die Kraftsportler als Teil der Abteilung Gewichtheben konnten in den Kraftraum der Sporthalle Woelckpromenade 38, 13086 Berlin, verlagert werden. Dort fanden sie gute Bedingungen, da die Kraftsportler hauptsächlich mit Standgeräten arbeiten, für die der Raum ausgelegt ist. Zusätzlich erhielten sie Nutzungsgelegenheiten in der Sporthalle. Die Kegelvereine wurden in der Kegelsportanlage Kollwitzstr. 8, 10435 Berlin, untergebracht, in der sie auch ihre Wettbewerbe durchführen können. Den Hockeyspielern wurden Trainingszeiten in der Hansastr. 190, 13088 Berlin, bereitgestellt. Die Schachspieler wurden ebenfalls in der Hansastr. 190, 13088 Berlin, untergebracht. Die Fußballschule wurde in die Sporthalle Falkenberger Straße 31, 13088 Berlin, verlegt. Für die Boxer wurde ein leer stehender Gebäudeteil in der Hansastr. 190 13088 Berlin, wieder in Betrieb genommen. Dafür wurden ca. 20 T€ aufgebracht, um die sofortige Nutzung zu ermöglichen. In der weiteren Planung ist eine Teilsanierung, deren Umfang mit 285 T€ eingeschätzt wurde. Die Mittel für 2010 sind im Haushalt für 2010 eingestellt. Hier soll auch der bisher nicht versorgte Bereich des Gewichthebens untergebracht werden, sofern es die baulichen Grundvoraussetzungen zulassen. Mittlerweile liegt ein zwischen den beiden Abteilungen Boxen und Gewichtheben des SV Blau-Gelb Berlin e.V. abgestimmter Vorschlag vor, wie das Gebäude in der Hansastraße 190 für beide Sportarten saniert und umgebaut werden sollte. Bei den Gewichthebern sind derzeit 3 Sportler aktiv, diese trainieren beim Berliner TSC in der Sportstätte Paul Heyse Straße 29, 10407 Berlin. Sechs weitere Mitglieder im Seniorenalter sind nach Angaben der Abteilung Gewichtheben des SV Blau-Gelb Berlin e.V. an Gewichtheben interessiert und könnten in die geplante Anlage in der Hansastraße 190 umziehen und dort auch die gewünschte Jugendarbeit aufbauen. Auf die sporträumliche Bedarfsdeckung kompensierend wirkt das Neubauvorhaben einer von der Berliner Allee 127 fußläufig zu erreichenden zweiteiligen Sporthalle in der Smetanastraße 31, 13088 Berlin (Komponistenviertel), deren Baubeginn mit finanzieller Unterstützung von SenStadt und aus Sanierungsmitteln des Bezirks noch in diesem Jahr erfolgen wird. Damit entstehen in unmittelbarer Nähe der aufzugebenden Sportanlage verbesserte und erweiterte Trainingsmöglichkeiten. Aufgrund des dadurch in quantitativer und qualitativer Hinsicht verbesserten Versorgungsgrades wird die Sportanlage am Weißen See nicht mehr benötigt. Das Grundstück Berliner Allee 127, 13088 Berlin, wurde im Oktober 2009 aus dem Fachvermögen Sport herausgelöst und in das Finanzvermögen abgegeben. Sämtliche Medien wurden getrennt. Diese Schritte waren erforderlich, weil die nicht nutzbare Sporthalle im Jahr 2008 Gesamtkosten in Höhe von 241.774.-€, davon 119.532.-€ bw-Kosten und 122.241.-€ buw-Kosten, und in 2009 Gesamtkosten in Höhe von 151.029.-€, davon 24.270.€ bw-Kosten und 126.759.- buw-Kosten, verursachte. Diese nicht mehr durch Mengen zu unterlegenden Kosten hätten vom Amt für Schule und Sport, Fachbereich Sport, nicht kompensiert werden können. Bei einem Ansatz von nur 68.000 € im konsumtiven Bereich hätte die notwendige Einsparung allein im Personalbereich (entspricht ca. 8 Platzwartstellen) erbracht werden müssen. 2. Gemäß Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2009 (Drucksache Nr.:VI-0744/09 mit dem Betreff „Liegenschaft Sportstätte am Weißen See“) wurde das Bezirksamt ersucht, mit dem Liegenschaftsfonds Gespräche über die Übertragung des Grundstücks Berliner Allee 127, 13088 Berlin, zum Liegenschaftsfonds aufzunehmen. Darüber hinaus wurde das Bezirksamt ersucht, darüber zu verhandeln, dass ein Teil des Verkaufserlöses über die übliche Erlösbeteiligung hinaus für eine Ersatzlösung für die von der Schließung betroffenen Sportarten zur Verfügung gestellt wird. Bedarfsorientierte Ersatzlösungen hat der Bezirk – wie dargestellt – bereits geschaffen, die Verlagerung der Sportler ist zu deren Zufriedenheit erfolgt. Das Grundstück befindet sich an der Schnittstelle zwischen einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 Baugesetzbuch), den südlich und westlich anschließenden Grundstücken, sowie einem Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch), dem Park am Weißen See. In Umsetzung des o. g. Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung gedenkt der Bezirk, mit der Senatsverwaltung für Finanzen im Zuge des Vermarktungsverfahrens eine über die übliche Höhe hinausgehende Erlösbeteiligung für die weitere sporträumliche Entwicklung der Region auszuhandeln. 3. § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz regelt, dass Sportanlagen auf landeseigenen Grundstücken zugunsten anderer Nutzungen nur aufgegeben werden dürfen, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus dem zustimmt. Die Gegenüberstellung der öffentlichen und privaten Belange ergibt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufgabe der zwischenzeitlich nicht mehr genutzten Sportanlage am Weißen See zugunsten einer anderen Nutzung besteht. Dies beruht auf folgenden Erwägungen: Die Sportanlage ist weder attraktiv noch zeitgemäß. Sie wäre nur durch umfassende Sanierungsmaßnahmen mit einem Finanzaufwand von ca. 2,1 Mio Euro wieder als Sportanlage nutzbar. Das ist wirtschaftlich nicht vertretbar, zumal die Sportanlage aufgrund des in der Umgebung durch den Neubau einer Sportanlage in der Smetanastraße erreichten Versorgungsgrades nicht mehr benötigt wird. Da die Sportanlage weder nutzbar noch eine Sportanlage an diesem Standort erforderlich ist, besteht grundsätzlich an einer anderen Nutzung ein höheres öffentliches Interesse. Das Bezirksamt Pankow beabsichtigt, den Standort einer sozialverträglichen Nutzung zuzuführen, die jegliche Art von Konflikten in Bezug auf den Park um den Weißen See herum ausschließt. Primat der Nutzung soll die Grünfläche um den Weißen See herum haben. Zu diesem Zweck wird das Bezirksamt mit dem Liegenschaftsfonds Gespräche über die Einleitung eines öffentlichen städtebaulichen Gutachterverfahrens mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung führen. Damit das Grundstück durch den Liegenschaftsfonds auf dem Grundstücksmarkt zugunsten eines anderen Nutzungszwecks angeboten werden kann, bedarf es der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über die Auflösung der bezirklichen Einrichtung und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses. 4. Am 29.01.2010 bzw. am 08.02.2010 erfolgte die Anhörung nach § 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz. Der Bezirkssportbund Berlin Pankow e.V., der Landessportbund Berlin e. V. und das Landesschulamt schlossen sich der oben dargestellten Vorgehensweise des Bezirks an. Der Aufgabe der Sportanlage wurde von allen Beteiligten zugestimmt. 4. Rechtsgrundlage § 12 Abs.2 Ziff.10 BezVG § 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Im Fall der Grundstücksveräußerung fließen dem Bezirk Erlöse in nicht bezifferbarer Höhe zu. 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit keine Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Nachhaltigkeitskriterium keine Auswirkungen positive Auswirkungen quantitativ qualitativ 1. Fläche - Versiegelungsgrad 2. Wasser - Wasserverbrauch 3. Energie - Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie 4. Abfall - Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen 5. Verkehr - Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege 6. Immissionen - Schadstoffe - Lärm 7. Einschränkung von Fauna und Flora 8. Bildungsangebot 9. Kulturangebot 10. Freizeitangebot 11. Partizipation in Entscheidungsprozessen 12. Arbeitslosenquote 13. Ausbildungsplätze 14. Betriebsansiedlungen 15. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen x x x x negative Auswirkungen quantitativ qualitativ Bemerkungen