Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss Fin, 35. BVV, 07.07.10.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
1.26
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement +
Personal
VI-1024
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
05.05.2010
20.05.2010
03.06.2010
17.06.2010
07.07.2010
BVV
StadtWi
StadtWi
FiImPe
BVV
BVV/33/VI
StadtW/76/VI
StadtW/77/VI
FiImPe/23/VI
BVV/35/VI
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin
(OT Weißensee)
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV die Zustimmung der
Drucksache mit folgender Änderung unter der Voraussetzung, dass das Bezirksamt die Begründung der Vorlage zur
Beschlussfassung entsprechend ändert:
Die BVV möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt,
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
frühzeitig mit dem Liegenschaftsfonds in Gespräche über die Finanzierung eines Bebauungsplanverfahrens
für das betroffene Gelände inklusiver notwendiger Grundlagenuntersuchungen sowie eines vorgezogenen
städtebaulichen Gutachterverfahrens mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung einzutreten.
Vorbild für dieses Verfahren soll das Verfahren für den Prater-Parkplatz zwischen Schönhauser Allee und
Kastanienallee sein.
Vorfestlegungen zu Art und Maß einer möglichen Bebauung haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu
erfolgen.
Bei der Durchführung des Gutachterverfahrens und der anschließenden Bauleitplanung ist wesentlich zu
berücksichtigen, dass es keine Nutzungskonflikte mit dem Park um den Weißensee geben darf. Das Primat
der Nutzung hat die Grünfläche um den Weißen See.
Erst nach Durchführung des öffentlichen Gutachterverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan mit Darstellung der Planungsziele durch das Bezirksamt zu fassen.
Bei diesem Vorgehen sind sowohl eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als auch eine
intensive Mitwirkung der BVV sicherzustellen.
Mit dem Liegenschaftsfonds ist weiterhin zu vereinbaren, dass eine Vermarktung durch den
Liegenschaftsfonds erst nach Erreichen der Planreife für den festzusetzenden Bebauungsplan beginnen
kann.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal:
11 (ja), 0 (nein), 2 (Enthaltungen)
13 (ja), 0 (nein), 1 (Enthaltungen)
Berlin, den 29.06.2010
Einreicher: Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
BV Cornelius Bechtler
Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1024
Begründung der Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat auf seiner
Sitzung am 17. Juni 2010 die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung diskutiert und empfiehlt entsprechend der
Stellungnahme die Ergänzung der Vorlage zur Beschlussfassung um einen zweiten
Punkt. Mit den Instrumenten der verbindlichen Bauleitplanung sowie der Anwendung
des Gutachterverfahrens durch den Liegenschaftsfonds bei der Entwicklung des
Grundstücks sind die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung
gegeben. Mit Hilfe dieser Verfahren können die unterschiedlichen städtebaulichen
Belange Berücksichtigung finden und das Bezirksamt kann auf eine sozialverträgliche
Entwicklung des gesamten Quartiers hinwirken.
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal legt dabei
besonderen Wert darauf, dass die Begründung für die Aufgabe der Sportstätte am
Weißen See entsprechend der Kriterien des § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetzes
begründet wird. Hierbei spielt aus Sicht des Finanzausschusses insbesondere eine
Rolle, dass an anderer Stelle höherwertige Ersatzangebote geschaffen werden können.