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Beschlussempfehlung Ausschuss Fin, 35. BVV, 07.07.10.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss Fin, 35. BVV, 07.07.10.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

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Inhalt der Datei

1.26 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal VI-1024 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 05.05.2010 20.05.2010 03.06.2010 17.06.2010 07.07.2010 BVV StadtWi StadtWi FiImPe BVV BVV/33/VI StadtW/76/VI StadtW/77/VI FiImPe/23/VI BVV/35/VI überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT Weißensee) Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV die Zustimmung der Drucksache mit folgender Änderung unter der Voraussetzung, dass das Bezirksamt die Begründung der Vorlage zur Beschlussfassung entsprechend ändert: Die BVV möge beschließen: Die BVV ersucht das Bezirksamt, 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. frühzeitig mit dem Liegenschaftsfonds in Gespräche über die Finanzierung eines Bebauungsplanverfahrens für das betroffene Gelände inklusiver notwendiger Grundlagenuntersuchungen sowie eines vorgezogenen städtebaulichen Gutachterverfahrens mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung einzutreten. Vorbild für dieses Verfahren soll das Verfahren für den Prater-Parkplatz zwischen Schönhauser Allee und Kastanienallee sein. Vorfestlegungen zu Art und Maß einer möglichen Bebauung haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erfolgen. Bei der Durchführung des Gutachterverfahrens und der anschließenden Bauleitplanung ist wesentlich zu berücksichtigen, dass es keine Nutzungskonflikte mit dem Park um den Weißensee geben darf. Das Primat der Nutzung hat die Grünfläche um den Weißen See. Erst nach Durchführung des öffentlichen Gutachterverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Darstellung der Planungsziele durch das Bezirksamt zu fassen. Bei diesem Vorgehen sind sowohl eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als auch eine intensive Mitwirkung der BVV sicherzustellen. Mit dem Liegenschaftsfonds ist weiterhin zu vereinbaren, dass eine Vermarktung durch den Liegenschaftsfonds erst nach Erreichen der Planreife für den festzusetzenden Bebauungsplan beginnen kann. Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal: 11 (ja), 0 (nein), 2 (Enthaltungen) 13 (ja), 0 (nein), 1 (Enthaltungen) Berlin, den 29.06.2010 Einreicher: Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal BV Cornelius Bechtler Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1024 Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat auf seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung diskutiert und empfiehlt entsprechend der Stellungnahme die Ergänzung der Vorlage zur Beschlussfassung um einen zweiten Punkt. Mit den Instrumenten der verbindlichen Bauleitplanung sowie der Anwendung des Gutachterverfahrens durch den Liegenschaftsfonds bei der Entwicklung des Grundstücks sind die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung gegeben. Mit Hilfe dieser Verfahren können die unterschiedlichen städtebaulichen Belange Berücksichtigung finden und das Bezirksamt kann auf eine sozialverträgliche Entwicklung des gesamten Quartiers hinwirken. Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal legt dabei besonderen Wert darauf, dass die Begründung für die Aufgabe der Sportstätte am Weißen See entsprechend der Kriterien des § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetzes begründet wird. Hierbei spielt aus Sicht des Finanzausschusses insbesondere eine Rolle, dass an anderer Stelle höherwertige Ersatzangebote geschaffen werden können.