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VzK 13 Zwischenbericht BA, 38. BVV am 01.12.10.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht BA, 38. BVV am 01.12.10.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

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Inhalt der Datei

2.18 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-1024 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 05.05.2010 20.05.2010 03.06.2010 17.06.2010 07.07.2010 01.12.2010 BVV StadtWi StadtWi FiImPe BVV BVV BVV/33/VI StadtW/76/VI StadtW/77/VI FiImPe/23/VI BVV/35/VI BVV/38/VI überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT Weißensee) Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 23.11.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1024 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2010 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1024 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT Weißensee) Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1024 – „Die BVV ersucht das Bezirksamt, 1. frühzeitig mit dem Liegenschaftsfonds in Gespräche über die Finanzierung eines Bebauungsplanverfahrens für das betroffene Gelände inklusiver notwendiger Grundlagenuntersuchungen sowie eines vorgezogenen städtebaulichen Gutachterverfahrens mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung einzutreten. 2. Vorbild für dieses Verfahren soll das Verfahren für den Prater-Parkplatz zwischen Schönhauser Allee und Kastanienallee sein. 3. Vorfestlegungen zu Art und Maß einer möglichen Bebauung haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erfolgen. 4. Bei der Durchführung des Gutachterverfahrens und der anschließenden Bauleitplanung ist wesentlich zu berücksichtigen, dass es keine Nutzungskonflikte mit dem Park um den Weißensee geben darf. Das Primat der Nutzung hat die Grünfläche um den Weißen See. 5. Erst nach Durchführung des öffentlichen Gutachterverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Darstellung der Planungsziele durch das Bezirksamt zu fassen. 6. Bei diesem Vorgehen sind sowohl eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als auch eine intensive Mitwirkung der BVV sicherzustellen. 7. Mit dem Liegenschaftsfonds ist weiterhin zu vereinbaren, dass eine Vermarktung durch den Liegenschaftsfonds erst nach Erreichen der Planreife für den festzusetzenden Bebauungsplan beginnen kann. „ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz folgender Sachstand berichtet: zu 1. bis 5. Bevor das in Rede stehende Sporthallen-Grundstück an den Liegenschaftsfonds Berlin übertragen werden kann, bedarf es eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Aufhebung der Sportnutzung. Diese Beschlussfassung ist noch nicht erfolgt. Das Grundstück wurde daher noch nicht an den LFB übertragen. Es befindet sich im bezirklichen Finanzvermögen. Für Gespräche in der im Ersuchen angeregten Richtung ist es deshalb noch zu früh. Zu 6. Das Bezirksamt wird eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und eine intensive Mitwirkung der BVV anstreben. Die Erfahrungen zeigen, dass die tatsächliche Quantität der Mitwirkung trotz dieser Bemühungen nicht sicherzustellen ist. Zu. 7. Dieses Anliegen wird zum gegebenen Zeitpunkt an den Liegenschaftsfonds herangetragen. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit ist davon auszugehen, dass er diesem aufgeschlossen gegenübersteht. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung