Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 2. Zwischenbericht, BA.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
2.10
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-1024
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
05.05.2010
20.05.2010
03.06.2010
17.06.2010
07.07.2010
01.12.2010
15.12.2010
11.05.2011
BVV
StadtWi
StadtWi
FiImPe
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/33/VI
StadtW/76/VI
StadtW/77/VI
FiImPe/23/VI
BVV/35/VI
BVV/38/VI
BVV/011/VI
BVV/42/VI
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
vertagt
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin
(OT Weißensee)
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 05.04.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1024
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2011
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1024
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT
Weißensee)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1024 –
„Die BVV ersucht das Bezirksamt,
1. frühzeitig mit dem Liegenschaftsfonds in Gespräche über die Finanzierung eines
Bebauungsplanverfahrens für das betroffene Gelände inklusiver notwendiger
Grundlagenuntersuchungen sowie eines vorgezogenen städtebaulichen
Gutachterverfahrens mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung einzutreten.
2. Vorbild für dieses Verfahren soll das Verfahren für den Prater-Parkplatz
zwischen Schönhauser Allee und Kastanienallee sein.
3. Vorfestlegungen zu Art und Maß einer möglichen Bebauung haben zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erfolgen.
4. Bei der Durchführung des Gutachterverfahrens und der anschließenden
Bauleitplanung ist wesentlich zu berücksichtigen, dass es keine
Nutzungskonflikte mit dem Park um den Weißensee geben darf. Das Primat der
Nutzung hat die Grünfläche um den Weißen See.
5. Erst nach Durchführung des öffentlichen Gutachterverfahrens ist ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Darstellung der
Planungsziele durch das Bezirksamt zu fassen.
6. Bei diesem Vorgehen sind sowohl eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger als auch eine intensive Mitwirkung der BVV sicherzustellen.
7. Mit dem Liegenschaftsfonds ist weiterhin zu vereinbaren, dass eine Vermarktung
durch den Liegenschaftsfonds erst nach Erreichen der Planreife für den
festzusetzenden Bebauungsplan beginnen kann. „
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Senat hat auf Antrag des Bezirksamtes Pankow die Aufgabe der Sportstätte
Berliner Allee 127 beschlossen, der Beschluss des Abgeordnetenhauses steht jedoch
noch aus. Das Grundstück wurde daher noch nicht an den Liegenschaftsfond Berlin
übertragen. Es befindet sich weiterhin im bezirklichen Finanzvermögen. Für Gespräche
in der im Ersuchen angeregten Richtung ist es deshalb noch zu früh.
Das Abgeordnetenhaus wurde mit der Drucksache 16/3925 um Zustimmung zur
Aufgabe der Sportstätte am Weißen See, Berliner Allee 127 im Bezirk Pankow, mit dem
Ziel der Veräußerung und städtebaulichen Neuordnung gemäß § 7 Abs. 2
Sportförderungsgesetz ersucht.
Nach erfolgtem Abgeordnetenhausbeschluss wird über den weiteren Fortgang in der
Angelegenheit informiert.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung