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VzK§13 BA, SB 16. BVV am 28.08.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 16. BVV am 28.08.13.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

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Inhalt der Datei

2.5 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1024 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 05.05.2010 20.05.2010 03.06.2010 17.06.2010 07.07.2010 01.12.2010 15.12.2010 11.05.2011 16.11.2011 28.08.2013 BVV StadtWi StadtWi FiImPe BVV BVV BVV BVV BVV BVV BVV/33/VI StadtW/76/VI StadtW/77/VI FiImPe/23/VI BVV/35/VI BVV/38/VI BVV/011/VI BVV/42/VI BVV/002/VII BVV/016/VII überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen vertagt mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT Weißensee) Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 21.06.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1024 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1024 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT Weißensee) Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1024 – „Die BVV ersucht das Bezirksamt, 1. frühzeitig mit dem Liegenschaftsfonds in Gespräche über die Finanzierung eines Bebauungsplanverfahrens für das betroffene Gelände inklusiver notwendiger Grundlagenuntersuchungen sowie eines vorgezogenen städtebaulichen Gutachterverfahrens mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung einzutreten. 2. Vorbild für dieses Verfahren soll das Verfahren für den Prater-Parkplatz zwischen Schönhauser Allee und Kastanienallee sein. 3. Vorfestlegungen zu Art und Maß einer möglichen Bebauung haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erfolgen. 4. Bei der Durchführung des Gutachterverfahrens und der anschließenden Bauleitplanung ist wesentlich zu berücksichtigen, dass es keine Nutzungskonflikte mit dem Park um den Weißensee geben darf. Das Primat der Nutzung hat die Grünfläche um den Weißen See. 5. Erst nach Durchführung des öffentlichen Gutachterverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Darstellung der Planungsziele durch das Bezirksamt zu fassen. 6. Bei diesem Vorgehen sind sowohl eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als auch eine intensive Mitwirkung der BVV sicherzustellen. 7. Mit dem Liegenschaftsfonds ist weiterhin zu vereinbaren, dass eine Vermarktung durch den Liegenschaftsfonds erst nach Erreichen der Planreife für den festzusetzenden Bebauungsplan beginnen kann.“– wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Auf Grund des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII– 0178/2012 „Sportstätte am Weißen See – sportliche Nachnutzung ermöglichen“ ist die ehemalige Sportstätte Berliner Allee 127 weiterhin in bezirklicher Verwaltung. Mit der vorgesehenen Nutzung für eine Sportstätte in privater Trägerschaft entfällt der Gegenstand der Drucksache Nr. VI-1024. Eine vorläufige städtebauliche Einschätzung vom Februar 2013 liegt der Abt. Jugend und Facility Mangement, Serviceeinheit Facility Mangement vor. Eine erneute Nutzung für Sportzwecke ist vom Grundsatz her planungsrechtlich zulässig. Es ist allerdings sicher zu stellen, dass durch die an die Wohnnutzung heranrückende neu beabsichtigte Sportnutzung das Wohnen in unmittelbarer Umgebung nicht beeinträchtigt wird. Das gilt insbesondere für die Nutzung der Freifläche der Sportanlage. Im Übrigen wird auf die Drucksache VII-0178/2012 verwiesen. Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung