Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 16. BVV am 28.08.13.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
2.5
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1024
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
05.05.2010
20.05.2010
03.06.2010
17.06.2010
07.07.2010
01.12.2010
15.12.2010
11.05.2011
16.11.2011
28.08.2013
BVV
StadtWi
StadtWi
FiImPe
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/33/VI
StadtW/76/VI
StadtW/77/VI
FiImPe/23/VI
BVV/35/VI
BVV/38/VI
BVV/011/VI
BVV/42/VI
BVV/002/VII
BVV/016/VII
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
vertagt
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin
(OT Weißensee)
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 21.06.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1024
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1024
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Grundstücksangelegenheit Sportstätte Berliner Allee 127 in 13088 Berlin (OT
Weißensee)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1024 –
„Die BVV ersucht das Bezirksamt,
1. frühzeitig mit dem Liegenschaftsfonds in Gespräche über die Finanzierung eines
Bebauungsplanverfahrens für das betroffene Gelände inklusiver notwendiger
Grundlagenuntersuchungen sowie eines vorgezogenen städtebaulichen
Gutachterverfahrens mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung einzutreten.
2. Vorbild für dieses Verfahren soll das Verfahren für den Prater-Parkplatz
zwischen Schönhauser Allee und Kastanienallee sein.
3. Vorfestlegungen zu Art und Maß einer möglichen Bebauung haben zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erfolgen.
4. Bei der Durchführung des Gutachterverfahrens und der anschließenden
Bauleitplanung ist wesentlich zu berücksichtigen, dass es keine
Nutzungskonflikte mit dem Park um den Weißensee geben darf. Das Primat der
Nutzung hat die Grünfläche um den Weißen See.
5. Erst nach Durchführung des öffentlichen Gutachterverfahrens ist ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Darstellung der
Planungsziele durch das Bezirksamt zu fassen.
6. Bei diesem Vorgehen sind sowohl eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger als auch eine intensive Mitwirkung der BVV sicherzustellen.
7. Mit dem Liegenschaftsfonds ist weiterhin zu vereinbaren, dass eine Vermarktung
durch den Liegenschaftsfonds erst nach Erreichen der Planreife für den
festzusetzenden Bebauungsplan beginnen kann.“–
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Auf Grund des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII–
0178/2012 „Sportstätte am Weißen See – sportliche Nachnutzung ermöglichen“ ist die
ehemalige Sportstätte Berliner Allee 127 weiterhin in bezirklicher Verwaltung. Mit der
vorgesehenen Nutzung für eine Sportstätte in privater Trägerschaft entfällt der
Gegenstand der Drucksache Nr. VI-1024.
Eine vorläufige städtebauliche Einschätzung vom Februar 2013 liegt der Abt. Jugend
und Facility Mangement, Serviceeinheit Facility Mangement vor. Eine erneute Nutzung
für Sportzwecke ist vom Grundsatz her planungsrechtlich zulässig. Es ist allerdings
sicher zu stellen, dass durch die an die Wohnnutzung heranrückende neu beabsichtigte
Sportnutzung das Wohnen in unmittelbarer Umgebung nicht beeinträchtigt wird. Das gilt
insbesondere für die Nutzung der Freifläche der Sportanlage.
Im Übrigen wird auf die Drucksache VII-0178/2012 verwiesen.
Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung