Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK15 Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
2.49
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
28.08.2013
BVV
BVV/016/VII
Betreff: Neuverteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 20.08.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
VII-0513
Drs. VII-0513
Bezirksamt Pankow von Berlin
.08.2013
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr. VII-0513
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Neuverteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
I. Die Bezirksamtsbeschlüsse Nr. IV-56/2001 vom 22.05.2001 und Nr. V-104/2002 vom
09.07.2002 werden aufgehoben.
II. Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgnissen der Sammelstiftung Kreuzberg
bereit gestellten Mittel in Höhe von 12.200 € werden für das Haushaltsjahr 2014 wie
folgt aufgeteilt:
Beauftragte beim BzBm
(insbes. Gleichstellungsbeauftragte)
Schul- und Sportamt
Amt für Weiterbildung und Kultur
Jugendamt
Amt für Soziales
2.000 €
3.000 €
2.200 €
3.000 €
2.000 €
12.200 €
III. Die Aufteilung erfolgt in den Folgejahren entsprechend der zur Verfügung stehenden
Mittel.
Begründung
Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales und zu 80 % auf die Bezirke verteilt. Die letzte Beschlussfassung durch das
Bezirksamt Pankow über die Verteilung der durch den Verwalter (Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg
von Berlin) zugewiesenen Mittel erfolgte 2002 und entspricht nicht mehr den jetzigen Zuschnitten der
Geschäftsbereiche und den satzungsgemäßen Verwendungszwecken und musste demzufolge
angepasst werden.
Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträgnisse für folgende
Verwendungszwecke vorgesehen:
-
Fürsorge für Körperbehinderte (Blinden- und Behinderteneinrichtungen)
Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)
Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Erziehungs- und Familienberatung,
Elternzentrum, Jugendpflegestätten)
Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime)
Altenhilfe (Seniorenheime, Seniorenwohnhäuser, Seniorenfreizeitstätten)
Erwachsenenbildung (Volkshochschule)
Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, da vom Finanzamt für Körperschaften eine
Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel
auch entsprechend eingesetzt werden.
Die Aufteilung auf die Geschäftsbereiche wurde entsprechend der in den Vorjahren in Anspruch
genommenen Mittel vorgenommen.
Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Jährliche zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain/ Kreuzberg
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Volkshochschule, Bibliotheken, Jugend und
Soziales bereitgestellt.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister