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VzK15 Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK15 Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.15, 19:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

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Inhalt der Datei

2.49 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 28.08.2013 BVV BVV/016/VII Betreff: Neuverteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 20.08.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen VII-0513 Drs. VII-0513 Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2013 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. VII-0513 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Neuverteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen: I. Die Bezirksamtsbeschlüsse Nr. IV-56/2001 vom 22.05.2001 und Nr. V-104/2002 vom 09.07.2002 werden aufgehoben. II. Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgnissen der Sammelstiftung Kreuzberg bereit gestellten Mittel in Höhe von 12.200 € werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt aufgeteilt: Beauftragte beim BzBm (insbes. Gleichstellungsbeauftragte) Schul- und Sportamt Amt für Weiterbildung und Kultur Jugendamt Amt für Soziales 2.000 € 3.000 € 2.200 € 3.000 € 2.000 € 12.200 € III. Die Aufteilung erfolgt in den Folgejahren entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel. Begründung Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % auf die Bezirke verteilt. Die letzte Beschlussfassung durch das Bezirksamt Pankow über die Verteilung der durch den Verwalter (Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg von Berlin) zugewiesenen Mittel erfolgte 2002 und entspricht nicht mehr den jetzigen Zuschnitten der Geschäftsbereiche und den satzungsgemäßen Verwendungszwecken und musste demzufolge angepasst werden. Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträgnisse für folgende Verwendungszwecke vorgesehen: - Fürsorge für Körperbehinderte (Blinden- und Behinderteneinrichtungen) Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken) Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Erziehungs- und Familienberatung, Elternzentrum, Jugendpflegestätten) Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime) Altenhilfe (Seniorenheime, Seniorenwohnhäuser, Seniorenfreizeitstätten) Erwachsenenbildung (Volkshochschule) Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, da vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden. Die Aufteilung auf die Geschäftsbereiche wurde entsprechend der in den Vorjahren in Anspruch genommenen Mittel vorgenommen. Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Jährliche zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain/ Kreuzberg Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Volkshochschule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister