Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linke 17. BVV am 25.09.13.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 19:51
Aktualisiert
27.01.18, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0548
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Antrag
Linksfraktion
Beratungsfolge:
25.09.2013
BVV
BVV/017/VII
Betreff: Unverträgliche Verdichtung durch Bauvorhaben der GEWOBAG
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht:
1. gegenüber der GEWOBAG unbeachtlich der baurechtlichen Zulässigkeit deutlich
zu machen, dass deren Neubauvorhaben auf dem Hof des Bestandsgebäudes
Schieritzstraße 4-22 den öffentlichen Interessen an einer nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung des Stadtviertels durch die übermäßige bauliche
Verdichtung entgegensteht;
2. mit der GEWOBAG unabhängig von genehmigungsrechtlichen Belangen eine
Verständigung über die städtebauliche Qualität ihrer Neubauvorhaben zu
suchen.
3. Der BVV Pankow ist über das Ergebnis der Gespräche bis zur 19.BVV-Tagung
zu berichten.
Berlin, den 17.09.2013
Einreicher: Linksfraktion
gez.: BV Dr. Michail Nelken
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
Drs. VII-0548
Begründung:
Die GEWOBAG hat im Mai dieses Jahres einen Antrag auf Vorbescheid für ein
Bauvorhaben auf dem Grundstück Schieritzstraße 4-22 gestellt. Auf diesem Grundstück
befindet sich straßenseitig eine viergeschossige Häuserzeile aus den 30er Jahren.
Entsprechend den damalig neuen Wohnungsbaukonzepten gibt es keine Seitenflügel
oder Quergebäude in dieser Wohnanlage, sondern einen breiten grünen Innenhof über
die gesamte Gebäudelänge.
Das geplante Neubauvorhaben besteht in der Errichtung eines 3 ½ geschossigen
Neubaus im Hofbereich mit 42 Wohnungen. Durch den geringen Gebäudeabstand
würde die Wohnqualität der Anlage völlig zerstört. Eine derartig dichte Bebauung
widerspräche den sozialen und ökologischen Zielen eines nachhaltigen Städtebaus. Zur
Erschließung und als Feuerwehrzufahrt soll in der Mitte des Bestandsgebäudes eine
neue Tordurchfahrt durch die Zerstörung einer Bestandswohnung geschaffen werden.
Hinzu tritt, dass der übergroße Teil des Wohngebietes zwischen Prenzlauer Allee und
Greifswalder Straße, Grell- und Ostseestraße von Wohnanlagen des Siedlungsbaus der
20er und 30er Jahre geprägt wird, die sich durch die Blockrandbebauung und die
großen grünen Innenhöfe auszeichnen. Mit diesem Bauvorhaben würde de facto auch
ein Präzedenzfall für eine städtebauliche Revision geschaffen.
Da die städtischen Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich eines sozial und ökologisch
nachhaltigen Städtebaus eine Vorbildaufgabe haben, sollte das Bezirksamt das
Gespräch mit der Geschäftsführung der GEWOBAG suchen, um nicht nur das
Vorhaben in der Schieritzstraße zu stoppen, sondern um sich grundsätzlich über die
Anforderungen an die städtebauliche Qualität der Neubauvorhaben der Gesellschaft zu
verständigen.