Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Grüne, Linke, SPD.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.10.15, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 21:37
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
1.8.3
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Linksfraktion, Fraktion
der SPD
VI-1391
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
07.09.2011
26.10.2011
BVV
BVV
BVV/44/VI
BVV/45/VI
vertagt
Betreff: Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße für den Bezirk
sichern
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. über die eingeleiteten Prüfungen auf einen potentiellen Bedarf der
Fachvermögen Schule und Sport bzw. Umwelt und Natur für die ehemalige
Bahnfläche am Güterbahnhof Greifswalder Straße zu berichten.
2. Der neuen BVV zu Beginn der VII. Wahlperiode über das Prüfergebnis zu
berichten und dabei darzustellen, ob und ggf. welche Kosten für den Bezirk
durch den Erwerb entstehen könnten.
Berlin, den 07.09.2011
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Linksfraktion, Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: gez.: BV Stefanie Remlinger, BV Peter
Brenn, BV Cornelius Bechtler
Linksfraktion: gez. BV Michael van der Meer, BV Thomas Goetzke
Fraktion der SPD: gez. Sabine Röhrbein
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
2. Ausfertigung
Drs. VI-1391
Begründung:
Der Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung, Dr. Michail Nelken,
berichtete im Stadtentwicklungsausschuss am 18.08.2011 darüber, dass für das
Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße (westlich Greifswalder
Straße, südlich S- und Fernbahngleisen) die Freistellung von Bahnbetriebszwecken
nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) per Freistellungsbescheid vom
30.06.2011 mitgeteilt wurde. Dies bietet dem Bezirksamt die Chance, potentielle
zukünftige Bedarfe insbesondere für die Fachvermögen Schule und Sport bzw. Umwelt
und Natur anzumelden. Entsprechende Bedarfe sind bei der planungsrechtlichen
Einordnung des betroffenen Flurstücks bzw. der Flurstücke von Belang. Das Ergebnis
der Bedarfsermittlungen sollte deshalb umgehend berichtet werden.