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2. Ausfertigung Antrag Grüne, Linke, SPD.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Grüne, Linke, SPD.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.10.15, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 21:37

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Inhalt der Datei

2. Ausfertigung 1.8.3 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Linksfraktion, Fraktion der SPD VI-1391 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 07.09.2011 26.10.2011 BVV BVV BVV/44/VI BVV/45/VI vertagt Betreff: Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße für den Bezirk sichern Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, 1. über die eingeleiteten Prüfungen auf einen potentiellen Bedarf der Fachvermögen Schule und Sport bzw. Umwelt und Natur für die ehemalige Bahnfläche am Güterbahnhof Greifswalder Straße zu berichten. 2. Der neuen BVV zu Beginn der VII. Wahlperiode über das Prüfergebnis zu berichten und dabei darzustellen, ob und ggf. welche Kosten für den Bezirk durch den Erwerb entstehen könnten. Berlin, den 07.09.2011 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Linksfraktion, Fraktion der SPD Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: gez.: BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler Linksfraktion: gez. BV Michael van der Meer, BV Thomas Goetzke Fraktion der SPD: gez. Sabine Röhrbein Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 2. Ausfertigung Drs. VI-1391 Begründung: Der Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung, Dr. Michail Nelken, berichtete im Stadtentwicklungsausschuss am 18.08.2011 darüber, dass für das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße (westlich Greifswalder Straße, südlich S- und Fernbahngleisen) die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) per Freistellungsbescheid vom 30.06.2011 mitgeteilt wurde. Dies bietet dem Bezirksamt die Chance, potentielle zukünftige Bedarfe insbesondere für die Fachvermögen Schule und Sport bzw. Umwelt und Natur anzumelden. Entsprechende Bedarfe sind bei der planungsrechtlichen Einordnung des betroffenen Flurstücks bzw. der Flurstücke von Belang. Das Ergebnis der Bedarfsermittlungen sollte deshalb umgehend berichtet werden.