Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 6. BVV am 25.04.12.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
2.8
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0051
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktionen Bündnis 90/ Die
Grünen und SPD
Beratungsfolge:
14.12.2011
15.02.2012
25.04.2012
BVV
BVV
BVV
BVV/003/VII
BVV/004/VII
BVV/006/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Umzugsplanung fortschreiben und Gebäudekosten verringern
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 18.04.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0051
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.04.2012
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0051
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Umzugsplanung fortschreiben und Gebäudekosten verringern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0051
Die BVV möge beschließen:
„Das Bezirksamt wird ersucht, spätestens bis zur 4. ordentlichen BVV-Tagung am
15.02.2012 der Bezirksverordnetenversammlung gemeinsam mit dem
Haushaltsplanentwurf für 2012/13 die Fortschreibung der Umzugsplanung vorzulegen.
Die Umzugsplanung soll zu folgenden Fragen Handlungsszenarien entwickeln:
Verdichtung der Büroraumnutzung in allen Abteilungen
Reduzierung der Büroflächen für das Bezirksamt
Reduzierung der Gebäudekosten (bw und buw)
Kostenvergleich: Anmietung von Büroflächen auf dem freien Markt im Vergleich
zur Nutzung der bestehenden, bezirkseigenen Büroflächen
Kostenvergleich Neubau von Büroflächen im Vergleich zur Nutzung der
bestehenden, bezirkseigenen Büroflächen
Schlussfolgerungen über die daraus resultierende Aufgabe von
Verwaltungsgebäuden bzw. Verwaltungsstandorten.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, die Objektliste zu den Liegenschaften Pankow
vom
03.10.2010 auf den aktuellen Stand fortzuschreiben und neben der angegebenen
Fläche, den
bw- und buw-Kosten die Objektliste um folgende Punkte zu erweitern:
buw-Kosten je m²
bw-Kosten je m²
Prognostizierte Gesamtsanierungskosten der Liegenschaft
Prognostizierte Sanierungskosten je m²
Erläuterung, mit welcher Methode die Sanierungskosten ermittelt worden sind.
Angaben zu geplanten Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen (Maßnahme
und Kostenschätzung)
Erläuterung, ob für die geplanten Sanierungsmaßnahmen eine BPU erarbeitet
wird bzw. bereits vorliegt (mit Angabe der Kostenschätzung)
Der Energieausweis des Gebäudes“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
1. Abarbeitung der Prüfaufträge im Steuerungsgremium des Bezirksamtes
Am 8.3.2012 wurden dem Steuerungsgremium die Ergebnisse der erteilten
Prüfaufträge aus der 2. Steuerungsrunde vom 26.01.2012 vorgelegt.
1.1. Belegungsverdichtung
Eine weitere Optimierung der Belegungsplanung durch Verdichtung in landeseigenen
Bürodienstgebäuden (und damit Aufgabe weiterer Objekte) ist nur in geringem Umfang
möglich. Im Falle der Darßer Str. 203 wurde die Verdichtung intensiv geprüft. Da eine
sinnvolle Unterbringung einer weiteren Organisationseinheit derzeit nicht möglich war,
wurde davon abgesehen.
Für die verbleibenden BDG ist eine verdichtete Belegung nur möglich, wenn die
Vielzahl von Einzelbelegungen ( vor allem bei Soz und Jug ) aufgegeben werden, was
aber den Forderungen des Datenschutzes widerspräche, und auf die Umsetzung von
Sondertatbeständen (mehr Fläche wegen erhöhtem Aktenbedarf, Zeichentischen,
technischer Sonderausstattung u.ä.) verzichtet wird, was wiederum die
ordnungsgemäße Durchführung von Verwaltungsvorgängen beeinträchtigen, wenn
nicht gar unmöglich machen würde.
1.2. Anmietung von Flächen auf dem freien Markt
Die SE Facility Management hatte aufgrund der abgeforderten Bedarfsanforderungen
der betroffenen Bereiche als Grundlage zur Einholung von Angeboten ein
Anforderungsprofil erstellt. Es berücksichtigte:
- Flächenbedarf nach Bürofläche und Sonderfläche nach AllARaum
- Sonderflächen im Keller
- allgemeine Anforderungen an ein anzumietendes Bürodienstgebäude
- Anmietungsvarianten („Große Lösung“ - Aufgabe Fröbelstr. 17 komplett, Darßer Str.
203, Berliner Allee 100, Storkower Str. 97; „Kleine Lösung“ - Aufgabe Fröbelstr. 17
ohne Haus 6, Darßer Str. 203, Berliner Allee 100, Storkower Str. 97)
Es waren 5 Immobilienmakler zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden. Für
drei Standorte wurden Angebote eingereicht.
- Für die „Große Lösung“ gab es kein Angebot an einem Standort.
- Für die „Kleine Lösung“ gab es ein Angebot mit Option auf eine
zusätzliche Fläche.
- Zwei Angebote konnten den Bedarf nur teilweise abdecken.
Der angegebene Mietpreis von 7,90 €/qm kalt (Mietvertrag für 20 Jahre) und die
Betriebskostenpauschale von 2,50 €/qm wurden Bestandteil von Kostenvergleichen
(siehe auch 2.: Weitere Vorgehensweisen).
1.3. Entscheidung zum wirtschaftlichsten Haus in der Fröbelstraße 17
Grundsätzlich geprüft wurde auch, ob ein und ggf. welches Gebäude in der
Fröbelstraße 17 die im Ortsteil Prenzlauer Berg verbleibenden Organisationseinheiten
(Parkraumbewirschaftung, Bezirkskasse, Bürgeramt, IT, Jugendamt (RSD, EFB)
aufnehmen kann.
Entscheidend für die Weiternutzung des Hauses 6 waren neben den nur dort
unterzubringenden Organisationseinheiten, die geschätzten hohen Umbaukosten für
das Hauptwiringcenter und die zentrale Telefonanlage (einschließlich Sicherheit,
Klimatisierung, USV, Knotenpunkt für ITDZ ) sowie für das Bürgeramt, die Bezirkskasse
und die Spezialräume des Ordnungsamtes (Tieruntersuchungsraum,
Lebensmitteluntersuchungsraum). Für die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung
müssten komplett neue Duschen/Umkleideräume eingerichtet werden, während im
Haus 6 bestehende nur zu erweitern wären. Auch die nur hier uneingeschränkte
Weiterbenutzung der strukturellen Verkablung wurde berücksichtigt.
Dem gegenüber steht der hohe Sanierungsbedarf für das Haus 6 (3,6 Mio €), der aus
dem Haushalt gedeckt werden muss.
Während der Sanierung können die Organisationseinheiten Parkraumkontrolle,
Straßenverkehrsbehörde, RSD, EFB auf ihren Flächen verbleiben, auch wenn diese
bereits an den Liegenschaftsfonds abgegeben worden sind.
Es fallen dann Grundstücksbewirtschaftungskosten und evtl. auch Kosten für Miete an.
1.4. Neubau auf dem Gelände der Fröbelstraße 17
Planungsrechtlich sind Vorhaben auf dem Gelände des Bezirksamtes an der
Fröbelstraße nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Sie müssen sich nach
Art der Nutzung, Maß der Nutzung, Bauweise und überbauten Grundstücksflächen in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Ein Bürogebäude fügt sich nach der Art der Nutzung ein. Das zulässige Maß der
Nutzung richtet sich insbesondere in Grundfläche, Höhe und Geschosszahl nach
Vorgaben, die aus der näheren Umgebung ableitbar sind. Klar ist jedoch, dass es nach
§ 34 Abs. 1 BauGB nicht zulässig wäre, die gesamte Freifläche nördlich der
Fröbelstraße mit einem vollflächigen Baukörper abzudecken. Für eine
Höhenentwicklung lassen sich maximal fünf Geschosse von den Bestandsgebäuden
am Standort ableiten. Als Bauweise sind offene Bauweise und Zeilenbauweise prägend.
Die Gebäude hier sind freistehend errichtet, stehen also nicht auf seitlichen
Grundstücksgrenzen. Als überbaubare Grundstücksfläche lässt sich aufgrund der Lage
der Bestandsgebäude eine faktische Baugrenze ableiten, die etwa 7,5 Meter nördlich
der Straßenbegrenzungslinie liegt, also in Höhe des Pförtnerhäuschens an der
Fröbelstraße 17.
Beim Gelände des Bezirksamtes handelt es sich um ein Denkmalensemble mit separat
eingetragenen Einzeldenkmalen. Hieraus ergeben sich für Vorhaben denkmalrechtliche
Beschränkungen oder Ausschlussgründe.
Beispielhaft wurde die Unterbringung von 227 Mitarbeitern in einem Neubau mit
5 Geschossen auf „grüner Wiese“ mit Gesamtbaukosten in Höhe von 23.900.000 €
veranschlagt. Für die beispielsweise unterzubringenden Mitarbeiter aus Darßer Str. 203
und Storkower Str. 97 (ca. 280) würden die Gesamtkosten noch deutlich höher liegen,
auch könnte die Unterbringung nicht in 5 Geschossen erfolgen.
2. Weitere Vorgehensweisen
Alle Belegungsvarianten gehen jetzt von der Aufgabe der Fröbelstraße 17 ohne Haus 6
aus. Hinzu kommen - je nach Variante - die Aufgabe der Berliner Allee 100, der Darßer
Straße 203, die teilweise oder vollständige Abmietung der Storkower Str. 97 bei der BIM
GmbH und die Anmietung der Prenzlauer Promenade 28.
Abweichend von der ursprünglichen Aufgabenstellung und zusätzlich wurden auch das
BDG Berliner Allee 252-260 sowie die Unterbringung des Verwaltungsbereiches des
Kulturamtes aus der Danziger Straße 101 in die Prüfung einbezogen.
Damit entstanden neue Belegungsvarianten, für die es keine Planung der Verortung im
Gebäude gab, die aber theoretisch bzw. rechnerisch möglich waren.
Diese Varianten wurden untereinander, aber auch zum Status quo (also derzeitiger
Stand und ursprünglich geplante Umzüge) hinsichtlich der Belegungsdichte, der
laufenden und einmaligen Kosten sowie der buw – Kosten auf Basis 2011
gegenübergestellt. Als einmalige Kosten wurden noch nicht die Kosten für die
Grundstücksteilung (Medientrennung, Einfriedung) und für den Umbau/Umzug des
Bürgeramtes in die Bizetstraße 27 einbezogen. Diese Kosten werden gegenwärtig noch
ermittelt
(siehe Anlage 1 - Belegungsszenarien und Anlage 2 - Belegungsdichten).
Das Bezirksamtskollegium verständigte sich auf die Weiterverfolgung der Variante 2
(Anmietung der Prenzlauer Promenade 28, Anmietung aller Etagen Storkower 97 bei
der BIM, Aufgabe Fröbelstr. 17 ohne Haus 6, Aufgabe Berliner Str. 100 und der Berliner
Allee 252-260, Aufgabe der Darßer Str. 203) und der Variante 2a (Darßer Str. 203
verbleibt, Abmietung von 3 Etagen Storkower Str. 97).
Die letztendliche Entscheidung erfolgt nach konkreter Prüfung der Unterbringung durch
den Vertragspartner und nach wirtschaftlichen Kriterien nach Abschluss der
Verhandlungen.
Im erstellten Anforderungsprofil für die Nutzung des Mietobjekts wurden
Umsetzungswünsche aus dem Geschäftsbereich VKUB (Unterbringung BzStR VKUB
und Stab sowie Wahlamt und Wahlkeller in der Prenzlauer Promenade 28) und dem
Geschäftsbereich FPW (Wirtschaftsförderung verbleibt beim Gewerbeamt in der
Fröbelstraße 17) berücksichtigt.
Damit wurde die Belegung des Mietobjektes Prenzlauer Promenade 28 neu (im
Vergleich zum ersten Anforderungsprofil) festgelegt und muss jetzt erneut in einer
Feinplanung untersetzt werden. Dieser Auftrag wurde am 10.4. 2012 an den
Eigentümer ausgereicht (s. Anlage 3).
Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, um zügig mit den Mietverhandlungen
beginnen zu können. Parallel erfolgen Gespräche mit dem ITDZ zur technischen
Umsetzung sowie mit dem Liegenschaftsfonds und der BIM GmbH.
3. Zielstellung
Das BA Pankow verfolgt derzeit mit hohem Druck die Umsetzung der Beschlüsse der
BVV Pankow zum Doppelhaushalt 2012/2013. Ziel ist die Vorbereitung und Abgabe
einer Vorlage für das Abgeordnetenhaus noch vor der Sommerpause. Dabei soll die
Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur ermittelten wirtschaftlichsten Variante der
Nutzung von Immobilien für die Verwaltungsstandorte des Bezirksamts Pankow eingeholt werden. Es wird eingeschätzt, dass bis dahin auch die Berechnung aller
einmaligen Kosten vorliegt.
Angesichts der mit Beschlussfassung zur Drucksache 0064/VII aufgegebenen
monatlichen schriftlichen Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss Finanzen,
Personal und Immobilien wird die Berichterstattung zur Drs. Nr. VII-0051 als erledigt
angesehen, da beide die gleiche Zielstellung verfolgen und die gleichen Inhalte hätten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Auswirkungen sind noch nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management