Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Dringlichkeitsantrag Linksfraktion.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
16.10.15, 20:00
Aktualisiert
27.01.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
1.4.1.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-1376
Ursprungsdrucksachenart: Dringlichkeitsantrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Dringlichkeitsantrag
Linksfraktion
Beratungsfolge:
29.06.2011
BVV
BVV/43/VI
Betreff: "Trägerbezogene Budgets" in der Eingliederungshilfe für Menschen mit
seelischer Behinderung in Berlin beibehalten
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass die am 31.12.2011
auslaufenden Verträge mit den leistungserbringenden Trägern der ambulanten
Psychiatrie nach SGB XII neu verhandelt und für weitere 3 Jahre vereinbart werden.
Berlin, den 28.06.2011
Einreicher: Linksfraktion
gez. BV Eveline Lämmer
Die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Dringlichkeit wurde nicht
erreicht.
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1376
Begründung:
„Vor dem Jahr 2004 hatte jeder Anbieter für jede Einrichtung oder jeden ambulanten
Dienst Vereinbarungen über den Umfang, die Qualität und die Vergütung der Leistung
mit dem Sozialhilfeträger geschlossen. Dabei wurde mit jedem Träger eine maximale
Platzzahl für jedes seiner Angebote vereinbart. Ab 2004 wurden neue Vereinbarungen
über die Laufzeit von 3 Jahren geschlossen, mit denen für alle Einrichtungen und
Dienste unter Berücksichtigung ihrer bisheriger Platzkapazitäten und Platzvergütungen
ein Gesamtbudget je Träger zusammengefasst wurde. An die Stelle der
Platzvereinbarungen trat nun ein sogenanntes Trägerbudget. Damit verpflichteten sich
die Anbieter 3 Jahre Leistungen nur bis zur vereinbarten Budgetobergrenze den
Bezirksämtern in Rechnung zu stellen. Die Träger konnten sich damit flexibel auf den
jeweiligen individuellen und bezirklichen Bedarf ausrichten.“ (Auszug Bericht der UAG
2/6 der Vertragskommission Soziales vom Mai 2011)
Der Senat beabsichtigt, das System der Budgetierung ab 2012 aufzugeben und mit
jedem Träger im Bereich der gemeindepsychiatrischen Hilfen einzelne Verhandlungen
über Preise zu führen. Damit entsteht ein unkontrollierbarer Markt, in dessen Folge der
Preis der Leistung zum Mengenzuwachs an Betreuungskapazitäten führt. Erreichte
Qualitätsstandards sind gefährdet. Die regionalen Steuerungsgremien der Psychiatrie
verlieren ihre Sinnhaftigkeit und Betroffene stehen einem unüberschaubaren Markt von
Anbietern gegenüber.
Die Pankower Träger der PSAG fordern weiterhin landesweit einheitliche Preise für
Maßnahmen, eine adäquate Qualitätskontrolle der Anbieter und eine fachgerechte
Budgetkontrolle durch die Kostenträger. Es ist daher zwingend geboten, auf die
Entscheidung des Senates durch das BA Pankow Einfluss zu nehmen.