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Dringlichkeitsantrag Linksfraktion.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Dringlichkeitsantrag Linksfraktion.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
16.10.15, 20:00
Aktualisiert
27.01.18, 21:41

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Inhalt der Datei

1.4.1. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VI-1376 Ursprungsdrucksachenart: Dringlichkeitsantrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Dringlichkeitsantrag Linksfraktion Beratungsfolge: 29.06.2011 BVV BVV/43/VI Betreff: "Trägerbezogene Budgets" in der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung in Berlin beibehalten Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass die am 31.12.2011 auslaufenden Verträge mit den leistungserbringenden Trägern der ambulanten Psychiatrie nach SGB XII neu verhandelt und für weitere 3 Jahre vereinbart werden. Berlin, den 28.06.2011 Einreicher: Linksfraktion gez. BV Eveline Lämmer Die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Dringlichkeit wurde nicht erreicht. Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1376 Begründung: „Vor dem Jahr 2004 hatte jeder Anbieter für jede Einrichtung oder jeden ambulanten Dienst Vereinbarungen über den Umfang, die Qualität und die Vergütung der Leistung mit dem Sozialhilfeträger geschlossen. Dabei wurde mit jedem Träger eine maximale Platzzahl für jedes seiner Angebote vereinbart. Ab 2004 wurden neue Vereinbarungen über die Laufzeit von 3 Jahren geschlossen, mit denen für alle Einrichtungen und Dienste unter Berücksichtigung ihrer bisheriger Platzkapazitäten und Platzvergütungen ein Gesamtbudget je Träger zusammengefasst wurde. An die Stelle der Platzvereinbarungen trat nun ein sogenanntes Trägerbudget. Damit verpflichteten sich die Anbieter 3 Jahre Leistungen nur bis zur vereinbarten Budgetobergrenze den Bezirksämtern in Rechnung zu stellen. Die Träger konnten sich damit flexibel auf den jeweiligen individuellen und bezirklichen Bedarf ausrichten.“ (Auszug Bericht der UAG 2/6 der Vertragskommission Soziales vom Mai 2011) Der Senat beabsichtigt, das System der Budgetierung ab 2012 aufzugeben und mit jedem Träger im Bereich der gemeindepsychiatrischen Hilfen einzelne Verhandlungen über Preise zu führen. Damit entsteht ein unkontrollierbarer Markt, in dessen Folge der Preis der Leistung zum Mengenzuwachs an Betreuungskapazitäten führt. Erreichte Qualitätsstandards sind gefährdet. Die regionalen Steuerungsgremien der Psychiatrie verlieren ihre Sinnhaftigkeit und Betroffene stehen einem unüberschaubaren Markt von Anbietern gegenüber. Die Pankower Träger der PSAG fordern weiterhin landesweit einheitliche Preise für Maßnahmen, eine adäquate Qualitätskontrolle der Anbieter und eine fachgerechte Budgetkontrolle durch die Kostenträger. Es ist daher zwingend geboten, auf die Entscheidung des Senates durch das BA Pankow Einfluss zu nehmen.