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2. Ausfertigung Antrag Bü90/ Grüne und SPD, 7. BVV am 13.06.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Bü90/ Grüne und SPD, 7. BVV am 13.06.12.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 21:25

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Inhalt der Datei

2. Ausfertigung 1.25 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD VII-0164 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 13.06.2012 BVV BVV/007/VII Betreff: Erhalt des VBB-Begleitservices Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Land und beim VBB für einen ÖPNV für alle, und somit für den Erhalt des VBB-Begleitservices einzusetzen. Berlin, den 05.06.2012 Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD Bündnis 90/ Die Grünen: BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler, BV Ute Schnur SPD: BV Rona Tietje, BV Ronald Rüdiger Begründung siehe Rückseite Der Antrag wird mit Änderungen (Änderungsantrag Linksfraktion) mehrheitlich beschlossen – siehe Ausfertigung nach Beschlussfassung. Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 2. Ausfertigung Drs. VII-0164 Begründung: Durch den VBB-Begleitservice wird der ÖPNV für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich. Auch Menschen mit Behinderungen, die bisher sich nicht zutrauten, den ÖPNV zu nutzen, unternehmen nun Ausflüge, Theaterbesuche u. v. m. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Leute werden ihre so gewonnene Mobilität durch den Wegfall des VBB-Begleitservices wieder verlieren und auch am öffentlichen Leben nicht mehr so unproblematisch teilhaben können. Gerade zu Zeiten des demografischen Wandels in der Bevölkerung könnte dieser VBBBegleitservice an Bedeutung zunehmen, da viele Menschen mit altersbedingten Einschränkungen solch einen Dienst gut gebrauchen können.