Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss FiImmPers, 36 BVV 15.09.2010.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 20:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:53
Stichworte
Inhalt der Datei
1.11
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement +
Personal
VI-1052
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: BV Burkhard Kleinert (Linksfraktion)
für die Seniorenvertretung
Beratungsfolge:
26.05.2010
17.06.2010
26.08.2010
15.09.2010
BVV
FiImPe
FiImPe
BVV
BVV SoSi/08/VI
FiImPe/23/VI
FiImPe/90/VI
BVV/36/VI
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Begegnungsstätte Stillestr.
10
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den seniorengerechten, barrierefreien Ausbau der Begegnungsstätte Stille Straße 10 in die Investitionsplanung aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV der Drucksache in der geänderten
Form zuzustimmen:
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal über die vorgeschlagene
Änderung (siehe Beschlusstext)
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal über die geänderte
Beschlussempfehlung (siehe Beschlusstext)
10 (ja), 0 (nein), 5 (Enthaltungen)
10 (ja), 0 (nein), 5 (Enthaltungen)
Berlin, den 07.09.2010
Einreicher: Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
Cornelius Bechtler - Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1052
Begründung:
Begründung zur Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat auf seiner Sitzung am
26.08.2010 in Anwesenheit eines Vertreters der Antragsteller, der SeniorInnenvertretung Pankow, die
Drucksache beraten. Der Antragsteller hob dabei den erheblichen Sanierungsbedarf des als SeniorInnenbegegnungsstätte genutzten Gebäudes hervor. Weiterhin bestehe die Notwendigkeit, das Gebäude
seniorengerecht und barrierefrei herzurichten.
Auf Grundlage der Beschlüsse der BVV, insbesondere der Drs. VI-0771, der den Erhalt der SeniorInnenEinrichtung in der Stillen Straße 10 vorsieht, befürwortet der Ausschuss das Anliegen des Antragstellers.
Hierbei wird festgestellt, dass die notwendigen Maßnahmen nicht mit Mitteln aus dem baulichen Unterhalt
durchzuführen sind, sondern der seniorengerechte, barrierefreie Ausbau sowie die Sanierung des Gebäudes nur mit Investitionsmitteln erfolgen kann. Gegenüber dem Antragsteller wird dabei gleichzeitig auf
die schwierige Haushaltslage, insbesondere durch die Verpflichtungen des bezirklichen Konsolidierungskonzeptes hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Investitionsplanung sind der Aufwand
und die geplanten Kosten für die Investitionsmaßnahme durch den Fachvermögensträger dann darzustellen.
Die Fortführung der SeniorInneneinrichtung in der Stillen Straße 10 macht die Sanierung des Gebäudes
notwendig. Deshalb wird das Bezirksamt ersucht, die Maßnahme in die bezirkliche Investitionsplanung
aufzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt deshalb der BVV, der Drucksache mit dem geänderten Beschlusstext zuzustimmen.
Begründung des Ursprungsantrages
Im Jahre 2009 wurde nach wochenlangen Recherchen des Bezirksamtes Pankow festgestellt, es gibt in
der Bezirksregion II, Planungsraum 9 einen dringenden Bedarf an Begegnungsstätten für Senioren. Das
Haus Stillestr. deckt diesen Bedarf zum Teil ab. Die geplante Schließung wurde verworfen, weil keine
Alternative gefunden wurde. Die Leitung des neuen Stadtteilzentrums Pankow , Schönholzer Str. 11,
sieht sich nicht in der Lage, aktive Seniorengruppen in ihrer Einrichtung aufzunehmen.
Das Haus Stillestr. 10 befindet sich in einem sehr maroden Zustand, ständige Reparaturarbeiten bringen
keine Verbesserungen. Es müssen grundsätzliche Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz eingeleitet
werden bei gleichzeitiger Herrichtung eines seniorengerechten Ausbaus.