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Beschlussempfehlung Ausschuss FiImmPers, 36 BVV 15.09.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss FiImmPers, 36 BVV 15.09.2010.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 20:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:53

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Inhalt der Datei

1.11 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal VI-1052 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: BV Burkhard Kleinert (Linksfraktion) für die Seniorenvertretung Beratungsfolge: 26.05.2010 17.06.2010 26.08.2010 15.09.2010 BVV FiImPe FiImPe BVV BVV SoSi/08/VI FiImPe/23/VI FiImPe/90/VI BVV/36/VI überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Begegnungsstätte Stillestr. 10 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, den seniorengerechten, barrierefreien Ausbau der Begegnungsstätte Stille Straße 10 in die Investitionsplanung aufzunehmen. Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV der Drucksache in der geänderten Form zuzustimmen: Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal über die vorgeschlagene Änderung (siehe Beschlusstext) Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal über die geänderte Beschlussempfehlung (siehe Beschlusstext) 10 (ja), 0 (nein), 5 (Enthaltungen) 10 (ja), 0 (nein), 5 (Enthaltungen) Berlin, den 07.09.2010 Einreicher: Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal Cornelius Bechtler - Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1052 Begründung: Begründung zur Beschlussempfehlung Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat auf seiner Sitzung am 26.08.2010 in Anwesenheit eines Vertreters der Antragsteller, der SeniorInnenvertretung Pankow, die Drucksache beraten. Der Antragsteller hob dabei den erheblichen Sanierungsbedarf des als SeniorInnenbegegnungsstätte genutzten Gebäudes hervor. Weiterhin bestehe die Notwendigkeit, das Gebäude seniorengerecht und barrierefrei herzurichten. Auf Grundlage der Beschlüsse der BVV, insbesondere der Drs. VI-0771, der den Erhalt der SeniorInnenEinrichtung in der Stillen Straße 10 vorsieht, befürwortet der Ausschuss das Anliegen des Antragstellers. Hierbei wird festgestellt, dass die notwendigen Maßnahmen nicht mit Mitteln aus dem baulichen Unterhalt durchzuführen sind, sondern der seniorengerechte, barrierefreie Ausbau sowie die Sanierung des Gebäudes nur mit Investitionsmitteln erfolgen kann. Gegenüber dem Antragsteller wird dabei gleichzeitig auf die schwierige Haushaltslage, insbesondere durch die Verpflichtungen des bezirklichen Konsolidierungskonzeptes hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Investitionsplanung sind der Aufwand und die geplanten Kosten für die Investitionsmaßnahme durch den Fachvermögensträger dann darzustellen. Die Fortführung der SeniorInneneinrichtung in der Stillen Straße 10 macht die Sanierung des Gebäudes notwendig. Deshalb wird das Bezirksamt ersucht, die Maßnahme in die bezirkliche Investitionsplanung aufzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt deshalb der BVV, der Drucksache mit dem geänderten Beschlusstext zuzustimmen. Begründung des Ursprungsantrages Im Jahre 2009 wurde nach wochenlangen Recherchen des Bezirksamtes Pankow festgestellt, es gibt in der Bezirksregion II, Planungsraum 9 einen dringenden Bedarf an Begegnungsstätten für Senioren. Das Haus Stillestr. deckt diesen Bedarf zum Teil ab. Die geplante Schließung wurde verworfen, weil keine Alternative gefunden wurde. Die Leitung des neuen Stadtteilzentrums Pankow , Schönholzer Str. 11, sieht sich nicht in der Lage, aktive Seniorengruppen in ihrer Einrichtung aufzunehmen. Das Haus Stillestr. 10 befindet sich in einem sehr maroden Zustand, ständige Reparaturarbeiten bringen keine Verbesserungen. Es müssen grundsätzliche Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz eingeleitet werden bei gleichzeitiger Herrichtung eines seniorengerechten Ausbaus.