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VzK§13 BA, ZB.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
16.10.15, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 22:17

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Inhalt der Datei

2.3 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-1358 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 29.06.2011 24.08.2011 16.11.2011 BVV BVV BVV BVV/43/VI BVV/Forts43/VI BVV/002/VII vertagt ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012 Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 08.11.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1358 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .11.2011 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1358/11 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1358/2011 Die BVV möge beschließen: „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass der Zuschuss des Landes entsprechend den Ausschreibungskriterien für Mehrgenerationshäuser im Folgeprogramm 2012, auch für das Pankower Mehrgenerationenhaus in Wilhelmsruh gesichert wird.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt Pankow hat sich mit Schreiben vom 22.09.2011 sowohl an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Sen BWF) als auch an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt. Eine Antwort hat das Bezirksamt zuständigkeitshalber nur von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhalten. Darin hat das Bezirksamt um finanzielle Absicherung der Berliner Mehrgenerationenhäuser (MGH) gebeten, deren Förderung durch den Bund im Folgeprogramm 2012 an eine Beteiligung der Kommunen in Höhe von jährlich 10.000 Euro pro MGH geknüpft ist. Sen BWF hat hierzu wie folgt Stellung genommen: In Berlin werden seit 2007 insgesamt neun MGH vom Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend mit jährlich bis zu 40.000 Euro pro MGH bei einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren gefördert. An der Auswahl der MGH waren auch die Länder nicht beteiligt. Eine Stellungnahme wurde erst nach erfolgter Auswahl vom o. g. Bundesministerium angefordert. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat seinerzeit für jedes vom Bund vorgeschlagene MGH in Berlin die Zustimmung des zuständigen Bezirks eingeholt. Da die Förderung der ersten MGH in diesem Jahr ausläuft, hat der Bund auf Drängen der Länder ein Folgeprogramm (MGH II) in Höhe von 50 Mio. Euro bis 2014 aufgelegt. Jedes bisher geförderte MGH aber auch neue Träger konnten sich bis Mitte August 2011 auf das Folgeprogramm bewerben. Neu an dem Folgeprogramm ist die o. g. Mitfinanzierung durch die Kommunen und eine konzeptionelle Erweiterung um die Schwerpunkte Pflege, Integration, Haushaltsnahe Dienstleistungen und Freiwilliges Engagement. Insbesondere mit Blick auf die angespannte Haushaltslage des Landes hat Sen BWF in einem Schreiben an das gen. Bundesministerium die finanzielle Beteiligung der Kommunen im Folgeprogramm problematisiert. Auch andere Bundesländer haben auf die finanziellen Engpässe ihrer Kommunen hingewiesen. Daraufhin hat der Bund eingeräumt, dass der Anteil der Kommunen in Höhe von 10.000 Euro auch durch die mietfreie Überlassung von Räumlichkeiten abgegolten werden kann. Möglicherweise stellt dieses Angebot für die Bezirke einen gangbaren Weg der Finanzierung dar. Gegenwärtig kann Sen BWF noch keine Auskunft darüber erteilen, welche Projekte in Berlin in das Förderprogramm MGH II aufgenommen werden. Nach Aussagen des Bundesministeriums sollen die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens noch im Oktober 2011 den Ländern vorgelegt werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat mit ihrem Antwortschreiben zugesichert, dass die Bezirke einbezogen werden, sobald die Vorschläge vorliegen. Die Übernahme der anteiligen Finanzierung der MGH durch das Land ist aber – unabhängig von der Anzahl der ausgewählten Projekte – nicht vorgesehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Generationenübergreifendes Zusammenarbeiten und Zusammenleben sollte in jedem Fall ermöglicht werden. In Zeiten zunehmender Mobilität und der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ist es Kindern und Jugendlichen zunehmend nicht möglich in einer Groß- oder Mehrgenerationenfamilie mit täglichem Kontakt zu den Großeltern aufzuwachsen. Der Kontakt zwischen den Generationen soll durch die generationenübergreifende Nutzung in einem solchen Haus ermöglicht werden. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Nachhaltigkeitskriterium 1. Fläche - Versiegelungsgrad 2. Wasser - Wasserverbrauch 3. Energie - Energieverbrauch keine Auswirkungen positive Auswirkungen quantitativ qualitativ X X X - Anteil erneuerbarer Energie 4. Abfall - Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen 5. Verkehr - Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege 6. Immissionen - Schadstoffe - Lärm 7. Einschränkung von Fauna und Flora 8. Bildungsangebot 9. Kulturangebot 10. Freizeitangebot 11. Partizipation in Entscheidungsprozessen 12. Arbeitslosenquote 13. Ausbildungsplätze 14. Betriebsansiedlungen 15. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen X X X X X X X X X X X X Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. X X X negative Auswirkungen Quantitativ qualitativ Bemerkungen