Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
16.10.15, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 22:17
Stichworte
Inhalt der Datei
2.3
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-1358
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
29.06.2011
24.08.2011
16.11.2011
BVV
BVV
BVV
BVV/43/VI
BVV/Forts43/VI
BVV/002/VII
vertagt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im
Folgeprogramm 2012
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 08.11.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1358
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.11.2011
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1358/11
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1358/2011
Die BVV möge beschließen:
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür
einzusetzen, dass der Zuschuss des Landes entsprechend den Ausschreibungskriterien für
Mehrgenerationshäuser im Folgeprogramm 2012, auch für das Pankower Mehrgenerationenhaus
in Wilhelmsruh gesichert wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat sich mit Schreiben vom 22.09.2011 sowohl an die Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung (Sen BWF) als auch an die Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales gewandt. Eine Antwort hat das Bezirksamt zuständigkeitshalber nur von der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhalten. Darin hat das Bezirksamt um
finanzielle Absicherung der Berliner Mehrgenerationenhäuser (MGH) gebeten, deren Förderung durch
den Bund im Folgeprogramm 2012 an eine Beteiligung der Kommunen in Höhe von jährlich 10.000 Euro
pro MGH geknüpft ist. Sen BWF hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
In Berlin werden seit 2007 insgesamt neun MGH vom Bundesministerium für Familie, Senioren und
Jugend mit jährlich bis zu 40.000 Euro pro MGH bei einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren gefördert. An der
Auswahl der MGH waren auch die Länder nicht beteiligt. Eine Stellungnahme wurde erst nach erfolgter
Auswahl vom o. g. Bundesministerium angefordert. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung hat seinerzeit für jedes vom Bund vorgeschlagene MGH in Berlin die Zustimmung des
zuständigen Bezirks eingeholt.
Da die Förderung der ersten MGH in diesem Jahr ausläuft, hat der Bund auf Drängen der Länder ein
Folgeprogramm (MGH II) in Höhe von 50 Mio. Euro bis 2014 aufgelegt. Jedes bisher geförderte MGH
aber auch neue Träger konnten sich bis Mitte August 2011 auf das Folgeprogramm bewerben. Neu an
dem Folgeprogramm ist die o. g. Mitfinanzierung durch die Kommunen und eine konzeptionelle
Erweiterung um die Schwerpunkte Pflege, Integration, Haushaltsnahe Dienstleistungen und Freiwilliges
Engagement.
Insbesondere mit Blick auf die angespannte Haushaltslage des Landes hat Sen BWF in einem Schreiben
an das gen. Bundesministerium die finanzielle Beteiligung der Kommunen im Folgeprogramm
problematisiert. Auch andere Bundesländer haben auf die finanziellen Engpässe ihrer Kommunen
hingewiesen. Daraufhin hat der Bund eingeräumt, dass der Anteil der Kommunen in Höhe von
10.000 Euro auch durch die mietfreie Überlassung von Räumlichkeiten abgegolten werden kann.
Möglicherweise stellt dieses Angebot für die Bezirke einen gangbaren Weg der Finanzierung dar.
Gegenwärtig kann Sen BWF noch keine Auskunft darüber erteilen, welche Projekte in Berlin in das
Förderprogramm MGH II aufgenommen werden. Nach Aussagen des Bundesministeriums sollen die
Ergebnisse des Bewertungsverfahrens noch im Oktober 2011 den Ländern vorgelegt werden.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat mit ihrem Antwortschreiben
zugesichert, dass die Bezirke einbezogen werden, sobald die Vorschläge vorliegen. Die Übernahme der
anteiligen Finanzierung der MGH durch das Land ist aber – unabhängig von der Anzahl der
ausgewählten Projekte – nicht vorgesehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Generationenübergreifendes Zusammenarbeiten und Zusammenleben sollte in jedem Fall ermöglicht
werden. In Zeiten zunehmender Mobilität und der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ist es Kindern und
Jugendlichen zunehmend nicht möglich in einer Groß- oder Mehrgenerationenfamilie mit täglichem
Kontakt zu den Großeltern aufzuwachsen. Der Kontakt zwischen den Generationen soll durch die
generationenübergreifende Nutzung in einem solchen Haus ermöglicht werden.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
quantitativ qualitativ
X
X
X
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
X
X
X
X
X
X
X
X
X
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X
X
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
X
X
X
negative Auswirkungen
Quantitativ
qualitativ
Bemerkungen