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VzK§13 BA, SB 7. BVV am 13.06.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 7. BVV am 13.06.12.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
16.10.15, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 22:17

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Inhalt der Datei

2.14 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1358 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 29.06.2011 24.08.2011 16.11.2011 13.06.2012 BVV BVV BVV BVV BVV/43/VI BVV/Forts43/VI BVV/002/VII BVV/007/VII vertagt ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012 Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 30.05.2012 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1358 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .05.2012 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1358/11 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1358/2011 Die BVV möge beschließen: „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass der Zuschuss des Landes entsprechend den Ausschreibungskriterien für Mehrgenerationshäuser im Folgeprogramm 2012, auch für das Pankower Mehrgenerationenhaus in Wilhelmsruh gesichert wird.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie bereits im 1. Zwischenbericht ausgeführt, ist die Förderung der ersten Mehrgenerationenhäuser (MGH) im letzten Jahr abgelaufen. Auf Drängen der Länder hat der Bund ein Folgeprogramm (MGH II) in Höhe von 50 Mio. Euro bis 2014 aufgelegt. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wirtschaft und Forschung (SenBWF) wurde dem Bezirk Ende 2012 mitgeteilt, dass das Mehrgenerationenhaus in Wilhelmsruh nicht in die Auswahl kam. Insgesamt wurden im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens über 600 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit durchweg hohem Niveau abgegeben. In einem aufwändigen Verfahren hat eine Jurorengruppe die Bewerbungen erörtert und bewertet. Das Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend hat sich auf dieser Grundlage die Entscheidung nicht leicht gemacht. Von den 600 Bewerbern wurden in Abstimmung mit den Bundesländern insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser für die Teilnahme am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II ausgewählt. Für Berlin wurden nur acht Standorte aus 7 Bezirken ausgewählt. Den Ländern wurde hinsichtlich der Entscheidungen des Auswahlverfahrens - wie bereits beim Vorgängerprogramm auch - lediglich ein Vetorecht eingeräumt, das aber nicht ausgeübt wurde. Die Entscheidungskriterien sind im Land und im Bezirk nicht bekannt. Auch dem Träger Pankower Früchtchen gGmbH wurden keine Gründe für die Ablehnung genannt. Das Bundesfamilienministerium hat lediglich in der Pressemitteilung zur Auswahl der Standorte auf die inhaltlichen Schwerpunkte im Aktionsprogramm II (MGH II) verwiesen:     Alter und Pflege, Integration und Bildung, Haushaltsnahe Dienste, Freiwilliges Engagement. Abschließend ist zu bemerken, dass das Mehrgenerationenhaus im Zusammenhang mit dem Ganztagsschulbetrieb an diesem Standort dennoch weiterbetrieben und auch angenommen wird. Der Träger hat aus eigenen Personalressourcen eine Mitarbeiterin für die Koordination und Arbeit im Mehrgenerationenhaus eingesetzt und versteht die Weiterführung des Projektes auch als seine Philosophie im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Generationenübergreifendes Zusammenarbeiten und Zusammenleben sollte in jedem Fall ermöglicht werden. In Zeiten zunehmender Mobilität und der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ist es Kindern und Jugendlichen zunehmend nicht möglich in einer Groß- oder Mehrgenerationenfamilie mit täglichem Kontakt zu den Großeltern aufzuwachsen. Der Kontakt zwischen den Generationen soll durch die generationenübergreifende Nutzung in einem solchen Haus ermöglicht werden. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Nachhaltigkeitskriterium 1. Fläche - Versiegelungsgrad 2. Wasser - Wasserverbrauch 3. Energie - Energieverbrauch keine Auswirkungen positive Auswirkungen quantitativ qualitativ X X X - Anteil erneuerbarer Energie 4. Abfall - Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen 5. Verkehr - Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege 6. Immissionen - Schadstoffe - Lärm 7. Einschränkung von Fauna und Flora 8. Bildungsangebot 9. Kulturangebot 10. Freizeitangebot 11. Partizipation in Entscheidungsprozessen 12. Arbeitslosenquote 13. Ausbildungsplätze 14. Betriebsansiedlungen 15. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen X X X X X X X X X X X X Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. X X X negative Auswirkungen Quantitativ qualitativ Bemerkungen