Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 7. BVV am 13.06.12.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
16.10.15, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 22:17
Stichworte
Inhalt der Datei
2.14
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1358
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
29.06.2011
24.08.2011
16.11.2011
13.06.2012
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/43/VI
BVV/Forts43/VI
BVV/002/VII
BVV/007/VII
vertagt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im
Folgeprogramm 2012
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 30.05.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1358
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.05.2012
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1358/11
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1358/2011
Die BVV möge beschließen:
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen
Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass der Zuschuss des Landes
entsprechend den Ausschreibungskriterien für Mehrgenerationshäuser im
Folgeprogramm 2012, auch für das Pankower Mehrgenerationenhaus in
Wilhelmsruh gesichert wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie bereits im 1. Zwischenbericht ausgeführt, ist die Förderung der ersten
Mehrgenerationenhäuser (MGH) im letzten Jahr abgelaufen. Auf Drängen der Länder
hat der Bund ein Folgeprogramm (MGH II) in Höhe von 50 Mio. Euro bis 2014
aufgelegt.
Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wirtschaft und Forschung (SenBWF) wurde
dem Bezirk Ende 2012 mitgeteilt, dass das Mehrgenerationenhaus in Wilhelmsruh nicht
in die Auswahl kam.
Insgesamt wurden im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens über
600 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit durchweg hohem Niveau
abgegeben. In einem aufwändigen Verfahren hat eine Jurorengruppe die Bewerbungen
erörtert und bewertet. Das Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend hat sich
auf dieser Grundlage die Entscheidung nicht leicht gemacht. Von den 600 Bewerbern
wurden in Abstimmung mit den Bundesländern insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser
für die Teilnahme am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II ausgewählt. Für
Berlin wurden nur acht Standorte aus 7 Bezirken ausgewählt.
Den Ländern wurde hinsichtlich der Entscheidungen des Auswahlverfahrens - wie
bereits beim Vorgängerprogramm auch - lediglich ein Vetorecht eingeräumt, das aber
nicht ausgeübt wurde.
Die Entscheidungskriterien sind im Land und im Bezirk nicht bekannt. Auch dem Träger
Pankower Früchtchen gGmbH wurden keine Gründe für die Ablehnung genannt.
Das Bundesfamilienministerium hat lediglich in der Pressemitteilung zur Auswahl der
Standorte auf die inhaltlichen Schwerpunkte im Aktionsprogramm II (MGH II) verwiesen:
Alter und Pflege,
Integration und Bildung,
Haushaltsnahe Dienste,
Freiwilliges Engagement.
Abschließend ist zu bemerken, dass das Mehrgenerationenhaus im Zusammenhang mit
dem Ganztagsschulbetrieb an diesem Standort dennoch weiterbetrieben und auch
angenommen wird. Der Träger hat aus eigenen Personalressourcen eine Mitarbeiterin
für die Koordination und Arbeit im Mehrgenerationenhaus eingesetzt und versteht die
Weiterführung des Projektes auch als seine Philosophie im Rahmen des
Ganztagsschulbetriebes.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Generationenübergreifendes Zusammenarbeiten und Zusammenleben sollte in jedem
Fall ermöglicht werden. In Zeiten zunehmender Mobilität und der Flexibilisierung des
Arbeitsmarktes ist es Kindern und Jugendlichen zunehmend nicht möglich in einer
Groß- oder Mehrgenerationenfamilie mit täglichem Kontakt zu den Großeltern
aufzuwachsen. Der Kontakt zwischen den Generationen soll durch die
generationenübergreifende Nutzung in einem solchen Haus ermöglicht werden.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
quantitativ qualitativ
X
X
X
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
X
X
X
negative Auswirkungen
Quantitativ
qualitativ
Bemerkungen