Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 11. BVV am 12.12.12.doc
Größe
63 kB
Erstellt
16.10.15, 20:04
Aktualisiert
27.01.18, 21:13
Stichworte
Inhalt der Datei
2.15
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
<VII-0188>
<Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB>
des Bezirksamtes
Ursprungsdrucksachenart: <Antrag>,
Ursprungsinitiator: <Piratenfraktion>
Beratungsfolge:
<29.08.2012 BVV BVV/008/VII überwiesen
13.09.2012 BüWoGO BüWoGO/007/VII ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
26.09.2012 BVV BVV/009/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen
12.12.2012 BVV BVV/011/VII >
Betreff: <Nachvollziehbarkeit der Bezirksamtsbeschlüsse>
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den <29.11.2012>
Einreicher: <Bezirksamt>
Drs. <VII-0188>
Bezirksamt Pankow von Berlin .11. 2012
An die
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0188/2012
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
<Nachvollziehbarkeit der Bezirksamtsbeschlüsse>
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Sitzung am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII – 0188
„Das Bezirksamt wird ersucht, Bezirksamtsbeschlüsse grundsätzlich auf der Internetseite des Bezirksamtes unverzüglich zu veröffentlichen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt ist dem Ersuchen gefolgt. Beschlüsse des Bezirksamts, die bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht werden, werden unverzüglich nach Bestätigung bzw. beschlossener Änderung des Protokolls ins Internet gestellt. Ausgenommen von der Veröffentlichung sind insbesondere Beschlüsse in Grundstücks- und Personaleinzelangelegenheiten. Ferner sind ausgenommen Beschlüsse in Angelegenheiten, bei denen das Bezirksamt insbesondere aus Gründen des Datenschutzes, aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften oder aufgrund überwiegender schutzwürdiger Belange Dritter beschließt, die nichtöffentliche Behandlung in der Bezirksverordnetenversammlung zu beantragen.
Beschlüsse des Bezirksamts, die nicht bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht werden, werden in Grundstücks-, Personaleinzel- und Widerspruchsangelegenheiten nicht und in anderen Angelegenheiten nur dann veröffentlicht, wenn das Bezirksamt einen gesonderten Beschluss über die Veröffentlichung herbeigeführt hat.
Die Beschlüsse können unter folgender Adresse eingesehen werden: www.berlin.de/ba-pankow/bezirksamt/ba-beschluesse.html
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Ergebnis:
x
zur Kenntnis genommen Ohne Aussprache
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen