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VzK§13 BA, ZB.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
16.10.15, 20:06
Aktualisiert
27.01.18, 21:25

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Inhalt der Datei

2.9. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-1366 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 29.06.2011 23.08.2011 07.09.2011 14.12.2011 BVV OrdVerk BVV BVV BVV/43/VI OrdVer/091/VI BVV/44/VI BVV/003/VII überwiesen im Ausschuss abgelehnt ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Ampel an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 30.11.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1366 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .11.2011 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1366 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Betr.: Ampel an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 44.Tagung der BVV am 07.09.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1366: „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung in Verbindung zu setzen, um eine Lösung für die unbefriedigende Situation an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße zu erarbeiten und diese schnellstmöglich umzusetzen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob die Errichtung einer Lichtsignalanlage mit einer Anforderungsschaltung für Fußgänger und Radfahrer der Erreichung dieses Zieles dienen kann.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB B 523) führt zum Sachverhalt wie folgt aus: „Nach meiner Vorprüfung habe ich vorläufig keine Ausschlusskriterien für die Anlage eines Fußgängerüberweges festgestellt. Ich werde den o. a. Antrag in der Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege“ mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und einem privaten Ingenieurbüro erörtern. Bis zur endgültigen Entscheidung, ob die Voraussetzungen für einen FGÜ vorliegen, werden daher noch mehrere Monate vergehen.“ Der Bezirk stimmt den durch die Verkehrslenkung Berlin eingeleiteten Prüfmaßnahmen zur Errichtung einer Querungshilfe zu und wird zu gegebener Zeit erneut berichten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice