Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
16.10.15, 20:06
Aktualisiert
27.01.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
2.9.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-1366
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
29.06.2011
23.08.2011
07.09.2011
14.12.2011
BVV
OrdVerk
BVV
BVV
BVV/43/VI
OrdVer/091/VI
BVV/44/VI
BVV/003/VII
überwiesen
im Ausschuss abgelehnt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Ampel an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 30.11.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1366
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.11.2011
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VI-1366
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Betr.: Ampel an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 44.Tagung der BVV am 07.09.2011 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1366:
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung in
Verbindung zu setzen, um eine Lösung für die unbefriedigende Situation an der Kreuzung
Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße zu erarbeiten und diese schnellstmöglich umzusetzen. Hierbei
ist insbesondere zu prüfen, ob die Errichtung einer Lichtsignalanlage mit einer Anforderungsschaltung für
Fußgänger und Radfahrer der Erreichung dieses Zieles dienen kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB B 523) führt zum Sachverhalt wie folgt
aus:
„Nach meiner Vorprüfung habe ich vorläufig keine Ausschlusskriterien für die Anlage
eines Fußgängerüberweges festgestellt.
Ich werde den o. a. Antrag in der Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege“ mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und einem privaten Ingenieurbüro erörtern.
Bis zur endgültigen Entscheidung, ob die Voraussetzungen für einen FGÜ vorliegen,
werden daher noch mehrere Monate vergehen.“
Der Bezirk stimmt den durch die Verkehrslenkung Berlin eingeleiteten Prüfmaßnahmen
zur Errichtung einer Querungshilfe zu und wird zu gegebener Zeit erneut berichten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice