Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 9. BVV am 26.09.12.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 20:06
Aktualisiert
27.01.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
2.6
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1366
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
29.06.2011
23.08.2011
07.09.2011
14.12.2011
26.09.2012
BVV
OrdVerk
BVV
BVV
BVV
BVV/43/VI
OrdVer/091/VI
BVV/44/VI
BVV/003/VII
BVV/009/VII
überwiesen
im Ausschuss abgelehnt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Ampel an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 11.09.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1366
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2012
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VI-1366
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Ampel an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 44.Tagung der BVV am 07.09.2011 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1366:
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich mit den zuständigen Stellen der
Senatsverwaltung in Verbindung zu setzen, um eine Lösung für die unbefriedigende
Situation an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße zu erarbeiten und
diese schnellstmöglich umzusetzen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob die
Errichtung einer Lichtsignalanlage mit einer Anforderungsschaltung für Fußgänger und
Radfahrer der Erreichung dieses Zieles dienen kann“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat an der benannten Örtlichkeit das
Anhörungsverfahren zu Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LZA) gegenüber dem
zuständigen Straßenbaulastträger eingeleitet.
Mit Schreiben vom 07.08.2012 teilte die VLB Folgendes mit:
„Im übergeordneten Straßennetz des Landes Berlin ist die Rennbahnstraße als
übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) ausgewiesen. Die Verkehrsbelastung
betrug, bei einer am 19.03.2012 durchgeführten Verkehrserhebung, 2262 Fahrzeuge in
der Zeit von 16.00-17.00 Uhr. In dieser Spitzenstunde querten insgesamt 35 Fußgänger
die Rennbahnstraße im Bereich der vorhandenen Mittelinsel. Die höchste Zahl der
Fußgängerquerungen trat in der Zeit von 8.00-9.00 Uhr auf und lag bei 75 Fußgängern.
Die Verkehrsbelastung betrug in dieser Stunde insgesamt 1658 Fahrzeuge.
In der Verkehrsunfallauswertung sind für den Zeitraum vom 1.01.2009 bis einschließlich
29.02.2012 insgesamt 2 Verkehrsunfälle polizeilich registriert worden, bei denen
Fußgänger beteiligt waren. Hierbei wurde ein Kind leicht verletzt.
Seitens der AG FGÜ werden im Ergebnis eines am 16.04.2012 durchgeführten
Ortstermins Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit für Fußgänger für
erforderlich gehalten. Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung ist die Anlage eines
Fußgängerüberwegs als Ergänzung zur vorhandenen Mittelinsel nicht zulässig.
Des weiteren treten, bedingt durch die starke Verkehrsbelastung der Rennbahnstraße
zu Verkehrsspitzenzeiten, längere Wartezeiten für Linksabbieger aus der
Rennbahnstraße in die Gustav-Adolf-Straße sowie für aus der Gustav-Adolf-Straße
abbiegende Fahrzeuge auf. Hiervon ist auch die Buslinie 156 betroffen.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung sind an
Kreuzungen und Einmündungen Lichtzeichenanlagen für den Fahrzeugverkehr
erforderlich, u.a. wo auf einer der Straßen, sei es auch nur während der
Spitzenstunden, der Verkehr so stark ist, dass sich in den wartepflichtigen
Kreuzungszufahrten ein großer Rückstau bildet oder einzelne Wartepflichtige
unzumutbar lange warten müssen.
Im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs, halte ich die Anordnung einer
Lichtzeichenanlage als Anforderungs-Lichtzeichenanlage für gerechtfertigt.
Ich beabsichtige daher eine Lichtzeichenanlage anzuordnen.
Die Finanzierung erfolgt zu gegebener Zeit aus Mitteln der VLB.
Die Zustimmung von SenStadtUm VII D liegt vor.“
Das Bezirksamt schließt sich den Ausführungen der VLB vollumfänglich an. Angesichts
der begrenzten Ressourcen und der Prioritätensetzung der VLB ist allerdings mit einer
zeitnahen Umsetzung der Maßnahme nicht zu rechnen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice