Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 9. BVV am 26.09.12.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 20:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
2.18
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0220
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
26.09.2012
BVV
BVV/009/VII
Betreff: Festlegung der maximalen Besetzungsmöglichkeiten (in VZÄ) für die Jahre
2012 - 2016
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 13.09.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0220
Bezirksamt Pankow von Berlin
.9. 2012
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Festlegung der maximalen Besetzungsmöglichkeiten (in VZÄ) für die Jahre 2012 - 2016
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.9. 2012 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Zur Erreichung der Personal-Zielzahl für das Bezirksamt Pankow in Höhe von
2.019,3 VZÄ bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 werden im Saldo von
ausscheidenden und neu einzustellenden Dienstkräften für die einzelnen
Geschäftsbereiche VZÄ-Zielzahlen festgelegt.
2. Die VZÄ-Zielzahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres
im Vergleich zum 31.12. 2011 und dürfen nicht überschritten werden. Sie werden
wie folgt festgelegt:
31.12. 2012
31.12. 2013 31.12. 2014
31.12. 2015
31.12. 2016
GB 1
-1,4
-0,9
-0,4
-0,9
-1,9
GB 2
12,5
14,6
9,8
3,9
-2,9
GB 3
5,9
5,7
0,5
-5,2
-9,2
GB 4
22,8
23,6
15,3
5,7
-2,1
GB 5
7,5
2,9
0,7
-2,1
-7,3
47,3
45,9
25,9
1,4
-23,4
Gesamt:
Begründung
Der Senat hat eine Änderung seiner Personalpolitik beschlossen. Damit kann der Bezirk
Pankow zukünftig weitgehend eigenverantwortlich die Nachbesetzung von Personal
genehmigen, solange er sich im Rahmen eines abgestimmten
Personalbedarfskonzeptes bewegt. Dieses ist mit der Senatsverwaltung für Finanzen zu
vereinbaren.
Der Bezirk Pankow muss gegenüber dem Personalbestand zum Stichtag 31.12.2011
38,1 Vollzeitäquivalente (VZÄ1) bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 abbauen. Im
gleichen Zeitraum werden altersbedingt 154,1² VZÄ frei.
Beim Auslaufen von Doppelbesetzungen in Fällen von Altersteilzeit-Freizeitphase oder
Krankheitsvertretung ergeben sich Spielräume zur Nachbesetzung mit neuen
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Auch ist eine Befristung von Einstellungen als Ersatz
für (bisher) nicht genehmigte unbefristete Außeneinstellungen grundsätzlich nicht mehr
erforderlich und die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden wird ebenso
erleichtert.
Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der aus der Anlage 1 ersichtlichen
abteilungsscharfen Zahlen der bisher beschlossenen Einsparungen für 2012ff, der
auslaufenden Doppelbesetzungen nach Ende der Altersteilzeit-Freizeitphase, der
bereits vollzogenen Stellenbesetzungen seit dem 1.1. 2012, des altersbedingten
Ausscheidens, der ggf. erforderlichen Doppelbesetzung bei Eintritt in die AltersteilzeitFreizeitphase und der noch vorhandenen freien Stellen beschlossen, die Zielzahlen der
Jahre 2012 bis 2016 für die VZÄ festzulegen.
Zu den 23,4 VZÄ, die am 31.12. 2016 im Saldo abgebaut sein werden, sind 15 VZÄ zu
addieren, die sich aus den absehbaren Abgängen aus dem Personalüberhangkapitel
3390 ergeben (vgl. Anlage 2).
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Reduzierung des Personalbestandes im Zeitraum von 2012 bis 2016 im Saldo von
ausscheidenden und neu einzustellenden Dienstkräften um 38,1 VZÄ.
Die finanziellen Auswirkungen sind im Einzelnen nicht bezifferbar.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
1
2
VZÄ = Vollzeitäquivalent (Bestand an Beschäftigten umgerechnet in Vollzeitkräfte)
105,6 durch altersbedingtes Ausscheiden zuzüglich 48,5 durch Auslaufen der ATZ Doppelbesetzung
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne