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VzK§15 BA, 9. BVV am 26.09.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 9. BVV am 26.09.12.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 20:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:26

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Inhalt der Datei

2.18 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VII-0220 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 26.09.2012 BVV BVV/009/VII Betreff: Festlegung der maximalen Besetzungsmöglichkeiten (in VZÄ) für die Jahre 2012 - 2016 Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 13.09.2012 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0220 Bezirksamt Pankow von Berlin .9. 2012 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Festlegung der maximalen Besetzungsmöglichkeiten (in VZÄ) für die Jahre 2012 - 2016 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.9. 2012 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Zur Erreichung der Personal-Zielzahl für das Bezirksamt Pankow in Höhe von 2.019,3 VZÄ bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 werden im Saldo von ausscheidenden und neu einzustellenden Dienstkräften für die einzelnen Geschäftsbereiche VZÄ-Zielzahlen festgelegt. 2. Die VZÄ-Zielzahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres im Vergleich zum 31.12. 2011 und dürfen nicht überschritten werden. Sie werden wie folgt festgelegt: 31.12. 2012 31.12. 2013 31.12. 2014 31.12. 2015 31.12. 2016 GB 1 -1,4 -0,9 -0,4 -0,9 -1,9 GB 2 12,5 14,6 9,8 3,9 -2,9 GB 3 5,9 5,7 0,5 -5,2 -9,2 GB 4 22,8 23,6 15,3 5,7 -2,1 GB 5 7,5 2,9 0,7 -2,1 -7,3 47,3 45,9 25,9 1,4 -23,4 Gesamt: Begründung Der Senat hat eine Änderung seiner Personalpolitik beschlossen. Damit kann der Bezirk Pankow zukünftig weitgehend eigenverantwortlich die Nachbesetzung von Personal genehmigen, solange er sich im Rahmen eines abgestimmten Personalbedarfskonzeptes bewegt. Dieses ist mit der Senatsverwaltung für Finanzen zu vereinbaren. Der Bezirk Pankow muss gegenüber dem Personalbestand zum Stichtag 31.12.2011 38,1 Vollzeitäquivalente (VZÄ1) bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 abbauen. Im gleichen Zeitraum werden altersbedingt 154,1² VZÄ frei. Beim Auslaufen von Doppelbesetzungen in Fällen von Altersteilzeit-Freizeitphase oder Krankheitsvertretung ergeben sich Spielräume zur Nachbesetzung mit neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Auch ist eine Befristung von Einstellungen als Ersatz für (bisher) nicht genehmigte unbefristete Außeneinstellungen grundsätzlich nicht mehr erforderlich und die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden wird ebenso erleichtert. Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der aus der Anlage 1 ersichtlichen abteilungsscharfen Zahlen der bisher beschlossenen Einsparungen für 2012ff, der auslaufenden Doppelbesetzungen nach Ende der Altersteilzeit-Freizeitphase, der bereits vollzogenen Stellenbesetzungen seit dem 1.1. 2012, des altersbedingten Ausscheidens, der ggf. erforderlichen Doppelbesetzung bei Eintritt in die AltersteilzeitFreizeitphase und der noch vorhandenen freien Stellen beschlossen, die Zielzahlen der Jahre 2012 bis 2016 für die VZÄ festzulegen. Zu den 23,4 VZÄ, die am 31.12. 2016 im Saldo abgebaut sein werden, sind 15 VZÄ zu addieren, die sich aus den absehbaren Abgängen aus dem Personalüberhangkapitel 3390 ergeben (vgl. Anlage 2). Haushaltsmäßige Auswirkungen Reduzierung des Personalbestandes im Zeitraum von 2012 bis 2016 im Saldo von ausscheidenden und neu einzustellenden Dienstkräften um 38,1 VZÄ. Die finanziellen Auswirkungen sind im Einzelnen nicht bezifferbar. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine 1 2 VZÄ = Vollzeitäquivalent (Bestand an Beschäftigten umgerechnet in Vollzeitkräfte) 105,6 durch altersbedingtes Ausscheiden zuzüglich 48,5 durch Auslaufen der ATZ Doppelbesetzung Kinder- und Familienverträglichkeit Keine Auswirkungen Matthias Köhne