Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13, ZB, 28. BVV, 11.11.09.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.15, 20:08
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
2.22
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0787
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für Gesundheit,
Arbeit und Soziales
Beratungsfolge:
17.06.2009
11.11.2009
BVV
BVV
BVV/25/VI
BVV/28/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Umsteuern bei den Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen
Lebenslagen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 03.11.2009
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0787
Bezirksamt Pankow von Berlin
.11.2009
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:
VI-0787
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Umsteuern bei den Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.06.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0787
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmekonzept zu erarbeiten, zu be-
2.
3.
4.
5.
schließen und umzusetzen, das ein sofortiges und nachhaltiges Umsteuern bei den entstehenden Defiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen im Sozialamt möglich
macht.
Ziel dieses Konzeptes soll es sein, die entstehenden Defizite erkennbar zu reduzieren und
im Jahr 2010 und den darauf folgenden Jahren zu einem ausgeglichenen Haushaltsergebnis in diesen Produkten zu kommen.
Dabei sind die personellen Ressourcen des gesamten Bezirksamtes einzubeziehen aber
auch Möglichkeiten der Außeneinstellungen zu prüfen.
Auch weitere ämterübergreifende Maßnahmen im Bereich des Personalmanagements, wie
beispielsweise die Überprüfung der Reaktion auf Überlastungsanzeigen, eine zügige Umsetzung von Ergebnissen bei Rückkehrergesprächen bei langen Krankheitszeiten sowie
Maßnahmen der Prävention von individuellen
Überlastungsfällen sollen in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Im Fachausschuss ist mindestens halbjährlich über die Maßnahmen, deren Effekte und die
finanziellen Auswirkungen zu berichten.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
zu 1. bis 3.:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.07.2009 beschlossen, dass unverzüglich sieben
weitere Mitarbeiter/innen des gehobenen Dienstes im Sozialamt im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen einzusetzen sind. Von den sieben Dienstkräften waren drei Mitarbeiter/innen für die Bearbeitung der Hilfen zur Pflege und vier Beschäftigte für die Bearbeitung der
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen.
Umgehend nach dem Beschluss des Bezirksamtes am 14.07.2009 wurden Möglichkeiten zur
Gewinnung der zusätzlichen Mitarbeiter/innen des Sozialamtes geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es wurde festgelegt zu prüfen, ob für den zukünftigen Einsatz im Sozialamt
a. Mitarbeiter/innen des Bezirksamtes, die bisher im Jobcenter Pankow eingesetzt werden,
aber beantragt hatten wieder außerhalb des Jobcenters beschäftigt zu werden,
und/oder
b. ehemalige Auszubildende des Bezirksamtes
gewonnen werden könnten.
Nach den sofort eingeleiteten Gesprächen mit den in Betracht kommenden Beschäftigten
wechselten in der Zeit vom 01.08.2009 bis zum 01.10.2009 sechs Dienstkräfte aus dem Jobcenter Pankow und ein ehemaliger Auszubildender des Bezirksamtes in das Sozialamt. Die
fachliche Unterweisung in die zukünftig anzuwendende Rechtsmaterie erfolgte für die neuen
Mitarbeiter/innen in der ersten Hälfte des Monats Oktober 2009. Die für den Einsatz im Bereich
der Sozialhilfegewährung notwendige Schulung und Einweisung in das IT-Fachverfahren
OPEN/PROSOZ kann nur im Rahmen des von der Verwaltungsakademie Berlin angebotenen
Fortbildungsprogramms erfolgen. Zwei der sieben neuen Mitarbeiter/innen des Sozialamtes
Pankow können an den Anfang November 2009 beginnenden Kursen der Verwaltungsakademie Berlin teilnehmen. Die übrigen fünf Dienstkräfte müssen jedoch warten bis aus allen Bezirken so viele Schulungsteilnehmer/innen angemeldet sind, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Die stellenmäßige Absicherung der jetzt zusätzlich im Sozialamt eingesetzten Dienstkräfte erfolgt in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltswirtschaft. Ab dem Jahr 2010 ist durch BVV-Beschluss vom 23.09.2009 die Ausweisung dieser Stellen im Stellenplan des Sozialamtes vorgesehen.
Die Stelle eines Mitarbeiters, der im Sommer 2009 das Sozialamt nach seiner Auswahl für eine
höher bezahlte Stelle in einer anderen Dienststelle verlassen hatte, wurde unverzüglich durch
eine bezirksamtsinterne Umsetzung nachbesetzt, damit der Personaleinsatz gehalten werden
konnte.
Ferner wurde im August 2009 eine Erstantragsstelle für den Bereich der Hilfe zur Pflege eingerichtet. Hierdurch werden die Sachgebiete, die für die Bearbeitung der laufenden Vorgänge zuständig sind, von den arbeitsintensiven Erstprüfungen- und
–bescheidungen entlastet. Mit der Einrichtung der Erstantragsstelle soll zukünftig der Gefahr
entgegengewirkt werden, dass sich bei der Bearbeitung von neuen Anträgen wieder große Arbeitsrückstände ergeben werden. Bei der Erstantragsstelle wird im kommenden Jahr auch das
neu vorgesehene Fachcontrolling angegliedert werden. Mit dem Fachcontrolling wird das Ziel
verfolgt werden, die Leistungsgewährung zielgenauer am tatsächlichen Bedarf auszurichten
und dadurch nicht unbedingt erforderliche Transferausgaben zu vermeiden.
zu 4.:
Die vorstehend beschriebenen Ad-hoc-Maßnahmen des Bezirksamtes, mit denen auch noch
eine positive Wirkung auf den Jahresabschluss 2009 und auf die in ca. einem halben Jahr vorzunehmende Basiskorrektur für 2009 erzielt werden sollen, sollen zukünftig auch durch ämterübergreifende Maßnahmen im Bereich des Personalmanagements ergänzt werden. Dadurch
soll sichergestellt werden, dass sich eine Situation nicht wiederholen wird, die im Jahr 2008 zu
den hohen Verlusten bei den Transferausgaben der Hilfen in besonderen Lebenslagen führte.
Über die Ergebnisse der weiteren Arbeiten des Bezirksamtes wird demnächst berichtet werden.
zu 5.:
Über die Maßnahmen, deren Effekte und die finanziellen Auswirkungen wird das Bezirksamt
halbjährlich im Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales berichten. Der erste Bericht ist
für die Ausschusssitzung am 01.12.2009 vorgesehen. Zu dieser Sitzung dürften dann die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung per 30.09.2009 vorliegen, die wahrscheinlich
erste Wirkungen der ab dem 01.08.2009 ergriffenen Maßnahmen erkennen lassen werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Positive noch nichtbezifferbare Wirkung auf die Transferausgaben 2009 ff. und Ausgaben für
die zusätzlichen 7 Mitarbeiter/innen des gehobenen Dienstes
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Gesundheit, Soziales, Schule und
Sport