Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
16.10.15, 20:08
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
2.5
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0787
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für Gesundheit,
Arbeit und Soziales
Beratungsfolge:
17.06.2009
11.11.2009
29.06.2011
BVV
BVV
BVV
BVV/25/VI
BVV/28/VI
BVV/43/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Umsteuern bei den Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen
Lebenslagen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 31.05.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0787
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.05.2011
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VI0787
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
Umsteuern bei den Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen
Lebenslagen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.06.2009 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0787
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmekonzept zu erarbeiten,
zu beschließen und umzusetzen, das ein sofortiges und nachhaltiges Umsteuern bei
den entstehenden Defiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen im
Sozialamt möglich macht.
2. Ziel dieses Konzeptes soll es sein, die entstehenden Defizite erkennbar zu
reduzieren und im Jahr 2010 und den darauf folgenden Jahren zu einem
ausgeglichenen Haushaltsergebnis in diesen Produkten zu kommen.
3. Dabei sind die personellen Ressourcen des gesamten Bezirksamtes einzubeziehen
aber auch Möglichkeiten der Außeneinstellungen zu prüfen.
4. Auch weitere ämterübergreifende Maßnahmen im Bereich des
Personalmanagements, wie beispielsweise die Überprüfung der Reaktion auf
Überlastungsanzeigen, eine zügige Umsetzung von Ergebnissen bei
Rückkehrergesprächen bei langen Krankheitszeiten sowie Maßnahmen der
Prävention von individuellen
Überlastungsfällen sollen in die Überlegungen mit einbezogen werden.
5. Im Fachausschuss ist mindestens halbjährlich über die Maßnahmen, deren Effekte
und die finanziellen Auswirkungen zu berichten.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Zwischenbericht wurde im November 2009 mitgeteilt, dass zur Verbesserung der
damals bestehenden Personalausstattung des Sozialamtes im Bereich der Hilfen in
besonderen Lebenslagen im dritten Quartal des Jahres 2009 insgesamt sieben
zusätzliche Mitarbeiter/innen im Sozialamt eingesetzt wurden (drei Dienstkräfte für die
Bearbeitung der Hilfen zur Pflege und vier Beschäftigte für die Bearbeitung der
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen). Die hierfür erforderlichen
Stellen wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 im Einzelplan 39
ausgewiesen. In der Folgezeit wurden durch Ausscheiden oder durch Wechsel zu
anderen Dienststellen bzw. in andere Arbeitsbereiche frei werdende Stellen
nachgesetzt. Der durch Langzeiterkrankungen und stetigem Fallzahlenanstieg (siehe
Anlage 1) entstehende Personalbedarf wurde in der Folgezeit durch Umsetzungen von
freigewordenen Stellen (in der Regel aus dem Bereich der früheren
Altaktenbearbeitung) innerhalb des Sozialamtes weitgehend ausgeglichen.
Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist unverändert unbedingt notwendig, weil
bei einer unzureichenden Personalausstattung Verzögerungen in der Bearbeitung der
Sozialhilfeangelegenheiten unvermeidbar sind. Die Bearbeitung der Sozialhilfevorgänge
gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Bezirksamtes, die zwingend erledigt werden
müssen. Auch die Anzahl der zu bearbeitenden Sozialhilfevorgänge ist vom Bezirksamt
nicht zu beeinflussen, weil sie ausschließlich dadurch bestimmt wird, wie viele
Personen einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen stellen und letztlich
auch einen Sozialhilfeanspruch haben. Da gerade in diesem Bereich sowohl insgesamt
als auch im Einzelfall Steuergelder in sehr größer Höhe als Transferleistungen bewilligt
werden, ist es unbedingt notwendig, dass von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
genau geprüft wird, ob nach den in der Regel komplexen Rechtsvorschriften ein
Sozialhilfeanspruch grundsätzlich und gegebenenfalls in welcher Höhe besteht.
Folgen einer nicht zeitnahen Bearbeitung der Sozialhilfevorgänge
Verzögerungen in der Bearbeitung der Sozialhilfevorgänge führen zu erheblichen
Gefahren und Nachteilen für alle Verfahrensbeteiligten:
1. Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger
Die leistungsberechtigten Personen sind dringend auf die termingerechte
Gewährung der Sozialhilfeleistungen angewiesen, um die Deckung ihres Bedarfs
und ihrer notwendigen Betreuung und Versorgung sicherstellen zu können. Die
Gefahren und Nachteile für die Leistungsberechtigten bei Ausbleiben der
existenzsichernden Sozialleistungen sind offenkundig.
2. Auswirkungen für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste
Vielfach erfolgt die Betreuung und Versorgung der hilfebedürftigen Personen durch
stationäre Einrichtungen und Anbieter ambulanter Leistungen. Gerade bei den
Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie der Hilfe
zur Pflege ist die Leistungserbringung durch die Einrichtungen und ambulanten
Pflegedienste mit erheblichen Kosten, insbesondere Personalkosten, verbunden.
Die deutliche Verzögerung der Bewilligung und/oder Zahlung der
Sozialhilfeleistungen gefährdet letztlich auch die wirtschaftliche Existenz dieser
Dienstleister, da die Refinanzierung der bereits entstandenen Kosten nicht
hinreichend zeitnah erfolgt.
3. Auswirkungen für das Bezirksamt und den Bezirkshaushalt
Die Produktbildung im Sozialbereich basiert grundsätzlich darauf, dass die von den
leistungsberechtigten Personen dringend benötigten Sozialhilfeleistungen auch
zeitnah erbracht werden. Hierdurch wird letztlich für diesen Produktbereich auch das
Qualitätskriterium „zeitnahe Bearbeitung“ berücksichtigt. Diese spezifische
Produktbildung hat zur Folge, dass erbrachte Leistungen in der
Mengenstatistik nur erfasst werden, wenn diese Sozialhilfeleistungen auch
zumindest in dem Jahr erbracht werden, in dem der Leistungsanspruch besteht.
Verzögert sich die Bearbeitung und/oder die Zahlung der Leistung jedoch in das
folgende Kalenderjahr, werden diese Leistungen nicht mehr in der Mengenstatistik
berücksichtigt; diese Leistungen gehen damit in der Mengenstatistik
unwiederbringlich „verloren“. Damit werden letztlich in der Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) weniger Leistungsmengen ausgewiesen, als tatsächlich
erbracht wurden.
Anders als bei den Leistungsmengen werden jedoch in der KLR auch die Kosten
uneingeschränkt erfasst, die zur Erfüllung von Ansprüchen aus Vorjahren angefallen
sind. Diese „Kosten ohne gezählte Leistungsmengen“ erhöhen rechnerisch die
Durchschnittskosten der Produkte im Jahr der tatsächlichen Sozialhilfezahlung.
Da letztlich nicht alle tatsächlich erbrachten Leistungsmengen in der KLR erfasst
werden, entstehen dem Bezirksamt sowohl bei der Budgetierung zukünftiger
Haushaltsjahre1 als auch bei der Nachbudgetierung2 erhebliche finanzielle
Nachteile.
Für 2010 ist leider festzustellen, dass insgesamt 107 Anträge auf Gewährung von
vollstationärer und 103 Anträge auf häusliche Hilfe zur Pflege nicht mehr im Jahr 2010
bearbeitet werden konnten. Hierdurch sind uns bei den Produkten der vollstationären
Hilfe zur Pflege 452 Mengeneinheiten und bei den Produkten der ambulanten Hilfe zur
Pflege 500 Mengeneinheiten im Jahr 2010 „verloren“ gegangen.3 Außerdem werden
sich negative Auswirkungen auf die Kosten im Jahr 2011 ergeben.4
Zunehmende Arbeitsverdichtung als Folge der Fallzahlen- und Kostenentwicklung
Das Bemühen in den vergangenen Jahren, durch ausreichenden Personaleinsatz
erneuten Verluste bei den Transferausgaben im Bereich der Hilfen in besonderen
Lebenslagen entgegenzuwirken, führt letztlich zu steigenden und über dem Berliner
Durchschnittswert liegenden Personalkosten in den entsprechenden Arbeitsbereichen
(siehe Anlage 2; Ausnahme bei der Eingliederungshilfe in 2010). Dies führt letztlich zu
deutlichen Verlusten bei den entsprechenden Verwaltungsprodukten.
Hinzu kommt, dass die Entwicklung vom Verhältnis „Fallzahlenentwicklung zu
Personalkostenentwicklung“ in den Jahren 2005 bis 2010 in Pankow von der
berlinweiten Entwicklung abweicht (siehe Anlagen 3 und 4). Zwar entsprechen die
Mengensteigerungen in Pankow dem berlinweiten Trend. Berlinweit bleibt die
Kostensteigerung bei der Hilfe zur Pflege jedoch deutlich hinter der
Fallzahlensteigerung zurück. Aufgrund der Einführung des Fallmanagements in der
Eingliederungshilfe sind die
Personalkosten in der Eingliederungshilfe berlinweit jedoch stärker gestiegen als die
Fallzahlenzunahme.
Aufgrund einer nicht vollständig ausgewiesenen Leistungsmenge im abgelaufenen Jahr wird die
Planmenge für künftige Haushaltsjahre in zu geringer Höhe gebildet. Hierdurch erfolgt eine
Budgetermittlung für die Transferprodukte für zu wenige Leistungsmengen.
2 Da bei der Nachbudgetierung der Transferprodukte aufgrund der nicht vollständig ausgewiesenen
Leistungsmenge von einer eigentlich zu geringen Ist-Menge ausgegangen wird, werden
Mengensteigerungen oberhalb der ursprünglich angesetzten Planmenge nicht ausreichend ausgeglichen
bzw. es erfolgen sogar „Budgetrückforderungen“ bei Unterschreiten der ursprünglichen Planmenge.
3 Die Anzahl der Mengeneinheiten entspricht der Anzahl der Monate, für die im Jahr 2010 durch Anträge,
die 2010 nicht mehr bearbeitet wurden, Leistungen der Hilfe zur Pflege beantragt wurden.
4 Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Fallkosten in 2010 (stationäre Pflege: 806,96 € je
Mengeneinheit/Monat; ambulante Pflege: 1.171,97 € je Mengeneinheit/Monat) ergeben sich in 2011
Ausgaben in Höhe von 950.731 € für das Vorjahr, für die in 2011 keine Mengen angerechnet werden.
1
In Pankow sind auch für beide Bereiche deutliche Kostensteigerungen festzustellen,
allerdings liegen sie bei der Hilfe zur Pflege deutlich oberhalb der Fallzahlensteigerung,
bei der Eingliederungshilfe jedoch unterhalb des Mengenanstiegs.
Der berlinweite Trend bei der Hilfe zur Pflege ist typisch für die Mengen- und
Kostenentwicklung bei den großen Aufgabenbereichen des Sozialamtes. Mit Ausnahme
der Eingliederungshilfe, bei der sich die Besonderheiten der Einführung des
Fallmanagements bemerkbar gemacht hat, bleiben die Personalverstärkungen immer
deutlich hinter der Zunahme des Arbeitsanfalls zurück (siehe Anlage 5). Dies hat zur
Folge, dass den Dienstkräften für die Erledigung der einzelnen Aufgaben von Jahr zu
Jahr immer weniger Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Arbeitsverdichtung nimmt
somit auch ohne Sparvorgaben kontinuierlich zu. Da ein Teil der
Personalkostenerhöhungen auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen beruht,
ist die bisherige Arbeitsverdichtung sogar noch höher als in den Diagrammen
ausgewiesen.
Auch für die kommenden Jahre ist mit einem weiteren Auseinanderdriften des
Arbeitsanfalls und der zur Verfügung stehenden Personalressourcen zu rechnen.5 Im
Rahmen der Bildung des Bezirksplafonds für den Doppelhaushalt 2012/2013 ist SenFin
bei der Berechnung des Teilplafonds für den T-Teil von kalkulierten
Fallzahlensteigerungen in den Jahren 2011 bis 2013 von zusammen 13,5 % bei der
Eingliederungshilfe des Sozialamtes sowie von 18,0 % bei der ambulanten Hilfe zur
Pflege ausgegangen. Trotz der deutlichen Zunahme des Arbeitsanfalls in wesentlichen
Bereichen der Bezirksverwaltungen sieht SenFin trotz Berücksichtigung von Tarif- und
Besoldungsanpassungen und Lohndrift sowie der Änderung der Beiträge zur
Sozialversicherung bei der Bildung des Teilplafonds Personal für den Doppelhaushalt
2012/2013 eine deutliche Absenkung der Personalkosten vor.
Auch wenn hierdurch Verluste bei den entsprechenden Verwaltungsprodukten
vorprogrammiert sein werden, wird zur Vermeidung noch höherer Verluste bei den
entsprechenden Transferprodukten keine andere Möglichkeit gesehen, als dem
aufgrund des Fallzahlenanstiegs steigenden Personalbedarf auch zukünftig
entsprechend Rechnung zu tragen.
Aus diesem Grund sind verbindliche Regelungen innerhalb des Bezirkes zu treffen, die
mit einem Maximum an Flexibilität eine bedarfbezogene Personalausstattung gerade für
diese Bereiche des Sozialamtes sicherstellt.
Beeinträchtigung der Effizienz der Arbeitsbereiche insbesondere aufgrund mangelnder
Attraktivität der Arbeitsbedingungen mit der Folge einer hohen Personalfluktuation und
hoher krankheitsbedingter Arbeitsausfälle
Die Personalsteuerungsmöglichkeiten innerhalb des Sozialamtes sind ausgeschöpft.
Ein „Rückgriff“ auf Stellen aus dem früheren „Altaktenbereich“ ist jetzt nicht mehr
möglich, da dieser Bereich nicht mehr besteht. Zudem ist seit den letzten Monaten
verstärkt festzustellen, dass Mitarbeiter/innen gerade die Arbeitsbereiche Hilfe zur
Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verlassen. Gründe
hierfür sind:
Wechsel in andere Dienststellen bzw. in andere Arbeitsgebiete aufgrund eigener
Bewerbungen,
Aufgrund der Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer/innen zum
01.08.2011 auf 39 Wochenstunden wird sich für die Arbeitsbereiche der Hilfen in besonderen
Lebenslagen eine weitere Arbeitsverdichtung im Umfang von 0,5 Stellen ergeben.
5
Einsatz in anderen Arbeitsgebieten als Maßnahme im Rahmen des betrieblichen
Eingliederungsmanagement nach längerer Erkrankung,
Ausscheiden bzw. Wechsel in die Ruhephase der Altersteilzeit aus Altersgründen
in einem Fall aufgrund einer eigenen Kündigung, bei der die Arbeitsbelastung in
diesem Bereich nicht ohne Bedeutung war.
Eine angemessene Personalausstattung ist nicht allein eine Frage der quantitativen
Stellen- und Personalausstattung. Entscheidend sind auch qualitative Faktoren. Hierbei
ist insbesondere auf die individuelle Leistungsfähigkeit der im Sozialamt eingesetzten
Mitarbeiter/innen zu verweisen. Je höher die individuelle Leistungsfähigkeit der
eingesetzten Mitarbeiter/innen ist, desto weniger Mitarbeiter/innen sind zur
angemessenen Aufgabenerledigung nötig; dies gilt umgekehrt genauso.
Grundsätzlich ist für die positive Entwicklung eines Personalkörpers eine gewisse
Fluktuation in der Mitarbeiterschaft zu begrüßen und auch erforderlich. Allerdings darf
ein gewisses Maß der Fluktuation nicht überschritten werden, da ansonsten die
positiven Effekte wie z.B. eine Verjüngung der Mitarbeiterschaft durch stärkere negative6
ins Gegenteil verkehrt werden.
Im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen hat die Fluktuation innerhalb der
Mitarbeiterschaft inzwischen ein vernünftiges Maß deutlich überschritten.
Die Anzahl der Zu- und Abgänge beim Personal in der Zeit von 08/2009 bis 05/2011
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
AG
Hilfe zur
Pflege
EGH
davon im
Fallmanagem
ent:
Gesamt:
Anzahl der
Stellen
lt. Stellenplan
2011
(GL, SB/FM)
Anzahl der
Abgänge %
Zugänge %
25,5
5
19,6%
9
35,3%
30
8
26,7%
12
40,0%
8
5
62,5%
5
62,5%
55,5
18
23,4%
21
37,8%
Die in den vergangenen 22 Monaten zu verzeichnende Fluktuation ist letztlich zu hoch
gewesen, um die Leistungsfähigkeit des Personalkörpers zu halten,
geschweige denn zu erhöhen. Die Notwendigkeit, in so relativ geringer Zeit fast
Bei jedem Personalwechsel geht auch ein Stück Erfahrungswissen verloren. Die neue Dienstkraft
verfügt hingegen zumindest nicht über alle für die Aufgabenerledigung erforderlichen Kenntnisse und
Erfahrungen. Diese müssen den neuen Dienstkräften in einer Einarbeitungszeit zum einen erst vermittelt
werden, zum anderen müssen sich neue Mitarbeiter/innen die fehlenden Kenntnisse auch noch selbst
aneignen. Neue Mitarbeiter/innen können demzufolge noch kein Arbeitspensum verrichten wie Erfahrene.
Die notwendige Einarbeitung belastet die schon vorhandenen Kräfte zusätzlich.
6
40 v.H. der Mitarbeiter/innen neu einarbeiten zu müssen, überfordert letztlich die
vorhandenen Dienstkräfte.
Trotz aller Bemühungen, ausscheidende oder langzeiterkrankte Mitarbeiter/innen
schnell zu ersetzen, liegt die Anzahl der tatsächlich tätigen Mitarbeiter/innen immer
deutlich unterhalb der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Derzeit ist folgende
Situation zu verzeichnen:
a. Bereich Hilfe zur Pflege
Obwohl im Stellenplan 2011 für Sachbearbeiter/innen insgesamt 23,5 Vollzeitstellen
ausgewiesenen sind, summieren sich die Stellenanteile der derzeit tatsächlich
vorhandenen Mitarbeiter/innen nur auf 17,975 Stellen, was einem Anteil von 76,5%
entspricht.7
b. Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Für Sachbearbeiter/innen und Fallmanager/innen sind im Stellenplan 2011
insgesamt 28 Vollzeitstellen ausgewiesen. Die Stellenanteile der tatsächlich im
Einsatz befindlichen Mitarbeiter/innen summiert sich jedoch nur auf 21,825 Stellen
(entspricht 78,0%).8
Die äußerst schwierige Personalsituation resultiert auch daraus, dass im Jahr 2010 für
ca. 34% aller Mitarbeiter/innen wegen langer krankheitsbedingter Fehlzeiten ein
Verfahren im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM-Verfahren)
durchgeführt werden musste. Vielfach war das Ergebnis der BEM-Verfahren, dass zur
Vermeidung zukünftiger Fehlzeiten aus gesundheitlichen Gründen ein Einsatz im
Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen nicht mehr möglich war oder die
individuellen Arbeitsbelastungen verändert bzw. vermindert werden mussten.
Die besonders schweren Arbeitsbedingungen im Sozialamt im Allgemeinen und in den
Bereichen der Hilfe zur Pflege sowie der Eingliederungshilfe im Besonderen finden ihre
Bestätigung einerseits durch die Höhe der krankheitsbedingten Fehlzeiten und die
Notwendigkeit von Maßnahmen im Rahmen von BEM-Verfahren, andererseits durch
überdurchschnittlich hohe Personalabgänge. Bezeichnend ist auch, dass selbst fünf in
anderen Arbeitsbereichen des Sozialamtes tätige Mitarbeiter/innen trotz des Versuchs
der guten Zurede nicht bereit waren, sich auf Beförderungsämter im Bereich der Hilfe
zur Pflege zu bewerben. Letztlich sind Arbeitseinsätze in den Bereichen der Hilfe zur
Pflege trotz einer Gehaltserhöhung nicht hinreichend attraktiv.
Wenn bezüglich der Arbeitsbedingungen keine Gegensteuerung erfolgt, ist zu
befürchten, dass auch bei einer angemessenen Stellenausstattung ein ausreichender
Personaleinsatz nicht sichergestellt werden kann. Dies würde zwar zu geringeren
Verwaltungs- und insbesondere zu geringeren Personalkosten, aber auch zu den
beschriebenen negativen Auswirkungen auf die Budgetierung der Transferausgaben
führen. Insbesondere für den Arbeitsbereich der Eingliederungshilfe ist diese
Entwicklung bereits bei den direkten Personalkosten festzustellen.
7 Eine unbefristet besetzbare Stelle ist derzeit unbesetzt. Zwei Mitarbeiter/innen sind länger als 1 Jahr,
ein/e länger als drei Monate krankheitsbedingt ausgefallen. Eine Dienstkraft wird für die Tätigkeit in der
Schwerbehindertenvertretung freigestellt und 0,525 Stellenanteile können aufgrund von befristeten
Teilzeitbeschäftigungen nicht genutzt werden.
8 Zwei unbefristet besetzbare Stellen sind derzeit unbesetzt. Eine Dienstkraft fehlt länger als sechs
Monate krankheitsbedingt. Eine Dienstkraft ist für die Tätigkeit in der Hauptschwerbehindertenvertretung
des Landes Berlin freigestellt und 2,175 Stellenanteile können aufgrund von befristeten
Teilzeitbeschäftigungen nicht genutzt werden.
Da die Teilzeitbeschäftigungen in der Regel nur für max. 1 Jahr beantragt werden, wäre eine befristete
Einstellung neu einzuarbeitender Kräfte nicht hilfreich.
Einschätzung des kurzfristig notwendigen zusätzlichen Personaleinsatzes
a) Eingliederungshilfe
Im Arbeitsbereich der Eingliederungshilfe wurden im Jahr 2010 für die Aufgaben der
leistungsgewährenden Sachbearbeitung und der Fallkostensteuerung
(Fallmanagement) in der KLR monatlich durchschnittlich 27,07 Stellen9 gebucht. Die
durchschnittliche monatliche Fallzahl lag im Jahr 2010 bei 2.277 Hilfeempfänger/innen.
Aufgrund des durch Zielvereinbarung festgelegten Personalschlüssels von 1:75 wären
jedoch durchschnittlich 30,36 Mitarbeiter/innen im Bereich der Eingliederungshilfe
einzusetzen gewesen. Die Personalunterausstattung hat im vergangenen Jahr somit bei
3,29 Stellen bzw. 10,8% gelegen.
Da für die Jahre 2011 bis 2013 von einer gegenüber 2010 weiteren Fallzahlenerhöhung
um zusammen 13,5% auszugehen ist, wären derzeit Personalressourcen im Umfang
von vier Stellen zusätzlich zur Ausstattung von 2010 in dem Bereich der
Eingliederungshilfe einzusetzen.
Nur mit dieser Aufstockung der Personalausstattung ist die Voraussetzung für die
anstehende Unterzeichnung der Zielvereinbarung zur Eingliederungshilfe geschaffen.
b) Hilfe zur Pflege
Auch im Bereich der Hilfe zur Pflege wird für die Jahre 2011 bis 2013 mit einem
deutlichen Fallzahlenanstieg gegenüber dem Jahr 2010 zu rechnen sein (bei der
ambulanten Hilfe zur Pflege um 18%!). Einen Personalschlüssel, den das Bezirksamt
durch Zielvereinbarung festgelegt hat, existiert für den Bereich der Hilfe zur Pflege
nicht. Da auch analytische Personalbemessungsverfahren für diesen Arbeitsbereich
nicht zur Verfügung stehen, kann nur eingeschätzt werden, in welchem Umfang eine
zusätzliche Personalausstattung erfolgen müsste, um bei weiter ansteigender
Fallzahlen kritische Verzögerungen bei der Fallbearbeitung zu vermeiden. Bei der
Entscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass die Attraktivität der Arbeit in diesem
wegen der finanziellen Bedeutung wichtigen Bereich so erhöht wird, dass zukünftig
wieder freiwillige Bewerbungen für einen Einsatz in der Hilfe zur Pflege gewonnen
werden können.
Notwendig erscheint in diesem Arbeitsbereich ein zusätzlicher Personaleinsatz im
Umfang von drei Stellen.
Um eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitssituation in diesen Arbeitsgebieten
sicherzustellen, wäre eine Aufstockung des Personals in der Eingliederungshilfe um 7,5
Stellen und in der Hilfe zur Pflege um 3 Stellen umgehend umzusetzen.
Maßnahmen zur Realisierung des zusätzlichen Personaleinsatzes
Zusätzliche Stellen können unterjährig nicht eingerichtet werden. Über die
Nachbesetzung ggf. freier Stellen des Sozialamtes hinaus können zusätzliche
Personalressourcen im Sozialamt nur eingesetzt werden, wenn es möglich wäre,
Verschiebungen innerhalb des bezirklichen Stellenplans vorzunehmen.
Das Bezirksamt Pankow hat sicherzustellen und entsprechend personell zu
gewährleisten, dass die innerhalb des Jobcenters Pankows (gemeinsame Einrichtung
gem. § 44b SGB II) wahrzunehmenden kommunalen Aufgaben erledigt werden können.
Der kommunale Anteil an den von den gemeinsamen Einrichtungen gem. § 44b SGB II
wahrzunehmenden Aufgaben beträgt nach § 46 Abs. 3 SGB II 15,2 %. Tatsächlich stellt
das Bezirksamt Pankow aber einen deutlich höheren Anteil an der gesamten
In den gebuchten Stellen sind jedoch auch die langzeiterkrankten Dienstkräfte sowie die erkrankten
Beschäftigten mit Anspruch auf Lohnfortzahlung enthalten, obwohl sie nicht anwesend waren.
9
Belegschaft des Jobcenters Pankow. Das Bezirksamt Pankow sichert damit derzeit
auch die Erledigung eines Teils der vom Jobcenter Pankow auszuführenden
Bundesaufgaben ab. Die personelle Absicherung von Bundesaufgaben des Jobcenters
ist jedoch nicht mehr zu rechtfertigen, wenn hierdurch dem Bezirk letztlich finanzielle
Nachteile bei der Budgetierung entstehen, weil die eigenen, bezirklichen Aufgaben nicht
mehr abgesichert werden können.
Es wird deshalb zu prüfen sein, ob aus dienstlichen Gründen gem. 44g Abs. 5 SGB II
für eine begrenzte Anzahl bezirklicher Mitarbeiter/innen die Zuweisung zum Jobcenter
Pankow beendet wird, um die erforderliche Personalausstattung innerhalb des
Bezirksamtes Pankow realisieren zu können.
Weiterhin hat das Bezirksamt bereits beschlossen, im Zusammenhang mit den drei in
diesem Jahr möglichen unbefristeten Übernahmen ehemaliger Auszubildender zwei
davon dem Sozialamt zuzuordnen.
Im Rahmen der Haushaltsentlastungsmaßnahmen hat das Sozialamt eine halbjährige
Berichtspflicht zu den hier dargestellten Arbeitsgebieten gegenüber dem Bezirksamt.
Aus diesen Berichten und die kontinuierliche Analyse der Ergebnisse in der KLR lassen
sich die Handlungs- und Steuererfordernisse ableiten, die ein „aus dem Ruder laufen“
der Transferkosten verhindern können (siehe hierzu auch S. 6 dieser Berichterstattung).
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Sind derzeit nicht abschließend quantifizierbar und stehen in Abhängigkeit von den ggf.
noch zu treffenden ergänzenden Beschlussfassungen des Bezirksamtes. Für die
geforderten zusätzlichen Mitarbeiter würden durchschnittlich rund 420 T€
Personalausgaben entstehen. Die (positiven) Auswirkungen auf die Transferausgaben
sind jedoch ungleich höher.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Christine Keil
stellv. Bezirksbürgermeisterin
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Gesundheit, Soziales, Schule
und Sport