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VzK§13 BA, ZB.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
16.10.15, 20:08
Aktualisiert
27.01.18, 21:30

Inhalt der Datei

2.5 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-0787 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beratungsfolge: 17.06.2009 11.11.2009 29.06.2011 BVV BVV BVV BVV/25/VI BVV/28/VI BVV/43/VI ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Umsteuern bei den Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 31.05.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-0787 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .05.2011 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VI0787 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 2. Zwischenbericht Umsteuern bei den Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.06.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0787 1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmekonzept zu erarbeiten, zu beschließen und umzusetzen, das ein sofortiges und nachhaltiges Umsteuern bei den entstehenden Defiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen im Sozialamt möglich macht. 2. Ziel dieses Konzeptes soll es sein, die entstehenden Defizite erkennbar zu reduzieren und im Jahr 2010 und den darauf folgenden Jahren zu einem ausgeglichenen Haushaltsergebnis in diesen Produkten zu kommen. 3. Dabei sind die personellen Ressourcen des gesamten Bezirksamtes einzubeziehen aber auch Möglichkeiten der Außeneinstellungen zu prüfen. 4. Auch weitere ämterübergreifende Maßnahmen im Bereich des Personalmanagements, wie beispielsweise die Überprüfung der Reaktion auf Überlastungsanzeigen, eine zügige Umsetzung von Ergebnissen bei Rückkehrergesprächen bei langen Krankheitszeiten sowie Maßnahmen der Prävention von individuellen Überlastungsfällen sollen in die Überlegungen mit einbezogen werden. 5. Im Fachausschuss ist mindestens halbjährlich über die Maßnahmen, deren Effekte und die finanziellen Auswirkungen zu berichten. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Zwischenbericht wurde im November 2009 mitgeteilt, dass zur Verbesserung der damals bestehenden Personalausstattung des Sozialamtes im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen im dritten Quartal des Jahres 2009 insgesamt sieben zusätzliche Mitarbeiter/innen im Sozialamt eingesetzt wurden (drei Dienstkräfte für die Bearbeitung der Hilfen zur Pflege und vier Beschäftigte für die Bearbeitung der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen). Die hierfür erforderlichen Stellen wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 im Einzelplan 39 ausgewiesen. In der Folgezeit wurden durch Ausscheiden oder durch Wechsel zu anderen Dienststellen bzw. in andere Arbeitsbereiche frei werdende Stellen nachgesetzt. Der durch Langzeiterkrankungen und stetigem Fallzahlenanstieg (siehe Anlage 1) entstehende Personalbedarf wurde in der Folgezeit durch Umsetzungen von freigewordenen Stellen (in der Regel aus dem Bereich der früheren Altaktenbearbeitung) innerhalb des Sozialamtes weitgehend ausgeglichen. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist unverändert unbedingt notwendig, weil bei einer unzureichenden Personalausstattung Verzögerungen in der Bearbeitung der Sozialhilfeangelegenheiten unvermeidbar sind. Die Bearbeitung der Sozialhilfevorgänge gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Bezirksamtes, die zwingend erledigt werden müssen. Auch die Anzahl der zu bearbeitenden Sozialhilfevorgänge ist vom Bezirksamt nicht zu beeinflussen, weil sie ausschließlich dadurch bestimmt wird, wie viele Personen einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen stellen und letztlich auch einen Sozialhilfeanspruch haben. Da gerade in diesem Bereich sowohl insgesamt als auch im Einzelfall Steuergelder in sehr größer Höhe als Transferleistungen bewilligt werden, ist es unbedingt notwendig, dass von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genau geprüft wird, ob nach den in der Regel komplexen Rechtsvorschriften ein Sozialhilfeanspruch grundsätzlich und gegebenenfalls in welcher Höhe besteht. Folgen einer nicht zeitnahen Bearbeitung der Sozialhilfevorgänge Verzögerungen in der Bearbeitung der Sozialhilfevorgänge führen zu erheblichen Gefahren und Nachteilen für alle Verfahrensbeteiligten: 1. Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Die leistungsberechtigten Personen sind dringend auf die termingerechte Gewährung der Sozialhilfeleistungen angewiesen, um die Deckung ihres Bedarfs und ihrer notwendigen Betreuung und Versorgung sicherstellen zu können. Die Gefahren und Nachteile für die Leistungsberechtigten bei Ausbleiben der existenzsichernden Sozialleistungen sind offenkundig. 2. Auswirkungen für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste Vielfach erfolgt die Betreuung und Versorgung der hilfebedürftigen Personen durch stationäre Einrichtungen und Anbieter ambulanter Leistungen. Gerade bei den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie der Hilfe zur Pflege ist die Leistungserbringung durch die Einrichtungen und ambulanten Pflegedienste mit erheblichen Kosten, insbesondere Personalkosten, verbunden. Die deutliche Verzögerung der Bewilligung und/oder Zahlung der Sozialhilfeleistungen gefährdet letztlich auch die wirtschaftliche Existenz dieser Dienstleister, da die Refinanzierung der bereits entstandenen Kosten nicht hinreichend zeitnah erfolgt. 3. Auswirkungen für das Bezirksamt und den Bezirkshaushalt Die Produktbildung im Sozialbereich basiert grundsätzlich darauf, dass die von den leistungsberechtigten Personen dringend benötigten Sozialhilfeleistungen auch zeitnah erbracht werden. Hierdurch wird letztlich für diesen Produktbereich auch das Qualitätskriterium „zeitnahe Bearbeitung“ berücksichtigt. Diese spezifische Produktbildung hat zur Folge, dass erbrachte Leistungen in der Mengenstatistik nur erfasst werden, wenn diese Sozialhilfeleistungen auch zumindest in dem Jahr erbracht werden, in dem der Leistungsanspruch besteht. Verzögert sich die Bearbeitung und/oder die Zahlung der Leistung jedoch in das folgende Kalenderjahr, werden diese Leistungen nicht mehr in der Mengenstatistik berücksichtigt; diese Leistungen gehen damit in der Mengenstatistik unwiederbringlich „verloren“. Damit werden letztlich in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) weniger Leistungsmengen ausgewiesen, als tatsächlich erbracht wurden. Anders als bei den Leistungsmengen werden jedoch in der KLR auch die Kosten uneingeschränkt erfasst, die zur Erfüllung von Ansprüchen aus Vorjahren angefallen sind. Diese „Kosten ohne gezählte Leistungsmengen“ erhöhen rechnerisch die Durchschnittskosten der Produkte im Jahr der tatsächlichen Sozialhilfezahlung. Da letztlich nicht alle tatsächlich erbrachten Leistungsmengen in der KLR erfasst werden, entstehen dem Bezirksamt sowohl bei der Budgetierung zukünftiger Haushaltsjahre1 als auch bei der Nachbudgetierung2 erhebliche finanzielle Nachteile. Für 2010 ist leider festzustellen, dass insgesamt 107 Anträge auf Gewährung von vollstationärer und 103 Anträge auf häusliche Hilfe zur Pflege nicht mehr im Jahr 2010 bearbeitet werden konnten. Hierdurch sind uns bei den Produkten der vollstationären Hilfe zur Pflege 452 Mengeneinheiten und bei den Produkten der ambulanten Hilfe zur Pflege 500 Mengeneinheiten im Jahr 2010 „verloren“ gegangen.3 Außerdem werden sich negative Auswirkungen auf die Kosten im Jahr 2011 ergeben.4 Zunehmende Arbeitsverdichtung als Folge der Fallzahlen- und Kostenentwicklung Das Bemühen in den vergangenen Jahren, durch ausreichenden Personaleinsatz erneuten Verluste bei den Transferausgaben im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen entgegenzuwirken, führt letztlich zu steigenden und über dem Berliner Durchschnittswert liegenden Personalkosten in den entsprechenden Arbeitsbereichen (siehe Anlage 2; Ausnahme bei der Eingliederungshilfe in 2010). Dies führt letztlich zu deutlichen Verlusten bei den entsprechenden Verwaltungsprodukten. Hinzu kommt, dass die Entwicklung vom Verhältnis „Fallzahlenentwicklung zu Personalkostenentwicklung“ in den Jahren 2005 bis 2010 in Pankow von der berlinweiten Entwicklung abweicht (siehe Anlagen 3 und 4). Zwar entsprechen die Mengensteigerungen in Pankow dem berlinweiten Trend. Berlinweit bleibt die Kostensteigerung bei der Hilfe zur Pflege jedoch deutlich hinter der Fallzahlensteigerung zurück. Aufgrund der Einführung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe sind die Personalkosten in der Eingliederungshilfe berlinweit jedoch stärker gestiegen als die Fallzahlenzunahme. Aufgrund einer nicht vollständig ausgewiesenen Leistungsmenge im abgelaufenen Jahr wird die Planmenge für künftige Haushaltsjahre in zu geringer Höhe gebildet. Hierdurch erfolgt eine Budgetermittlung für die Transferprodukte für zu wenige Leistungsmengen. 2 Da bei der Nachbudgetierung der Transferprodukte aufgrund der nicht vollständig ausgewiesenen Leistungsmenge von einer eigentlich zu geringen Ist-Menge ausgegangen wird, werden Mengensteigerungen oberhalb der ursprünglich angesetzten Planmenge nicht ausreichend ausgeglichen bzw. es erfolgen sogar „Budgetrückforderungen“ bei Unterschreiten der ursprünglichen Planmenge. 3 Die Anzahl der Mengeneinheiten entspricht der Anzahl der Monate, für die im Jahr 2010 durch Anträge, die 2010 nicht mehr bearbeitet wurden, Leistungen der Hilfe zur Pflege beantragt wurden. 4 Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Fallkosten in 2010 (stationäre Pflege: 806,96 € je Mengeneinheit/Monat; ambulante Pflege: 1.171,97 € je Mengeneinheit/Monat) ergeben sich in 2011 Ausgaben in Höhe von 950.731 € für das Vorjahr, für die in 2011 keine Mengen angerechnet werden. 1 In Pankow sind auch für beide Bereiche deutliche Kostensteigerungen festzustellen, allerdings liegen sie bei der Hilfe zur Pflege deutlich oberhalb der Fallzahlensteigerung, bei der Eingliederungshilfe jedoch unterhalb des Mengenanstiegs. Der berlinweite Trend bei der Hilfe zur Pflege ist typisch für die Mengen- und Kostenentwicklung bei den großen Aufgabenbereichen des Sozialamtes. Mit Ausnahme der Eingliederungshilfe, bei der sich die Besonderheiten der Einführung des Fallmanagements bemerkbar gemacht hat, bleiben die Personalverstärkungen immer deutlich hinter der Zunahme des Arbeitsanfalls zurück (siehe Anlage 5). Dies hat zur Folge, dass den Dienstkräften für die Erledigung der einzelnen Aufgaben von Jahr zu Jahr immer weniger Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Arbeitsverdichtung nimmt somit auch ohne Sparvorgaben kontinuierlich zu. Da ein Teil der Personalkostenerhöhungen auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen beruht, ist die bisherige Arbeitsverdichtung sogar noch höher als in den Diagrammen ausgewiesen. Auch für die kommenden Jahre ist mit einem weiteren Auseinanderdriften des Arbeitsanfalls und der zur Verfügung stehenden Personalressourcen zu rechnen.5 Im Rahmen der Bildung des Bezirksplafonds für den Doppelhaushalt 2012/2013 ist SenFin bei der Berechnung des Teilplafonds für den T-Teil von kalkulierten Fallzahlensteigerungen in den Jahren 2011 bis 2013 von zusammen 13,5 % bei der Eingliederungshilfe des Sozialamtes sowie von 18,0 % bei der ambulanten Hilfe zur Pflege ausgegangen. Trotz der deutlichen Zunahme des Arbeitsanfalls in wesentlichen Bereichen der Bezirksverwaltungen sieht SenFin trotz Berücksichtigung von Tarif- und Besoldungsanpassungen und Lohndrift sowie der Änderung der Beiträge zur Sozialversicherung bei der Bildung des Teilplafonds Personal für den Doppelhaushalt 2012/2013 eine deutliche Absenkung der Personalkosten vor. Auch wenn hierdurch Verluste bei den entsprechenden Verwaltungsprodukten vorprogrammiert sein werden, wird zur Vermeidung noch höherer Verluste bei den entsprechenden Transferprodukten keine andere Möglichkeit gesehen, als dem aufgrund des Fallzahlenanstiegs steigenden Personalbedarf auch zukünftig entsprechend Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund sind verbindliche Regelungen innerhalb des Bezirkes zu treffen, die mit einem Maximum an Flexibilität eine bedarfbezogene Personalausstattung gerade für diese Bereiche des Sozialamtes sicherstellt. Beeinträchtigung der Effizienz der Arbeitsbereiche insbesondere aufgrund mangelnder Attraktivität der Arbeitsbedingungen mit der Folge einer hohen Personalfluktuation und hoher krankheitsbedingter Arbeitsausfälle Die Personalsteuerungsmöglichkeiten innerhalb des Sozialamtes sind ausgeschöpft. Ein „Rückgriff“ auf Stellen aus dem früheren „Altaktenbereich“ ist jetzt nicht mehr möglich, da dieser Bereich nicht mehr besteht. Zudem ist seit den letzten Monaten verstärkt festzustellen, dass Mitarbeiter/innen gerade die Arbeitsbereiche Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verlassen. Gründe hierfür sind:  Wechsel in andere Dienststellen bzw. in andere Arbeitsgebiete aufgrund eigener Bewerbungen, Aufgrund der Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer/innen zum 01.08.2011 auf 39 Wochenstunden wird sich für die Arbeitsbereiche der Hilfen in besonderen Lebenslagen eine weitere Arbeitsverdichtung im Umfang von 0,5 Stellen ergeben. 5  Einsatz in anderen Arbeitsgebieten als Maßnahme im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement nach längerer Erkrankung,  Ausscheiden bzw. Wechsel in die Ruhephase der Altersteilzeit aus Altersgründen  in einem Fall aufgrund einer eigenen Kündigung, bei der die Arbeitsbelastung in diesem Bereich nicht ohne Bedeutung war. Eine angemessene Personalausstattung ist nicht allein eine Frage der quantitativen Stellen- und Personalausstattung. Entscheidend sind auch qualitative Faktoren. Hierbei ist insbesondere auf die individuelle Leistungsfähigkeit der im Sozialamt eingesetzten Mitarbeiter/innen zu verweisen. Je höher die individuelle Leistungsfähigkeit der eingesetzten Mitarbeiter/innen ist, desto weniger Mitarbeiter/innen sind zur angemessenen Aufgabenerledigung nötig; dies gilt umgekehrt genauso. Grundsätzlich ist für die positive Entwicklung eines Personalkörpers eine gewisse Fluktuation in der Mitarbeiterschaft zu begrüßen und auch erforderlich. Allerdings darf ein gewisses Maß der Fluktuation nicht überschritten werden, da ansonsten die positiven Effekte wie z.B. eine Verjüngung der Mitarbeiterschaft durch stärkere negative6 ins Gegenteil verkehrt werden. Im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen hat die Fluktuation innerhalb der Mitarbeiterschaft inzwischen ein vernünftiges Maß deutlich überschritten. Die Anzahl der Zu- und Abgänge beim Personal in der Zeit von 08/2009 bis 05/2011 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. AG Hilfe zur Pflege EGH davon im Fallmanagem ent: Gesamt: Anzahl der Stellen lt. Stellenplan 2011 (GL, SB/FM) Anzahl der Abgänge % Zugänge % 25,5 5 19,6% 9 35,3% 30 8 26,7% 12 40,0% 8 5 62,5% 5 62,5% 55,5 18 23,4% 21 37,8% Die in den vergangenen 22 Monaten zu verzeichnende Fluktuation ist letztlich zu hoch gewesen, um die Leistungsfähigkeit des Personalkörpers zu halten, geschweige denn zu erhöhen. Die Notwendigkeit, in so relativ geringer Zeit fast Bei jedem Personalwechsel geht auch ein Stück Erfahrungswissen verloren. Die neue Dienstkraft verfügt hingegen zumindest nicht über alle für die Aufgabenerledigung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Diese müssen den neuen Dienstkräften in einer Einarbeitungszeit zum einen erst vermittelt werden, zum anderen müssen sich neue Mitarbeiter/innen die fehlenden Kenntnisse auch noch selbst aneignen. Neue Mitarbeiter/innen können demzufolge noch kein Arbeitspensum verrichten wie Erfahrene. Die notwendige Einarbeitung belastet die schon vorhandenen Kräfte zusätzlich. 6 40 v.H. der Mitarbeiter/innen neu einarbeiten zu müssen, überfordert letztlich die vorhandenen Dienstkräfte. Trotz aller Bemühungen, ausscheidende oder langzeiterkrankte Mitarbeiter/innen schnell zu ersetzen, liegt die Anzahl der tatsächlich tätigen Mitarbeiter/innen immer deutlich unterhalb der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Derzeit ist folgende Situation zu verzeichnen: a. Bereich Hilfe zur Pflege Obwohl im Stellenplan 2011 für Sachbearbeiter/innen insgesamt 23,5 Vollzeitstellen ausgewiesenen sind, summieren sich die Stellenanteile der derzeit tatsächlich vorhandenen Mitarbeiter/innen nur auf 17,975 Stellen, was einem Anteil von 76,5% entspricht.7 b. Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Für Sachbearbeiter/innen und Fallmanager/innen sind im Stellenplan 2011 insgesamt 28 Vollzeitstellen ausgewiesen. Die Stellenanteile der tatsächlich im Einsatz befindlichen Mitarbeiter/innen summiert sich jedoch nur auf 21,825 Stellen (entspricht 78,0%).8 Die äußerst schwierige Personalsituation resultiert auch daraus, dass im Jahr 2010 für ca. 34% aller Mitarbeiter/innen wegen langer krankheitsbedingter Fehlzeiten ein Verfahren im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM-Verfahren) durchgeführt werden musste. Vielfach war das Ergebnis der BEM-Verfahren, dass zur Vermeidung zukünftiger Fehlzeiten aus gesundheitlichen Gründen ein Einsatz im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen nicht mehr möglich war oder die individuellen Arbeitsbelastungen verändert bzw. vermindert werden mussten. Die besonders schweren Arbeitsbedingungen im Sozialamt im Allgemeinen und in den Bereichen der Hilfe zur Pflege sowie der Eingliederungshilfe im Besonderen finden ihre Bestätigung einerseits durch die Höhe der krankheitsbedingten Fehlzeiten und die Notwendigkeit von Maßnahmen im Rahmen von BEM-Verfahren, andererseits durch überdurchschnittlich hohe Personalabgänge. Bezeichnend ist auch, dass selbst fünf in anderen Arbeitsbereichen des Sozialamtes tätige Mitarbeiter/innen trotz des Versuchs der guten Zurede nicht bereit waren, sich auf Beförderungsämter im Bereich der Hilfe zur Pflege zu bewerben. Letztlich sind Arbeitseinsätze in den Bereichen der Hilfe zur Pflege trotz einer Gehaltserhöhung nicht hinreichend attraktiv. Wenn bezüglich der Arbeitsbedingungen keine Gegensteuerung erfolgt, ist zu befürchten, dass auch bei einer angemessenen Stellenausstattung ein ausreichender Personaleinsatz nicht sichergestellt werden kann. Dies würde zwar zu geringeren Verwaltungs- und insbesondere zu geringeren Personalkosten, aber auch zu den beschriebenen negativen Auswirkungen auf die Budgetierung der Transferausgaben führen. Insbesondere für den Arbeitsbereich der Eingliederungshilfe ist diese Entwicklung bereits bei den direkten Personalkosten festzustellen. 7 Eine unbefristet besetzbare Stelle ist derzeit unbesetzt. Zwei Mitarbeiter/innen sind länger als 1 Jahr, ein/e länger als drei Monate krankheitsbedingt ausgefallen. Eine Dienstkraft wird für die Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung freigestellt und 0,525 Stellenanteile können aufgrund von befristeten Teilzeitbeschäftigungen nicht genutzt werden. 8 Zwei unbefristet besetzbare Stellen sind derzeit unbesetzt. Eine Dienstkraft fehlt länger als sechs Monate krankheitsbedingt. Eine Dienstkraft ist für die Tätigkeit in der Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin freigestellt und 2,175 Stellenanteile können aufgrund von befristeten Teilzeitbeschäftigungen nicht genutzt werden. Da die Teilzeitbeschäftigungen in der Regel nur für max. 1 Jahr beantragt werden, wäre eine befristete Einstellung neu einzuarbeitender Kräfte nicht hilfreich. Einschätzung des kurzfristig notwendigen zusätzlichen Personaleinsatzes a) Eingliederungshilfe Im Arbeitsbereich der Eingliederungshilfe wurden im Jahr 2010 für die Aufgaben der leistungsgewährenden Sachbearbeitung und der Fallkostensteuerung (Fallmanagement) in der KLR monatlich durchschnittlich 27,07 Stellen9 gebucht. Die durchschnittliche monatliche Fallzahl lag im Jahr 2010 bei 2.277 Hilfeempfänger/innen. Aufgrund des durch Zielvereinbarung festgelegten Personalschlüssels von 1:75 wären jedoch durchschnittlich 30,36 Mitarbeiter/innen im Bereich der Eingliederungshilfe einzusetzen gewesen. Die Personalunterausstattung hat im vergangenen Jahr somit bei 3,29 Stellen bzw. 10,8% gelegen. Da für die Jahre 2011 bis 2013 von einer gegenüber 2010 weiteren Fallzahlenerhöhung um zusammen 13,5% auszugehen ist, wären derzeit Personalressourcen im Umfang von vier Stellen zusätzlich zur Ausstattung von 2010 in dem Bereich der Eingliederungshilfe einzusetzen. Nur mit dieser Aufstockung der Personalausstattung ist die Voraussetzung für die anstehende Unterzeichnung der Zielvereinbarung zur Eingliederungshilfe geschaffen. b) Hilfe zur Pflege Auch im Bereich der Hilfe zur Pflege wird für die Jahre 2011 bis 2013 mit einem deutlichen Fallzahlenanstieg gegenüber dem Jahr 2010 zu rechnen sein (bei der ambulanten Hilfe zur Pflege um 18%!). Einen Personalschlüssel, den das Bezirksamt durch Zielvereinbarung festgelegt hat, existiert für den Bereich der Hilfe zur Pflege nicht. Da auch analytische Personalbemessungsverfahren für diesen Arbeitsbereich nicht zur Verfügung stehen, kann nur eingeschätzt werden, in welchem Umfang eine zusätzliche Personalausstattung erfolgen müsste, um bei weiter ansteigender Fallzahlen kritische Verzögerungen bei der Fallbearbeitung zu vermeiden. Bei der Entscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass die Attraktivität der Arbeit in diesem wegen der finanziellen Bedeutung wichtigen Bereich so erhöht wird, dass zukünftig wieder freiwillige Bewerbungen für einen Einsatz in der Hilfe zur Pflege gewonnen werden können. Notwendig erscheint in diesem Arbeitsbereich ein zusätzlicher Personaleinsatz im Umfang von drei Stellen. Um eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitssituation in diesen Arbeitsgebieten sicherzustellen, wäre eine Aufstockung des Personals in der Eingliederungshilfe um 7,5 Stellen und in der Hilfe zur Pflege um 3 Stellen umgehend umzusetzen. Maßnahmen zur Realisierung des zusätzlichen Personaleinsatzes Zusätzliche Stellen können unterjährig nicht eingerichtet werden. Über die Nachbesetzung ggf. freier Stellen des Sozialamtes hinaus können zusätzliche Personalressourcen im Sozialamt nur eingesetzt werden, wenn es möglich wäre, Verschiebungen innerhalb des bezirklichen Stellenplans vorzunehmen. Das Bezirksamt Pankow hat sicherzustellen und entsprechend personell zu gewährleisten, dass die innerhalb des Jobcenters Pankows (gemeinsame Einrichtung gem. § 44b SGB II) wahrzunehmenden kommunalen Aufgaben erledigt werden können. Der kommunale Anteil an den von den gemeinsamen Einrichtungen gem. § 44b SGB II wahrzunehmenden Aufgaben beträgt nach § 46 Abs. 3 SGB II 15,2 %. Tatsächlich stellt das Bezirksamt Pankow aber einen deutlich höheren Anteil an der gesamten In den gebuchten Stellen sind jedoch auch die langzeiterkrankten Dienstkräfte sowie die erkrankten Beschäftigten mit Anspruch auf Lohnfortzahlung enthalten, obwohl sie nicht anwesend waren. 9 Belegschaft des Jobcenters Pankow. Das Bezirksamt Pankow sichert damit derzeit auch die Erledigung eines Teils der vom Jobcenter Pankow auszuführenden Bundesaufgaben ab. Die personelle Absicherung von Bundesaufgaben des Jobcenters ist jedoch nicht mehr zu rechtfertigen, wenn hierdurch dem Bezirk letztlich finanzielle Nachteile bei der Budgetierung entstehen, weil die eigenen, bezirklichen Aufgaben nicht mehr abgesichert werden können. Es wird deshalb zu prüfen sein, ob aus dienstlichen Gründen gem. 44g Abs. 5 SGB II für eine begrenzte Anzahl bezirklicher Mitarbeiter/innen die Zuweisung zum Jobcenter Pankow beendet wird, um die erforderliche Personalausstattung innerhalb des Bezirksamtes Pankow realisieren zu können. Weiterhin hat das Bezirksamt bereits beschlossen, im Zusammenhang mit den drei in diesem Jahr möglichen unbefristeten Übernahmen ehemaliger Auszubildender zwei davon dem Sozialamt zuzuordnen. Im Rahmen der Haushaltsentlastungsmaßnahmen hat das Sozialamt eine halbjährige Berichtspflicht zu den hier dargestellten Arbeitsgebieten gegenüber dem Bezirksamt. Aus diesen Berichten und die kontinuierliche Analyse der Ergebnisse in der KLR lassen sich die Handlungs- und Steuererfordernisse ableiten, die ein „aus dem Ruder laufen“ der Transferkosten verhindern können (siehe hierzu auch S. 6 dieser Berichterstattung). Haushaltsmäßige Auswirkungen Sind derzeit nicht abschließend quantifizierbar und stehen in Abhängigkeit von den ggf. noch zu treffenden ergänzenden Beschlussfassungen des Bezirksamtes. Für die geforderten zusätzlichen Mitarbeiter würden durchschnittlich rund 420 T€ Personalausgaben entstehen. Die (positiven) Auswirkungen auf die Transferausgaben sind jedoch ungleich höher. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Christine Keil stellv. Bezirksbürgermeisterin Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport