Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
16.10.15, 20:08
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-0787
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für Gesundheit,
Arbeit und Soziales
Beratungsfolge:
17.06.2009
11.11.2009
29.06.2011
07.11.2012
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/25/VI
BVV/28/VI
BVV/43/VI
BVV/010/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Umsteuern bei den Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen
Lebenslagen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 12.10.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0787
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.09.2012
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VI0787
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Umsteuern bei den Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen
Lebenslagen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.06.2009 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0787
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmekonzept zu erarbeiten,
zu beschließen und umzusetzen, das ein sofortiges und nachhaltiges Umsteuern bei
den entstehenden Defiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen im
Sozialamt möglich macht.
2. Ziel dieses Konzeptes soll es sein, die entstehenden Defizite erkennbar zu
reduzieren und im Jahr 2010 und den darauf folgenden Jahren zu einem
ausgeglichenen Haushaltsergebnis in diesen Produkten zu kommen.
3. Dabei sind die personellen Ressourcen des gesamten Bezirksamtes einzubeziehen
aber auch Möglichkeiten der Außeneinstellungen zu prüfen.
4. Auch weitere ämterübergreifende Maßnahmen im Bereich des
Personalmanagements, wie beispielsweise die Überprüfung der Reaktion auf
Überlastungsanzeigen, eine zügige Umsetzung von Ergebnissen bei
Rückkehrergesprächen bei langen Krankheitszeiten sowie Maßnahmen der
Prävention von individuellen
Überlastungsfällen sollen in die Überlegungen mit einbezogen werden.
5. Im Fachausschuss ist mindestens halbjährlich über die Maßnahmen, deren Effekte
und die finanziellen Auswirkungen zu berichten.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Um die aktuellen und zukünftigen Probleme im Sozialamt zu bewältigen, hat das
Bezirksamt ein Projekt „Führungsunterstützung Sozialamt“ aufgelegt, was sowohl
Maßnahmen zur die Unterstützung der Leitungsebenen, zur Stärkung von Funktionen
und Personal sowie organisatorische Umstrukturierungen umfasst:
I. Ausgangslage:
Das Sozialamt Pankow verzeichnet nach einem positiven Ergebnis in 2009 (nach
Personalaufstockung) bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen eine Verschlechterung
im Jahr 2010 auf knapp -200 T € und einen Einbruch auf -3.589 T € im Jahre 2011. Im
Jahr 2012 zeichnet sich eine negative Entwicklung ab.
Diese Entwicklung läuft parallel zu Schwierigkeiten, offene Stellen im Sozialamt
qualifiziert bzw. überhaupt nachzubesetzen. Weder der altersbedingte Abgang noch die
Abwanderung konnte aufgefangen werden. Die in der Zielvereinbarung FM
Eingliederungshilfe geforderte Aktenrate ist in 2011 nicht erfüllt.
Diese personelle Unterausstattung geht einher mit krankheitsbedingten Ausfällen. Für
32 % der Mitarbeiter /innen des Sozialamtes musste in 2011 ein BEM-Verfahren
eingeleitet werden. Die Krankenquote betrug im ersten Halbjahr 2011 (aktuellere Daten
sind noch nicht verfügbar) ca. 15,8 % (durchschnittlich 20,4 krankheitsbedingte
Fehltage pro MA im 1. Halbjahr 2011).
Folgen dieser Situation sind:
1. Es entstehen Bearbeitungsrückstände, weil es nicht möglich ist, alle erforderlichen
Arbeiten zeitnah zu erledigen. Bearbeitungsrückstände können entstehen bei der
Bearbeitung von Neuanträgen, von Weiterbewilligungsanträgen, der
Neuentscheidung infolge von Sachverhaltsänderungen sowie bei der Bearbeitung
von Rechnungen. Ob sich die Bearbeitungsrückstände gleichmäßig auf alle zuvor
aufgeführten Arbeitsvorgänge verteilen oder schwerpunktmäßig auf einzelne
Arbeitsvorgänge kann ohne Durchführung einer arbeitsaufwändigen
Stichtagserfassung in allen entsprechenden Sachgebieten nicht gesagt werden.
Eine genaue Ermittlung nach Art und Umfang der Bearbeitungsrückstände ohne
arbeitsmäßige Belastung der Sachbearbeiter/innen wäre auch dann nicht möglich,
wenn die Ermittlung vorrangig durch nicht zum Sozialamt gehörendes Personal
erfolgen soll.
2. Es muss davon ausgegangen werden, dass dem Bereich des Controllings und der
Fallkostensteuerung nicht ausreichend Bedeutung zugemessen werden kann. Alle
Arbeitsvorgänge sind unter großem Zeitdruck zu erledigen. Es liegt nahe, dass
aufgrund des Zeitdrucks die Fallmanager/innen und Sachbearbeiter/innen nicht
immer das in den Einzelfällen vorhandene Potenzial zur Steuerung der
Transferausgaben erkennen können, so dass die Falldurchschnittskosten höher
ausfallen dürften, als dies bei einer Bearbeitung mit ausreichender Bearbeitungszeit
sein müsste.
3. Über den Jahreswechsel hinaus bestehende Rückstände insbesondere bei der
Bearbeitung von Neu- und Weiterbewilligungsanträgen führt zu „Mengenverlusten“
in der KLR und den wiederholt beschriebenen negativen Budgetauswirkungen bei
der Nachbudgetierung und Budgetierung folgender Haushaltsjahre.
4. Das nicht vollständige Ausnutzen von Potenzialen zur Transferkostensteuerung in
den Einzelfällen führt zu höheren Falldurchschnittskosten und damit zu unnötig
hohen kameralen Ausgaben und Ansatzüberschreitungen, die auch durch die
Nachbudgetierung nicht ausgeglichen werden.
5. Aus Gründen der Vollständigkeit wird auch auf die negativen Auswirkungen für die
leistungserbringenden Einrichtungen verwiesen, die zeitliche Einnahmeausfälle
durch eigene Zwischenfinanzierungen ausgleichen müssen.
Außerdem führt die Situation zu einer permanenten Überlastung der Leitungsebenen
vom Amtsleiter, Fachbereichsleiterin bis zu den Gruppenleiter/innen und letztlich zu
einem gravierenden Motivationsverlust, der die Arbeit des Amtes insgesamt
nachdrücklich belastet.
Alle früher erfolgreichen Maßnahmen wie Umsetzungen innerhalb des Sozialamtes,
Neuzuschnitt von Arbeitsgebieten insbesondere für Mitarbeiter/innen mit anerkannten
Einschränkungen, Neuregelung arbeitsorganisatorischer Abläufe oder Maßnahmen der
betrieblichen Gesundheitsförderung führten jetzt nicht mehr zu dauerhaften
Verbesserungen.
Dieser Prozess muss dringend aufgehalten und letztlich umgekehrt werden. Das ist
nicht mehr aus dem derzeitigen Bestand des Sozialamtes heraus, sondern nur noch mit
zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen zu erreichen.
II. Rahmenbedingungen:
Gesetzliche Grundlage der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe ist das SGB XII.
Zu beachten sind jedoch auch die Vorschriften, die Rehabilitationsleistungen und
Pflegeleistungen anderer Träger vorsehen (insbesondere SGB XI, SGB IX und SGB III).
Das Sozialamt wird im Bereich „Sozialhilfe“ (Soz E) von einer Fachbereichsleiterin
geleitet, die auch gleichzeitig den Amtsleiter bei Abwesenheit vertritt. Ihr sind die
Widerspruchsbearbeiterin und der Grundsatzsachbearbeiter zugeordnet.
Die FB – Leiterin ist für 7 Sachgebiete (SG) verantwortlich
1 SG Grundsicherung
1 SG Wohnungslosenhilfe / Asylbewerberleistungsgesetz
Diese sollen hier jedoch nicht weiter betrachtet werden, da die finanziellen Risiken und
personellen Probleme schwerpunktmäßig die anderen Sachgebiete betreffen.
Folgende Sachgebiete betreffen den Bereich HbL:
2 SG Pflege
1 SG Fallmanagement
1 SG Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
1 SG Sozialdienst, das für alle Bereich in Soz E sowie das Jobcenter zuständig
ist
Der gesamt Bereich HbL ist im Haus 3 in der Fröbelstraße untergebracht. Dies ist durch
die räumliche Trennung von der Amtsleitung im Haus 2 nicht günstig. Die räumlichen
Bedingungen im Haus 3 sind überdies suboptimal. Im Falle eines Umzugs in die
Prenzlauer Promenade 28 ist deshalb eine direkte räumliche Nähe des Amtsleiters zu
diesem Bereich vorgesehen.
Intensiverer Kundenkontakt findet insbesondere bei der Hilfe zur Pflege und im
Fallmanagement der Eingliederungshilfe statt. Fallmanager und Sozialarbeiter des
Sozialdienstes sind auch im Außendienst tätig.
Alle Bereiche haben es mit durchaus schwieriger Klientel zu tun, das teilweise eine
hohe Anspruchshaltung über die sozialhilferechtlichen Möglichkeiten hinaus und
psychische Auffälligkeiten aufweisen.
Beide Bereiche sind mit stark steigenden Fallzahlen konfrontiert, die Fall-Fluktuation ist
in der Pflege (insbesondere in der stationären Hilfe zur Pflege, weil eine Heimaufnahme
oft erst nach dem Eintritt schwerster, die weitere Lebenserwartung einschränkender
Krankheiten erfolgt) hoch, so dass die aufwändigen Erstanträge eine hohe Bedeutung
haben.
Alle Bereiche des Sozialamtes arbeiten mit dem Computerprogramm OpenProSoz. Die
eigentliche Falldokumentation erfolgt aber weiterhin umfassend in den Papierakten.
Sowohl die Pflege, als auch die Eingliederungshilfe arbeiten eng mit dem
Gesundheitsamt zusammen. Der Sozialpsychiatrische Dienst und die Beratungsstelle
für Behinderte erstellen die notwendigen Gutachten (zur Einschätzung des konkreten
Pflegebedarfs sowie des Betreuungsbedarfs in der Eingliederungshilfe). Weitere
Schnittstellen gibt es zum Jugendamt, Wohnungsamt sowie zu den Kranken/Pflegekassen, MDK und Rententräger.
III. Projektziele des Projekts Unterstützungsmaßnahmen für das Sozialamt
a. Schaffung von Kapazitäten für die strategische Führungsunterstützung (personell,
organisatorisch, inhaltlich)
b. dauerhaften Konsolidierung der Personalsituation im Bereich Hilfen in besonderen
Lebenslagen zum Erhalt einer arbeitsfähigen operativen Ebene
c. Installierung eines wirksamen Kostencontrollings sowohl in der Eingliederungshilfe
(Einhaltung ZV FM) als auch in der Hilfe zur Pflege
d. Beseitigung / Veränderung von im Vergleich zu anderen Bezirken Defizite
verursachenden Rahmenbedingungen
IV. Einzelmaßnahmen und deren Durchführung
Die folgenden Maßnahmepakete sind zu bearbeiten. Das Projekt hat die Aufgabe, diese
anhand der Ist-Situation zu analysieren und konkrete Maßnahmen in zeitlich definierten
Teilschritten daraus abzuleiten, den Prozess zu koordinieren und zu überwachen und
eine Erfolgskontrolle durchzuführen.
Alle Maßnahmen sind mit der politischen und der fachlichen Verwaltungsleitung
abzusprechen.
Paket 1:
Beratung und Unterstützung bei der Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
Vornehmlich für die Definition des Zielsystems sowie der Verteilung der Aufgaben
und Entscheidungskompetenzen soll externe Beratung zur Verfügung stehen.
Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der Anforderungsprofile neuer oder
geänderter Aufgabengebiete, der Besetzung der offenen Stellen sowie der
Organisation der Einarbeitung
Coaching und Unterstützung aller Führungsebenen.
Es sind für alle Leitungsebenen Coaching- und Unterstützungsleistungen bezüglich
der Steuerung des Umstrukturierungsprozesses und der Evaluation der Wirksamkeit
der vorgesehenen Maßnahmen vorzusehen. Da die Implementierung eines
Transferkostencontrollings sowie einer Arbeitsgruppe „Fallkostencontrolling in der
Hilfe zur Pflege“ vorgesehen sind, sind Amts- und Fachbereichsleitungen
dahingehend zu unterstützen, dass diese die daraus resultierenden Aufgaben- und
Rollenänderungen verinnerlichen und realisieren.
Beratung und Unterstützung bei der Analyse der Bearbeitungsrückstände und
Erarbeitung von Strategien zum Abbau und zukünftigen Vermeiden von
Bearbeitungsrückständen
Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung einer sinnvollen Organisation zur
Absicherung der Gutachtertätigkeit Ges / Soz, ggf. Erarbeitung entsprechender
Arbeitsanweisungen
Die Begleitung der Prozesse durch Externe soll die Teambildung innerhalb der
einzelnen, zum Teil neu organisierten Arbeitsgruppen ebenso fördern wie die
Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Arbeitsgruppen und deren
Mitarbeiter/innen des Sozial- und Gesundheitsamtes.
Coaching- und Unterstützungsleistungen durch Externe müssen ab dem Beginn des
Umstrukturierungsprozesses verfügbar sein, um Fehlentwicklungen möglichst von
Beginn an zu vermeiden. Die Mittel dafür wurden in der Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Immobilien und Personal am 23.08.2012 frei geschaltet.
Zeitliche Umsetzung: Vor Besetzung der im Paket 2 genannten Stellen
Zur Absicherung des Pakets 1 müsste man einen/eine ausgewiesene/n Fachmann/frau
für Organisationsmanagement mit Wissen über das Funktionieren / Nichtfunktionieren
von Verwaltung oder einen externen Berater mit denselben Fähigkeiten und
Kenntnissen haben. Er müsste einerseits eine gewisse Durchsetzungsfähigkeit,
andererseits auch die Bereitschaft zur Kooperation mit SozAL haben. Dies ist derzeit
nur im Rahmen der in Paket 1 genannten Möglichkeiten realisierbar.
Paket 2
Ausschreibung einer Stelle für eine/n Transferkostencontroller/in.
Zur Entlastung und Unterstützung der Amtsleitung ist eine Stelle
Transferkostencontrolling einzurichten. Der/die zukünftige Stelleninhaber/in soll über
fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Controlling (wenn
möglich im Transferkostencontrolling) verfügen.
Zeitliche Umsetzung: Die Stelle ist im Ausschreibungsverfahren
Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Fallkostencontrolling in der Hilfe zur Pflege“
Dieser Arbeitsgruppe werden die gutachterlichen Bedarfsfeststellungen bei
Personen, die ambulante Hilfen zur Pflege beantragen, obliegen. Neben der
Bedarfsfeststellung im konkreten Einzelfall werden die Mitarbeiter/innen dieser
Arbeitsgruppe regelmäßige Fallrevisionen in Fällen der ambulanten Hilfe zur Pflege
durchführen und Bedarfsanmeldungen der Pflegedienste und Fremdgutachten
(Bedarfseinschätzungen anderer Stellen als dem Sozialamt) prüfen.
Zum Aufbau dieser Arbeitsgruppe soll die Stelle für das Pflegefachcontrolling
(Altenpfleger/in EGr KR 7a TV-L) sowie zwei Stellen für Sachbearbeiter/innen in der
Hilfe zur Pflege (Besgr. A 10, vgl. Entgeltgr. 9 TV-L aus Vgr. Vb/IVb BAT-O)
herangezogen werden. Die Stellen für Sachbearbeiter/innen sollen für das folgende,
gleichwertige Arbeitsgebiet ausgeschrieben werden.
Das Pflegefachcontrolling im Bereich der ‚Hilfe zur Pflege’ beinhaltet: Überprüfung
von Pflegebedürftigkeit und Leistungsumfang Durchführung von Qualitätskontrollen /
Kundenmonitorring Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung
der Abrechnungstransparenz, Mitarbeit in bezirksübergreifenden Fachgremien
(Controllertreffen, ClearingsteIle) Plausibilitätsprüfungen von Stellungnahmen
(Sozialdienst)“
Perspektivisch könnte angestrebt werden, die Pflegebedarfsfeststellung
ausschließlich im Sozialamt anzusiedeln und die jetzt im Gesundheitsamt
vorgenommenen Bedarfsfeststellungen zukünftig in das Sozialamt zu verlagern.
Diese Arbeitsgruppe wäre im Fachbereich Soz E angesiedelt, da bei der
Bedarfsfeststellung fachlich-inhaltliche Regelungen vorrangig anzuwenden sind. Es
wird aber eine enge Zusammenarbeit mit dem bei der Amtsleitung angesiedelten
Transferkostencontrolling und der Arbeitsgruppe Finanzen und Controlling erfolgen.
Zeitliche Umsetzung: Alle drei Stellen sind ausgeschrieben
Um über den Jahreswechsel hinausgehende Bearbeitungsrückstände zukünftig zu
vermeiden, wird ein Verfahren eingeführt, welches vornehmlich im letzten Quartal
eines Jahres den Dienstkräften ermöglicht durch Überstundeneinsatz am
Sonnabend bestehende Rückstände noch weitgehend so rechtzeitig abzuarbeiten,
dass keine negativen Budgetauswirkungen mehr zu erwarten sind. Hierzu muss eine
hohe Motivation der Mitarbeiter/innen erzeugt werden. Dies soll dadurch erzielt
werden, dass die Mitarbeiter/innen entscheiden können, ob sie einen
Freizeitausgleich oder eine sofortige Bezahlung der Überstunden erhalten.
Überstunden kämen nur in dem Umfang in Betracht, in dem wegen der teilweisen
(bei Teilzeitbeschäftigung) oder vollständigen Nichtbesetzung von Stellen geplante
Personalmittel nicht verbraucht wurden. Damit könnte besser als bisher realisiert
werden, dass die geplanten Personalressourcen auch möglichst vollständig zur
Erledigung der bestehenden Arbeitsaufgaben eingesetzt werden. Die
entsprechenden Abstimmungen mit der SE Personal und dem Personalrat laufen
derzeit für 2012.
Zeitliche Umsetzung: Für 2012 ist eine Genehmigung von Überstunden wie oben
beschrieben eingeleitet. Mit SenGesSoz ist zu klären, wann das System Open
ProSoz außerhalb der regulären Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden kann.
Erarbeitung einer entsprechender Arbeitsanweisung für das Pflegefachcontrolling
Es sind die konkreten Aufgabenzuordnungen und –abgrenzungen sowie
Kompetenzen und Befugnisse für die Arbeitsgruppe „Fallkostencontrolling in der
Hilfe zur Pflege“, das Transferkostencontrolling bei der Amtsleitung, der Leitung des
Fachbereiches Soz E sowie der Arbeitsgruppe Finanzen und Controlling in der
Arbeitsanweisung zu regeln.
Zeitliche Umsetzung: I. Quartal 2013 (unter Einbeziehung der zukünftig in dieser
Arbeitsgruppe tätigen Mitarbeiter/innen)
Wiederbesetzung aller derzeit freien Planstellen des Bereichs der Hilfe zur Pflege
Die Nutzung aller verfügbaren Stellen ist erforderlich, um einerseits die
Arbeitsgruppe „Fallkostencontrolling in der Hilfe zur Pflege“ einrichten und zukünftig
Bearbeitungsrückstände vermeiden zu können. Dies kann derzeit nur für 2013
abgesichert werden. Nach dem im Bezirksamt am 30.08.2012 beschlossenen
Drucksache „Festlegung der maximalen Besetzungsmöglichkeit (VZÄ) für die Jahre
2012 bis 2016“ sind im GB 4 neben den angebotenen 11,7 VzÄ noch weitere 8,5
VZÄ in 2014 – 2016 zu erbringen.
Zeitliche Umsetzung: kontinuierlich und unverzüglich und soweit Stellen
vorhanden sind.
Wiederaufbau einer effektiven Erstantragsbearbeitung bei der Hilfe zur Pflege
Sobald alle Stellen wieder besetzt sind und eine Konsolidierung der neuen
Strukturen festzustellen ist, soll auch die frühere Erstantragsstelle für Hilfen zur
Pflege wieder eingerichtet werden. Der Arbeitsschwerpunkt würde anfangs bei der
ambulanten Hilfe zur Pflege liegen. Die stationäre Pflege wäre in einem zweiten
Schritt der Erstantragsstelle zu übertragen.
Zeitliche Umsetzung: Umsetzung ab IV. Quartal 2013
Absicherung der Zielvereinbarung FM
Es sind auch in der Eingliederungshilfe alle freien Stellen wieder zu besetzen, um
den vereinbarten Personalschlüssel von 1:75 wieder zu erreichen. Perspektivisch ist
sicherzustellen, dass bei den weiterhin zu erwartenden Fallzahlensteigerungen eine
dem Personalschlüssel entsprechende Stellenaufstockung möglich wird.
Zeitliche Umsetzung: kontinuierlich und unverzüglich und soweit Stellen
vorhanden sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen des Pakets 2 kann nur durch das derzeit vorhandene
Führungspersonal des Sozialamtes sowie der Büroleitung der Abteilung erfolgen.
Aufgrund der bereits jetzt festzustellenden sehr starken quantitativen Belastung bzw.
sogar Überlastung der Leitungsebenen (siehe unter II, Seite 2) sind alle Arbeitsabläufe
zur Umsetzung der Maßnahmen des Pakets 2 als zeitkritisch einzustufen. Die zeitliche
Umsetzung der Maßnahmen wäre zunehmend gefährdet, wenn diesen Leitungskräften
weitere Aufgaben zugewiesen oder bereits obliegende Aufgaben mit höherer Priorität
versehen würden.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll erfolgen, wenn die im Paket 1 beschriebenen
Coaching- und Unterstützungsleistungen bereits verfügbar sind, um Fehlentwicklungen
möglichst von Beginn an zu vermeiden.
Paket 3
Sicherung der Weiterführung des Gesundheitsmanagements entsprechend
Mitarbeiterbefragung
Zeitliche Umsetzung: kontinuierlich; soweit Bedingungen der Bürodienstgebäude
zu beachten sind, kann eine Umsetzung der Vorschläge erst nach einer
Entscheidung über den geplanten Umzug des Sozialamtes in Angriff genommen
werden (sofern dann überhaupt noch erforderlich).
Ggf. Teambildungsmaßnahmen in Sachgebieten
Zeitliche Umsetzung: ab I. Quartal 2013
Stärkung der Stellung der FM durch entsprechende Coachingmaßnahmen
Die Fähigkeit der FM, Fallkonferenzen usw. sachorientiert und zielgerichtet leiten
und steuern zu können, soll gestärkt werden.
Zeitliche Umsetzung: ab I. Quartal 2013
Sicherung der qualitativen Weiterentwicklung der einzelnen MA
Zeitliche Umsetzung: Fortbildungsplanung 2013 läuft bereits
Regionalisierung der Fälle mit persönlichem Budget
Zeitliche Umsetzung: Hierzu wäre eine Regelung auf Landesebene (örtliche
Zuständigkeit) notwendig. Die Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Vorschlages
kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, wird aber von verschiedenen Bezirken
angestrebt.
Das Paket 3 kann das Sozialamt aus eigener Kraft bewältigen. Hier sind alle
Führungsebenen gefordert.
Die Personalentwicklung und Personalsteuerung insgesamt ist Aufgabe des ganzen
Bezirksamts.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Sind derzeit nicht abschließend quantifizierbar und stehen in Abhängigkeit von den ggf.
noch zu treffenden ergänzenden Beschlussfassungen des Bezirksamtes.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Soziales, Gesundheit, Schule und Sport