Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD-Fraktion, 26. BVV am 15.07.09.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
1.46
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-0831
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Antrag
Fraktion der SPD;
Beratungsfolge:
15.07.2009
BVV
BVV/26/VI
Betreff: Rückrufservice
Die BVV möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht einen Rückrufservice für
Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Ziel soll es sein, Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit zu geben, zurückgerufen zu werden, wenn es ihnen nicht gelingt
Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes telefonisch zu erreichen. Sei es weil sie außerhalb der
Sprechzeiten anrufen oder der Anschluss dauernd besetzt ist.
2. Der Rückrufservice sollte u.a. folgenden Kriterien (keine Ausschlusskriterien) entsprechen:
a) der Service ist optional für die Bürgerinnen und Bürger,
b) wählen Bürgerinnen und Bürger einen Anschluss an der besetzt ist, werden sie
automatisch zur Rückruffunktion weitergeleitet,
c) die Rückruffunktion sollte auch bei Rufnummerunterdrückung möglich sein,
d) der Rückruf sollte Werktags innerhalb von 48 Stunden erfolgen,
e) der Rückruf sollte durch die angewählte Mitarbeiterin erfolgen.
3. Die Prüfung soll weiterhin die finanziellen Auswirkungen eines solchen Rückrufservices
darstellen und exemplarisch auf das Standesamt begrenzt sein.
4. Das Ergebnis der Prüfung ist, vor Abgabe eines Schlussberichtes, dem Ausschuss für
Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung zur fachlichen
Beratung und dem Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal zur
Beratung der finanziellen Auswirkung bis zum 02. Dezember 2009 zu übergeben.
Berlin, den 07.07.2009
Einreicher: Fraktion der SPD
gez. Sabine Röhrbein
gez. Ronald Rüdiger
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
2
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und
Geschäftsordnung
1.46
Drs. VI-0831
Begründung:
Das Angebot der telefonischer Erreichbarkeit der Ämter für die Bürgerinnen und Bürger
ist ein zentrales Moment in der serviceorientierten Versorgung mit Dienstleistungen der
öffentlichen Hand. Oftmals können durch fernmündliche Abklärung Ämtergänge besser
Vorbereitet oder gänzlich vermieden werden. Dies kann zu einer Entlastung sowohl für
das Amt, als auch für die Bürgerinnen und Bürger führen.
Die telefonische Erreichbarkeit von Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes ist gerade
während öffentlicher Sprechstunden erheblich erschwert. Hier könnte mit einem
Rückrufservice eine erhebliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger erreicht
werden.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bürgerbeitiligung vorzulegen, hier
sollte fachlich über das weitere Vorgehen entschieden werden. Vor dem Hintergrund
der Haushaltssituation ist eine Beratung über die finanziellen Auswirkungen in Hinsicht
auf die bereitzustellende Technik und die Auswirkungen auf die KLR zwingend geboten.