Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht, Bezirksamt, 31. BVV am 03.03.2010.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0831
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
15.07.2009
11.11.2009
03.03.2010
BVV
BVV
BVV
BVV/26/VI
BVV/28/VI
BVV/31/VI
überwiesen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
16.09.2009
BüWoEiGO
BüEiWG/35/VI
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Rückrufservice
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drs. VI-0831
.02.2010
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.VI-0831
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Betreff: Rückrufservice
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 28.Sitzung am 11.11.2009 angenommenen Beschlussempfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0831 Betreff: Rückrufservice
„Die BVV möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Rückrufservice für
Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Ziel soll es sein, Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit zu geben, zurückgerufen zu werden, wenn es ihnen nicht gelingt
Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes telefonisch zu erreichen. Sei es, weil sie außerhalb der
Sprechzeiten anrufen oder der Anschluss dauernd besetzt ist.
2. Der Rückrufservice sollte u. a. folgenden Kriterien (keine Ausschlusskriterien) entsprechen:
a) der Service ist optional für die Bürgerinnen und Bürger,
b) wählen Bürgerinnen und Bürger einen Anschluss an der besetzt ist, werden sie
automatisch zur Rückruffunktion weitergeleitet,
c) die Rückruffunktion sollte auch bei Rufnummernunterdrückung möglich sein,
d) der Rückruf sollte werktags innerhalb von 48 Stunden erfolgen,
e) der Rückruf sollte durch die angewählte Mitarbeiterin erfolgen.
3. Die Prüfung soll weiterhin die finanziellen Auswirkungen eines solchen Rückrufservices
darstellen.
4. Das Ergebnis der Prüfung ist, vor Abgabe eines Schlussberichtes, dem Ausschuss für
Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste zur fachlichen Beratung und dem
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal zur Beratung der
finanziellen Auswirkungen bis zum 02.Dezember 2009 zu übergeben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die von den Abteilungen des Bezirksamtes eingeholten Stellungnahmen liegen vor.
Der behördliche Datenschutz- und Antikorruptionsbeauftragte hat in seiner Stellungnahme
erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht, die vorab eine grundsätzliche
Klärung erfordert.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde wegen dieser
Bedenken um ergänzende Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
__________________
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
___________________
Martin Federlein
Bezirksstadtrat für
Bürgerdienste und Wohnen