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VzK 13 Zwischenbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:30

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Inhalt der Datei

2.15 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-0831 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 15.07.2009 16.09.2009 11.11.2009 03.03.2010 07.07.2010 BVV BüWoEiGO BVV BVV BVV BVV/26/VI BüEiWG/35/VI BVV/28/VI BVV/31/VI BVV/35/VI überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Rückrufservice Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 29.06.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drs. VI-0831 .06.2010 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.VI-0831 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 2. Zwischenbericht Betreff: Rückrufservice Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 28.Sitzung am 11.11.2009 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0831 Betreff: Rückrufservice „Die BVV möge beschließen: 1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Rückrufservice für Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Ziel soll es sein, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, zurückgerufen zu werden, wenn es ihnen nicht gelingt Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes telefonisch zu erreichen. Sei es, weil sie außerhalb der Sprechzeiten anrufen oder der Anschluss dauernd besetzt ist. 2. Der Rückrufservice sollte u. a. folgenden Kriterien (keine Ausschlusskriterien) entsprechen: a) der Service ist optional für die Bürgerinnen und Bürger, b) wählen Bürgerinnen und Bürger einen Anschluss an der besetzt ist, werden sie automatisch zur Rückruffunktion weitergeleitet, c) die Rückruffunktion sollte auch bei Rufnummernunterdrückung möglich sein, d) der Rückruf sollte werktags innerhalb von 48 Stunden erfolgen, e) der Rückruf sollte durch die angewählte Mitarbeiterin erfolgen. 3. Die Prüfung soll weiterhin die finanziellen Auswirkungen eines solchen Rückrufservices darstellen. 4. Das Ergebnis der Prüfung ist, vor Abgabe eines Schlussberichtes, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste zur fachlichen Beratung und dem Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal zur Beratung der finanziellen Auswirkungen bis zum 02.Dezember 2009 zu übergeben.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die mit Schreiben vom 01.03.2010 erbetene Stellungnahme des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt seit dem 19.05.2010 vor. Die darin gegebenen Hinweise erfordern weitere Prüfungen, insbesondere hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit und etwaig daraus resultierender Kosten. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen noch nicht vor. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt __________________ Matthias Köhne Bezirksbürgermeister ___________________ Martin Federlein Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Wohnen