Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
2.15
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0831
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
15.07.2009
16.09.2009
11.11.2009
03.03.2010
07.07.2010
BVV
BüWoEiGO
BVV
BVV
BVV
BVV/26/VI
BüEiWG/35/VI
BVV/28/VI
BVV/31/VI
BVV/35/VI
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Rückrufservice
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 29.06.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drs. VI-0831
.06.2010
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.VI-0831
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
Betreff: Rückrufservice
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 28.Sitzung am 11.11.2009 angenommenen Beschlussempfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0831 Betreff: Rückrufservice
„Die BVV möge beschließen:
1.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Rückrufservice
für Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Ziel soll es sein, Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit zu geben, zurückgerufen zu werden, wenn es ihnen nicht gelingt Mitarbeiterinnen
des Bezirksamtes telefonisch zu erreichen. Sei es, weil sie außerhalb der Sprechzeiten anrufen
oder der Anschluss dauernd besetzt ist.
2.
Der Rückrufservice sollte u. a. folgenden Kriterien (keine Ausschlusskriterien)
entsprechen:
a) der Service ist optional für die Bürgerinnen und Bürger,
b) wählen Bürgerinnen und Bürger einen Anschluss an der besetzt ist, werden sie
automatisch zur Rückruffunktion weitergeleitet,
c) die Rückruffunktion sollte auch bei Rufnummernunterdrückung möglich sein,
d) der Rückruf sollte werktags innerhalb von 48 Stunden erfolgen,
e) der Rückruf sollte durch die angewählte Mitarbeiterin erfolgen.
3.
Die Prüfung soll weiterhin die finanziellen Auswirkungen eines solchen Rückrufservices
darstellen.
4.
Das Ergebnis der Prüfung ist, vor Abgabe eines Schlussberichtes, dem Ausschuss für
Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste zur fachlichen Beratung und dem
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal zur Beratung der finanziellen
Auswirkungen bis zum 02.Dezember 2009 zu übergeben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die mit Schreiben vom 01.03.2010 erbetene Stellungnahme des Berliner Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit liegt seit dem 19.05.2010 vor. Die darin gegebenen
Hinweise erfordern weitere Prüfungen, insbesondere hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit
und etwaig daraus resultierender Kosten.
Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen noch nicht vor.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
__________________
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
___________________
Martin Federlein
Bezirksstadtrat für
Bürgerdienste und Wohnen