Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht BA, 37. BVV am 03.11.10.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0831
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
15.07.2009
16.09.2009
11.11.2009
03.03.2010
07.07.2010
03.11.2010
BVV
BüWoEiGO
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/26/VI
BüEiWG/35/VI
BVV/28/VI
BVV/31/VI
BVV/35/VI
BVV/37/VI
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Rückrufservice
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 11.10.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0831
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.10.2010
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.VI-0831
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
3. Zwischenbericht
Betreff: Rückrufservice
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 28.Sitzung am 11.11.2009 angenommenen
Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0831
Betreff: Rückrufservice
„Die BVV möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen
Rückrufservice für Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Ziel soll es sein,
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, zurückgerufen zu werden, wenn
es ihnen nicht gelingt, Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes telefonisch zu erreichen.
Sei es, weil sie außerhalb der Sprechzeiten anrufen oder der Anschluss dauernd
besetzt ist.
2. Der Rückrufservice sollte u. a. folgenden Kriterien (keine Ausschlusskriterien)
entsprechen:
a) der Service ist optional für die Bürgerinnen und Bürger,
b) wählen Bürgerinnen und Bürger einen Anschluss an der besetzt ist, werden sie
automatisch zur Rückruffunktion weitergeleitet,
c) die Rückruffunktion sollte auch bei Rufnummernunterdrückung möglich sein,
d) der Rückruf sollte werktags innerhalb von 48 Stunden erfolgen,
e) der Rückruf sollte durch die angewählte Mitarbeiterin erfolgen.
3. Die Prüfung soll weiterhin die finanziellen Auswirkungen eines solchen
Rückrufservices darstellen.
4. Das Ergebnis der Prüfung ist, vor Abgabe eines Schlussberichtes, dem Ausschuss
für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste zur fachlichen Beratung
und dem Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal zur
Beratung der finanziellen Auswirkungen bis zum 02.Dezember 2009 zu übergeben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Schon jetzt tragen die einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes Pankow durch die
Veröffentlichung von E-Mail Adressen und Rufnummern in Broschüren, im Internet und
auf Briefköpfen für eine angemessene Erreichbarkeit der Verwaltung Sorge, Ferner wird
die Erreichbarkeit durch die jeweiligen Geschäftszimmer und Sekretariate während der
Dienstzeiten gesichert. Außerhalb der Dienstzeiten kommen, zumindest teilweise,
Anrufbeantworter zum Einsatz. Auch wird in einzelnen Bereichen eine Callcenter
ähnliche Lösung/ Bündelung angewandt bzw. erwogen.
Das explizite Angebot eines Rückrufservices wäre, unter Berücksichtigung der
datenschutzrechtlichen Hinweise aus der Stellungnahme des Berliner Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit und der technischen vorhandenen Möglichkeiten,
durch die Einrichtung von Anrufbeantworterzellen für ausgewählte Rufnummern und
einen dann aufgesprochenen Text wie z.B.: „ Wenn Sie einen Rückruf wünschen,
sprechen Sie nach dem Piepton Ihren Namen, Ihre Rufnummer und Ihr Anliegen auf
den Anrufbeantworter.“ realisierbar. Diese Lösung wäre vom technischen Aufwand
kostenneutral.
Hinsichtlich der aus dem Rückrufservice resultierenden und auf das Bezirksamt Pankow
entfallenden Gesprächsgebühren können vage Aussagen getroffen werden. Unter
Zugrundelegung der Gesamtkosten für das Gesprächsaufkommen über die zentrale
Telefonanlage im Jahr 2008 von 85.035,82 €, davon 33.131,76 € Kosten für
Verbindungen ins Festnetz und 51.922,06 € für Verbindungen ins Mobilfunknetz, dürfte
zumindest mit einer 10 % Steigerung der Kosten zu rechnen sein. Ferner ist zu
berücksichtigen, dass bei gleicher Personalstärke in Bereichen der
Bearbeitungszeitfonds noch kleiner wird. Auch sei darauf hingewiesen, dass in den
Leistungsbereichen heute schon sehr lange Bearbeitungszeiten anfallen (Wohnungs-,
Sozial-, Jugend-, Bürger, Standesämter u. a.), die über diesen Service eben nicht
reduziert sondern erhöht werden.
Das Bezirksamt führt eine Pilotphase vom 1.1.11 – 31.3.11 im Callcenter des
Bürgeramtes durch. Nach einer Analyse der Pilotphase wird über das weitere Verfahren
entschieden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Zurzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
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Martin Federlein
Bezirksstadtrat für
Bürgerdienste und Wohnen