Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA,SB 10. BVV am 07.11.12.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-0831
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
15.07.2009
16.09.2009
11.11.2009
03.03.2010
07.07.2010
03.11.2010
07.09.2011
14.12.2011
07.11.2012
BVV
BüWoEiGO
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/26/VI
BüEiWG/35/VI
BVV/28/VI
BVV/31/VI
BVV/35/VI
BVV/37/VI
BVV/44/VI
BVV/003/VII
BVV/010/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Rückrufservice
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 26.10.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0831
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2012
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.VI-0831
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betreff:
Rückrufservice
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 28.Sitzung am 11.11.2009 angenommenen
Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0831
Betreff: Rückrufservice
„Die BVV möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen
Rückrufservice für Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Ziel soll es sein,
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, zurückgerufen zu werden, wenn
es ihnen nicht gelingt Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes telefonisch zu erreichen.
Sei es, weil sie außerhalb der Sprechzeiten anrufen oder der Anschluss dauernd
besetzt ist.
2. Der Rückrufservice sollte u. a. folgenden Kriterien (keine Ausschlusskriterien)
entsprechen:
a) der Service ist optional für die Bürgerinnen und Bürger,
b) wählen Bürgerinnen und Bürger einen Anschluss an der besetzt ist, werden sie
automatisch zur Rückruffunktion weitergeleitet,
c) die Rückruffunktion sollte auch bei Rufnummernunterdrückung möglich sein,
d) der Rückruf sollte werktags innerhalb von 48 Stunden erfolgen,
e) der Rückruf sollte durch die angewählte Mitarbeiterin erfolgen.
3. Die Prüfung soll weiterhin die finanziellen Auswirkungen eines solchen
Rückrufservices darstellen.
4. Das Ergebnis der Prüfung ist, vor Abgabe eines Schlussberichtes, dem Ausschuss
für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste zur fachlichen Beratung
und dem Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal zur
Beratung der finanziellen Auswirkungen bis zum 02.Dezember 2009 zu übergeben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Am 15.06.2012 wurde durch das Amt für Bürgerdienste der Vertrag über die Teilnahme
am Bürgertelefon 115 mit dem ITDZ geschlossen. Seitens des ITDZ wird die
Beauskunftung von telefonischen Bürgeranfragen auf Basis der Inhalte der Berliner
Dienstleistungsdatenbank (DLDB) übernommen.
Das Call-Center des ITDZ ist Montag bis Freitag von 07.00 -18.00 Uhr für den Bürger
erreichbar und garantiert derzeit als Service, dass 75 % der Anrufe innerhalb von 30
Sekunden angenommen werden und 65 % der Anliegen der Anrufer bei Erstkontakt
abschließend bearbeitet werden.
Anfragen, die mit dem Inhalt der DLDB nicht beantwortet werden können, werden vom
ITDZ Berlin telefonisch an den Fachbereich Bürgerdienste weitergeleitet.
Hierzu hat das Amt für Bürgerdienste sich verpflichtet
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08.00 – 15.00 Uhr
10.00 – 17.00 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
10.00 – 17.00 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
die Erreichbarkeit der Bürgerämter als qualifizierte Anlaufstelle zu garantieren.
Bei etwaiger Nichterreichbarkeit wird vom ITDZ Berlin eine E-Mail mit dem Namen,
Telefonnummer und dem Anliegen des Anrufers an das Amt für Bürgerdienste
versendet. Seitens des Amtes für Bürgerdienste besteht dann die vertragliche
Verpflichtung den jeweiligen Bürger innerhalb von 24 Stunden (d.h. nach spätestens
zwei Arbeitstagen) zurückzurufen.
Auf Grund technischer Probleme konnte der Leistungsbeginn nicht zum 1. August 2012
erfolgen, sondern wird erst per 01.01.2013 umgesetzt werden.
Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Finanzierung des Standardservice Bürgertelefon 115 ist bis 2015 sichergestellt. Die
dann entstehenden Kosten sind gegenwärtig nicht bezifferbar.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Kultur, Umwelt und Bürgerservice