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VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:31

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1300 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 30.03.2011 12.04.2011 11.05.2011 07.11.2012 BVV OrdVerk BVV BVV BVV/41/VI OrdVer/087/VI BVV/42/VI BVV/010/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Verbesserung der Querungssituation in der Schönhauser Allee Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 17.10.2012 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1300 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2012 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1300 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Verbesserung der Querungssituation in der Schönhauser Allee Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 42.Tagung der BVV am 11.05.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1300: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich mit der BVG in Verbindung zu setzen, um auch während der Baumaßnahmen unter dem Viadukt der U2 zumindest an einigen prädestinierten Stellen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen. Auf diese Querungsmöglichkeiten soll durch entsprechende Beschilderung an den Bauzäunen hingewiesen werden“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Baumaßnahmen der BVG am Hochbahnviadukt der Schönhauser Allee sind seit längerer Zeit abgeschlossen. Die bisherigen Querungsbeziehungen für Fußgänger unter dem Hochbahnviadukt sind sämtlich wieder hergestellt. Die im Antrag aufgezeigte Problematik ist somit überholt. Eine Beantwortung der Drucksache durch die, für die Verkehrsführung während der Bauzeit zuständige, Verkehrslenkung Berlin kann aufgrund des zwischenzeitlich verstrichenen Zeitraums nicht mehr in Aussicht gestellt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice