Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1300
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
30.03.2011
12.04.2011
11.05.2011
07.11.2012
BVV
OrdVerk
BVV
BVV
BVV/41/VI
OrdVer/087/VI
BVV/42/VI
BVV/010/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Verbesserung der Querungssituation in der Schönhauser Allee
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 17.10.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1300
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2012
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VI-1300
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verbesserung der Querungssituation in der Schönhauser Allee
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42.Tagung der BVV am 11.05.2011 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1300:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich mit der BVG in Verbindung zu setzen, um auch
während der Baumaßnahmen unter dem Viadukt der U2 zumindest an einigen
prädestinierten Stellen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen.
Auf diese Querungsmöglichkeiten soll durch entsprechende Beschilderung an den
Bauzäunen hingewiesen werden“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Baumaßnahmen der BVG am Hochbahnviadukt der Schönhauser Allee sind seit
längerer Zeit abgeschlossen. Die bisherigen Querungsbeziehungen für Fußgänger
unter dem Hochbahnviadukt sind sämtlich wieder hergestellt. Die im Antrag aufgezeigte
Problematik ist somit überholt.
Eine Beantwortung der Drucksache durch die, für die Verkehrsführung während der
Bauzeit zuständige, Verkehrslenkung Berlin kann aufgrund des zwischenzeitlich
verstrichenen Zeitraums nicht mehr in Aussicht gestellt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice