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VzK§15 BA, 11. BVV am 12.12.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 11. BVV am 12.12.12.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:35

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Inhalt der Datei

2.22 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VII-0306 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 12.12.2012 BVV BVV/011/VII Betreff: Benennungsabsicht für einen Privatweg in der Anlage der Siedlungs- und Gartengemeinschaft "Insel-Rügen" eG Berlin–Pankow, im Ortsteil Pankow, in "Insel-Rügen-Weg" Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 21.11.2012 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0306 Bezirksamt Pankow von Berlin 2012 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Benennungsabsicht für einen Privatweg in der Anlage der Siedlungs- und Gartengemeinschaft „Insel-Rügen“ eG Berlin–Pankow, im Ortsteil Pankow, in „Insel-Rügen-Weg“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Es ist beabsichtigt, den auf dem Gelände befindlichen Privatweg der Anlage „Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow, in „Insel-Rügen-Weg“ zu benennen. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Begründung Die Benennung des Privatweges soll auf Antrag der Eigentümerin, der „Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow, Anschrift: Binzstraße 61B in 13189 Berlin, erfolgen (Lageplan siehe Anlage). Dieser Privatweg trägt bisher keinen eigenständigen Namen. Die Lage der Parzellen und Grundstücke wird bislang über die festgesetzte Grundstücksnummer für den Zugang zur Gartenanlage „Insel Rügen“ eG, Binzstraße 61B + Parzellennummer erfasst. Damit bezieht sich die bestehende Registrierung im Melderegister und in den Personaldokumenten der Anwohner für sämtliche Parzellen einheitlich auf die Adresse Binzstraße 61B. Die differenzierte Unterscheidung der Adressen erfolgt ausschließlich über die Parzellennummern als Melderegisterzusatz. Melderegisterzusätze besitzen nicht den gleichen Stellenwert wie festgesetzte Grundstücksnummern (Hausnummern). Häufige Probleme treten so z. B. bei der Postzustellung auf, da die Absender Melderegisterzusätze nicht beachten. Die Benennung des Privatweges ermöglicht die geplante Festsetzung von Grundstücksnummern (Hausnummern). Erst durch die Benennung mit nachträglicher Festsetzung einer Grundstücksnummer wird eine Gebäudeadresse gebildet. Somit dient die Benennung des Privatweges der optimalen Orientierung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dadurch gelingt es erstmalig, den zunehmend wachsenden Bedarf nach der Georeferenzierung der Gebäudeadresse abzudecken. Bei der „Georeferenzierten Gebäudeadresse“ handelt es sich um Gebäudebezugspunkte, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln gebildet werden. Grundlage ist ein flächendeckender Nachweis der Gebäude mit amtlich festgesetzten Grundstücksnummern. Dadurch können dann in Zukunft die Anforderungen der Sekundärnutzer (landes- und kommunale Einrichtungen, wie die Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Versorgungsträger Wasserbetriebe, Gasag, Planungsbüros usw.), an die Übergabe von Geodaten - hier an die „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ - durch die Vermessungsämter auf dem neuesten Stand der Technik erfüllt werden. Der Privatweg soll nach der Ostseeinsel Rügen benannt werden. Die Namenswahl stellt einen direkten Bezug zur Gartenanlage „Insel Rügen“ eG Berlin-Pankow dar. Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage - Lageplan Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung