Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 11. BVV am 12.12.12.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.10.15, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
2.22
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0306
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
12.12.2012
BVV
BVV/011/VII
Betreff: Benennungsabsicht für einen Privatweg in der Anlage der Siedlungs- und
Gartengemeinschaft "Insel-Rügen" eG Berlin–Pankow, im Ortsteil Pankow,
in "Insel-Rügen-Weg"
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 21.11.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0306
Bezirksamt Pankow von Berlin
2012
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennungsabsicht für einen Privatweg in der Anlage der Siedlungs- und
Gartengemeinschaft „Insel-Rügen“ eG Berlin–Pankow, im Ortsteil Pankow,
in „Insel-Rügen-Weg“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, den auf dem Gelände befindlichen Privatweg der Anlage
„Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow, in „Insel-Rügen-Weg“ zu benennen. Die Lage des
Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.
Begründung
Die Benennung des Privatweges soll auf Antrag der Eigentümerin, der „Insel Rügen“ eG
in Berlin-Pankow, Anschrift: Binzstraße 61B in 13189 Berlin, erfolgen (Lageplan siehe
Anlage). Dieser Privatweg trägt bisher keinen eigenständigen Namen.
Die Lage der Parzellen und Grundstücke wird bislang über die festgesetzte
Grundstücksnummer für den Zugang zur Gartenanlage „Insel Rügen“ eG, Binzstraße
61B + Parzellennummer erfasst.
Damit bezieht sich die bestehende Registrierung im Melderegister und in den
Personaldokumenten der Anwohner für sämtliche Parzellen einheitlich auf die Adresse
Binzstraße 61B. Die differenzierte Unterscheidung der Adressen erfolgt ausschließlich
über die Parzellennummern als Melderegisterzusatz. Melderegisterzusätze besitzen
nicht den gleichen Stellenwert wie festgesetzte Grundstücksnummern (Hausnummern).
Häufige Probleme treten so z. B. bei der Postzustellung auf, da die Absender
Melderegisterzusätze nicht beachten.
Die Benennung des Privatweges ermöglicht die geplante Festsetzung von
Grundstücksnummern (Hausnummern). Erst durch die Benennung mit nachträglicher
Festsetzung einer Grundstücksnummer wird eine Gebäudeadresse gebildet. Somit
dient die Benennung des Privatweges der optimalen Orientierung im Sinne des § 5 Abs.
1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des
Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die
Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten
Liegenschaftskarte (ALK). Dadurch gelingt es erstmalig, den zunehmend wachsenden
Bedarf nach der Georeferenzierung der Gebäudeadresse abzudecken.
Bei der „Georeferenzierten Gebäudeadresse“ handelt es sich um
Gebäudebezugspunkte, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach
einheitlichen Regeln gebildet werden. Grundlage ist ein flächendeckender Nachweis der
Gebäude mit amtlich festgesetzten Grundstücksnummern.
Dadurch können dann in Zukunft die Anforderungen der Sekundärnutzer (landes- und
kommunale Einrichtungen, wie die Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Versorgungsträger Wasserbetriebe, Gasag, Planungsbüros usw.), an die Übergabe von Geodaten - hier an
die „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ - durch die Vermessungsämter auf dem
neuesten Stand der Technik erfüllt werden.
Der Privatweg soll nach der Ostseeinsel Rügen benannt werden. Die Namenswahl stellt
einen direkten Bezug zur Gartenanlage „Insel Rügen“ eG Berlin-Pankow dar.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen
Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende
Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.
Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz
durchgeführt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage - Lageplan
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung