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VzK§15 BA, 11. BVV am 12.12.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 11. BVV am 12.12.12.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 20:10
Aktualisiert
27.01.18, 21:35

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Inhalt der Datei

2.25 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 12.12.2012 BVV BVV/011/VII Betreff: Nachweis der im 1. Halbjahr 2012 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 28.11.2012 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen VII-0310 Drs. VII-0310 Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2012 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Nachweis der im 1. Halbjahr 2012 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Es wurden bis zum 30.06.2012 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben zugelassen: überplanmäßige Ausgaben in Höhe von: außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von: überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 1.460.067,67 € 63.017,00 € 0,00 € Das Bezirksamt bittet die BVV, Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Begründung Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Maßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen Für die Umsetzung entstehen Kosten in Höhe von 1.523.084,67 € zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Maßnahmen, die aus den Kapiteln / Titeln gemäß Anlage bzw. über zugesagte Basiskorrekturen finanziert werden. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister