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Daten

Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
Antwort.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
16.10.15, 21:34
Aktualisiert
27.01.18, 09:52

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Bezirksamt Neukölln von Berlin Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste Dez Bezirksverordnetenvorsteher o.V.i.A. über Bezirksbürgermeister o.V.i.A. nachrichtlich den Fraktionen der SPD, CDU, Grünen, Piraten und LINKEN 25. April 2012 ( 2260 Sitzung am Lfd. Nr. Drs. Nr. : 25.04.2012 : 9.6 : 0232/XIX Dringlichkeit  schriftlich  Konsensliste  Beantwortung der Mündlichen Anfrage Betr.: Überlastung des Wohnungsamtes Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Burger, für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Zu 1. Die Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch- Zweites Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) (AV Wohnen) vom 03.04.2012 führt zu keiner zusätzlichen Belastung des Fachbereiches Wohnen der Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste. Die hohen Antragseingangszahlen im Bereich Wohngeld bleiben von der Wohnraumaufwendungsverordnung unberührt. Hinsichtlich der zu erwartenden ansteigenden Zahlen im Bereich der Wohnberechtigungsscheine ist zu erwähnen, dass dies im Zusammenhang mit dem ab dem 01.05.2012 wieder gültigen Besetzungsrecht steht. Die Wohnraumaufwendungsverordnung wäre jedoch auch an dieser Stelle nicht für eine Überbelastung des Wohnungsamtes verantwortlich. Aufforderungen des Jobcenters oder des Sozialamtes an Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger, sich um adäquaten Wohnraum im Rahmen des anerkannten Mietzinses zu bemühen, werden bereits seit langer Zeit seitens der Leistungsbehörden ausgesprochen. 2 Die Bearbeitung der Wohnberechtigungsscheine stellt qualitativ keine neue Herausforderung für den Fachbereich Wohnen in Neukölln dar. Für die Überprüfung der Mieten, auch nach Maßgabe des Mietspiegels, ist der Fachbereich auch nicht zuständig. Der Mietspiegel findet auf den Bereich des sozialen Wohnungsbaus keine Anwendung. Zudem hat sich die Überprüfung der Mieten die Investionsbank Berlin vorbehalten. Infolge dessen ergibt sich auch hier keine Überbelastung des Wohnungsamtes durch die Einführung der Wohnaufwendungsverordnung. Zu 2. Entfällt. Es gilt das gesprochene Wort! Blesing Bezirksstadtrat