Daten
Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
Antwort.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
16.10.15, 21:34
Aktualisiert
27.01.18, 09:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste
Dez
Bezirksverordnetenvorsteher o.V.i.A.
über
Bezirksbürgermeister o.V.i.A.
nachrichtlich den
Fraktionen der
SPD, CDU, Grünen, Piraten und LINKEN
25. April 2012
( 2260
Sitzung am
Lfd. Nr.
Drs. Nr.
: 25.04.2012
: 9.6
: 0232/XIX
Dringlichkeit
schriftlich
Konsensliste
Beantwortung der
Mündlichen Anfrage
Betr.: Überlastung des Wohnungsamtes
Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Burger,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für
Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch- Zweites Buch (SGB II) und dem
Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) (AV Wohnen) vom 03.04.2012 führt zu
keiner zusätzlichen Belastung des Fachbereiches Wohnen der Abteilung Bauen, Natur
und Bürgerdienste.
Die hohen Antragseingangszahlen im Bereich Wohngeld bleiben von der
Wohnraumaufwendungsverordnung unberührt.
Hinsichtlich der zu erwartenden ansteigenden Zahlen im Bereich der
Wohnberechtigungsscheine ist zu erwähnen, dass dies im Zusammenhang mit dem ab
dem 01.05.2012 wieder gültigen Besetzungsrecht steht. Die Wohnraumaufwendungsverordnung wäre jedoch auch an dieser Stelle nicht für eine Überbelastung des
Wohnungsamtes verantwortlich. Aufforderungen des Jobcenters oder des Sozialamtes
an Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger, sich um adäquaten Wohnraum im
Rahmen des anerkannten Mietzinses zu bemühen, werden bereits seit langer Zeit
seitens der Leistungsbehörden ausgesprochen.
2
Die Bearbeitung der Wohnberechtigungsscheine stellt qualitativ keine neue
Herausforderung für den Fachbereich Wohnen in Neukölln dar. Für die Überprüfung der
Mieten, auch nach Maßgabe des Mietspiegels, ist der Fachbereich auch nicht zuständig.
Der Mietspiegel findet auf den Bereich des sozialen Wohnungsbaus keine Anwendung.
Zudem hat sich die Überprüfung der Mieten die Investionsbank Berlin vorbehalten.
Infolge dessen ergibt sich auch hier keine Überbelastung des Wohnungsamtes durch
die Einführung der Wohnaufwendungsverordnung.
Zu 2.
Entfällt.
Es gilt das gesprochene Wort!
Blesing
Bezirksstadtrat