Daten
Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
16.10.15, 21:51
Aktualisiert
27.01.18, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung:
Vorlage zur Beschlussfassung
Ursprungsinitiator: BA/BiSchulKuSport, Dr. Giffey, Franziska
Beratungsfolge:
Datum
13.06.2012
Gremium
BVV
Sitzung
BVV/009/XIX
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:
0283/XIX
Beratungsstand
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Vorlage zur Beschlussfassung
Aufhebung einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kielhorn-Schule (Kopfstr. 55, 12053 Berlin) wird zum Schuljahr 2012/13 aufgehoben.
Begründung:
Die Kielhorn-Schule ist ein Sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und
umfasst im Grundstufenbereich die Klassen 3-6 (mit derzeit insgesamt 24 Schüler/innen) sowie die
Sekundarstufe I (Klassen 7-10 mit derzeit insgesamt 40 Schüler/innen).
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) formuliert das Recht auf
Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen
und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Für den Bildungsbereich ist hier vor allem der Artikel
24 von besonderer Relevanz, in Absatz 2 heißt es: „Bei der Verwirklichung dieses Rechtes stellen die
Vertragsstaaten sicher, dass … b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an
Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“
Die insofern erfolgende Erhöhung des Anteils inklusiver Angebote in den allgemeinbildenden Schulen führt zu
einem entsprechenden Rückgang der Anzahl an Schüler/innen in den Förderzentren, insbesondere mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“ und „Sprache“.
Unter Berücksichtigung des weiterhin bestehenden Elternwahlrechts und der insofern nur sehr schwer
einzuschätzenden Entwicklung, ist in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft für den Bezirk Neukölln eine schrittweise Umsetzung zur Erhöhung des Anteils inklusiver
Angebote in den allgemeinen Schulen und ein damit sukzessiver Abbau von Förderzentren vorgesehen.
In einem ersten Schritt wird daher die Karlsgarten-Schule zum Schuljahr 2012/13 das Konzept der „Inklusiven
Schule“ mit den Schülerinnen und Schülern des Grundstufenbereichs des Förderzentrums Kielhorn-Schule
umsetzen. Die Oberstufenschüler der Kielhorn-Schule wechseln an das Förderzentrum der Adolf-ReichweinSchule und die Kielhorn-Schule kann damit aufgelöst werden. Diese Entscheidung erfolgte in enger
Abstimmung mit den betreffenden und vorstehend genannten Schulen.
Die im Schulgebäude Kopfstr. 55 frei werdenden Räume werden zukünftig von der ebenfalls in diesem
Gebäude befindlichen Zuckmayer-Schule (Integrierte Sekundarschule) sowie zu einem geringen Teil auch von
der benachbarten Regenbogen-Schule (Grundschule) genutzt. Beide Schulen haben aufgrund des
Ganztagsbetriebs einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten.
- Seite 2 -
Rechtsgrundlagen:
§ 109 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl.
S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 549, 560):
…
(3) Die Bezirke entscheiden über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von
ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. …
§ 12 Absatz 2 Nr. 10 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom
10.11.2011 (GVBl. S. 692):
…
(2) Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über
… 10. die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen …
Berlin-Neukölln, den 05.06.2012
BA/BiSchulKuSport, Frau Giffey, Franziska
(Antragsteller, Fragesteller bzw. Berichterstatter)
Abstimmungsverhalten:
SPD
Einstimmig
JA
NEIN
ENTH.
CDU
Grüne
PIRATEN
LINKE
Ergebnis:
beschlossen (mit Änderung)
zurückgezogen
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
beantwortet schriftlich
BzBm/FinWi
BiSchulKuSport
Kenntnis genommen
vertagt
abgelehnt
gegenstandslos
(federführend)
JugGes
BauNatBüD
Soz