Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

2. Beschlussempfehlung AS WJÖ.doc

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
2. Beschlussempfehlung AS WJÖ.doc
Größe
34 kB
Erstellt
16.10.15, 23:19
Aktualisiert
27.01.18, 10:27

öffnen download melden Dateigröße: 34 kB

Inhalt der Datei

Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin VII. Wahlperiode Ursprung: <Vorlage zur Beschlussfassung>, <BzStR WirtStadt> <Beschlussempfehlung> <Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung> Drs.-Nr.: Verfasserin/ Verfasser: <0776/VII> <Beiersdorff, Frank> <Begründung des Bebauungsplanes XXI-6 mit Planungsstand vom November 2012 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-6 für das Gelände zwischen Habichtshorst, Pollnower Weg, Verlängerung Pollnower Weg bis zur Wuhle (ehemalige Bezirksgrenze Marzahn-Hellersdorf), im Verlauf der westlichen Böschungskante der Wuhle bis zur Heesestraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 0362/IV)> Beratungsfolge: Datum Gremium <27.02.2013 Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV 12.03.2013 Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung 25.04.2013 Bezirksverordnetenversammlung> Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung, hat in seiner Sitzung am 12.03.2013 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen. Die BVV möge beschließen: Dem Bebauungsplan XXI-6 vom 01.07.1997 mit den Deckblättern vom 01.12.1997, vom 05.07.2001 und vom 10.01.2012 sowie der Begründung mit Planungsstand vom November 2012 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt. Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-6 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt. Diese Drucksache wurde:  beschlossen  beschlossen in geänderter Fassung  zur Kenntnis genommen  abgelehnt  zurückgezogen  überwiesen an:............................................................. Ausdruck vom: Wednesday January 24, 2018 Seite: 1/1