Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
160 kB
Erstellt
16.10.15, 23:19
Aktualisiert
27.01.18, 10:58
Stichworte
Inhalt der Datei
BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Berlin, den 27.09.11
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.10.2011
1. Gegenstand der Vorlage:
Rahmenbedingungen zur Anwendung der Verwaltungsvorschrift für das Berliner Ideenmanagement II im Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 27.09.11 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 1472/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Dagmar Pohle
Bezirksbürgermeisterin
Anlage
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Rechtsamt
RA L
20.09.2011
2406
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung Nr. 1472/III
A. Gegenstand der Vorlage:
Rahmenbedingungen zur Anwendung der Verwaltungsvorschrift für das Berliner Ideenmanagement II im
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
B. Berichterstatter/in:
Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt die Rahmenbedingungen zur
Anwendung der Verwaltungsvorschrift für das Berliner
Ideenmanagement II (gemäß Anlage).
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
Die Verwaltungsvorschriften für das Berliner Ideenmanagement II vom 21.03.2000 sind mit Ablauf des 21.03.2010
außer Kraft getreten. Mit Rundschreiben der SenInnSport
Abteilung ZS Nr. 12/2010 sind bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften die VV BIM II sowie die dazugehörigen Ausführungserläuterungen weiterhin anzuwenden.
Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin wurden bisher keine Rahmenbedingungen zur Anwendung der Verwaltungsvorschrift beschlossen. Mit der Beschlussfassung
der Rahmenbedingungen wird das Qualitäts- und
Ideenmanagement im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin gefördert.
E. Rechtsgrundlage:
§ 7 Drittes Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung
(VGG) vom 17.05.1999 in der Fassung vom 21.12.2005,
Verwaltungsvorschrift für das Berliner Ideenmanagement II
vom 21.03.2000 sowie Rundschreiben der SenInnSport
vom 28.02.2010, § 15, § 36 Absatz 2 b, f und Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
keine
Dagmar Pohle
Bezirksbürgermeisterin
Anlage
Anlage zur BA-Vorlage Nr.1472/III
Rahmenbedingungen zur Anwendung der Verwaltungsvorschrift für das Berliner
Ideenmanagement II vom 21.03.2000 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
1. Grundsätze
Die Beschäftigten der Berliner Verwaltung sind kontinuierlich zur Aufdeckung von Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten zu ermuntern. Es ist im Interesse der Beschäftigten
und der Berliner Verwaltung sicherzustellen, dass diese Initiative ausschließlich zu positiver
Resonanz und Anerkennung führt.
Hinsichtlich weitergehender Bestimmungen zur Bewertung von Qualitätsvorschlägen besteht
gem. § 85 Abs. 1 Nr. 11 Personalvertretungsgesetz (PersVG) eine Mitbestimmungspflicht
des Personalrates.
2. Handlungsverantwortung
Die Förderung und Unterstützung des Ideenmanagements durch die Führungskräfte ist eine
unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Ideenmanagement. Führungskräfte in
diesem Sinne sind alle Dienstkräfte mit Personalverantwortung, die Unterstützungs- und
Umsetzungspflicht ist nicht auf Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung gem. § 5 VGG
(Leiter/innen der LuV und SE, des RA und StD) beschränkt. Den Führungskräften und Beschäftigtenvertretungen wird empfohlen, die Beschäftigten in regelmäßigen Aktionen zur
Entwicklung von Qualitätsvorschlägen anzuregen.
Der Fachbereich Steuerungsdienst der SE PersStD fungiert als koordinierende Stelle. Aus
dem Steuerungsdienst wird eine Dienstkraft als Ansprechpartner/in benannt (Ansprechpartner/in sowohl innerhalb des BA als auch für das Berliner Ideenmanagement).
Darüber hinaus sind auf der Abteilungsebene mindestens ein/e Ansprechpartner/in 1 sowie je
LuV/SE ein/e Mitarbeiter/in zu benennen, die als fachlich kompetente Berater/innen das
Qualitätsgremium bilden (z. B. kontinuierliche Information der Beschäftigten und der Führungskräfte, fachliche Bewertung von eingereichten Vorschlägen).
3. Teilnahme/Bezugsbereich
Alle Beschäftigten der Berliner Verwaltung können für jeden Verwaltungsbereich Qualitäts-/
Verbesserungsvorschläge einreichen. Diese können sowohl eigene als auch fremde Aufgabenbereiche betreffen.
Die Anwendung der Verwaltungsvorschrift für Vorschläge, die nicht von Beschäftigten der
(unmittelbaren) Berliner Verwaltung stammen, liegt im Ermessen der Führungskräfte des
betreffenden Fachbereiches.
Für die Einreichung und Bewertung der Vorschläge gilt der Ablaufplan gemäß Anlage 1 der
Rahmenbedingungen.
4. Gegenstand/Prüfung
Jeder Qualitäts-/Verbesserungsvorschlag muss ein konkretes Problem oder eine Anregung
aufzeigen. Inhaltsgleiche oder nicht neue Anregungen gelten in diesem Sinne nicht als Qualitäts-/Verbesserungsvorschlag 2 .
1
2
Referent/in der Abteilungen vorzugsweise als ständige/r Ansprechpartner/in des Steuerungsdienstes
gem. Verwaltungsvorschrift Berliner Ideenmanagement Einschränkung auf „innerhalb von 3 Jahren“
1 von 3
Als nicht neu gelten Vorschläge, deren Inhalt gängige Praxis ist bzw. an deren Umsetzung
bereits nachweislich gearbeitet wird. Die Feststellung trifft die koordinierende Stelle in Abstimmung mit dem Qualitätsgremium.
Die Prüfung und Bewertung jedes eingegangenen Qualitäts-/Verbesserungsvorschlages
erfolgt gemäß Anlage 1.
5. Entscheidung
Das Qualitätsgremium wird in der Regel fallbezogen gebildet und nach Bedarf wirksam. Es
wird durch den/die Ansprechpartner/in der Abteilungen einberufen und sollte mindestens aus
dem/der LuV-/SE-Leiter/in der betroffenen Organisationseinheit sowie einem/r Vertreter/in
des Personalrates mit beratender Stimme bestehen. Ggf. können zusätzlich weitere Personen und/oder die Frauenvertreterin bzw. die Schwerbehindertenvertretung mit beratender
Stimme einbezogen werden. Die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen obliegen
dem/der Ansprechpartner/in. 3
Das einberufene Qualitätsgremium entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines
Qualitäts-/Verbesserungsvorschlages einschließlich der Honorierung in einfacher Mehrheit.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der LuV-/SE-Leiters/in den Ausschlag, dem/der
die Umsetzungsverantwortung obliegt. Ist eine Teilnahme auch des/der Vertreters/in nicht
möglich, ist eine schriftliche Stellungnahme zur Zustimmung/Ablehnung zum Qualitätsvorschlag bis spätestens einen Tag vor der Sitzung abzugeben.
Bei komplexen Problembeschreibungen, für die mit dem Qualitätsvorschlag kein Lösungsvorschlag eingereicht wurde oder deren Umsetzung nicht unmittelbar möglich ist, kann ein
Qualitätszirkel eingerichtet werden. Die organisatorische Betreuung der Qualitätszirkel
(Themenauswahl, Moderation usw.) wird unter Einbeziehung der betroffenen Organisationseinheiten von dem/der Ansprechpartner/in für das Ideenmanagement übernommen.
Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung von Verbesserungsvorschlägen, die durch das Qualitätsgremium abgelehnt wurden, besteht nicht.
6. Umsetzung
Das Umsetzungscontrolling wird von dem/der Ansprechpartner/in wahrgenommen. Das Qualitätsgremium gibt einen entsprechenden Zeitraum zur Umsetzung des Vorschlages vor. Die
Umsetzung ist in einfacher und zweckmäßiger Form zu dokumentieren. Ist eine Umsetzung
innerhalb dieser Frist nicht realisierbar, sind die Gründe dafür dem Gremium schriftlich mitzuteilen.
Der/Die Ansprechpartner/in sorgt für die Information der Organisationseinheiten über Vorschläge aus anderen Dienststellen, die übernommen werden könnten und ist verantwortlich
für die Weitergabe der angenommenen Vorschläge an die anderen Dienststellen und Behörden.
7. Anerkennung und Honorierung
Leistungen und Initiativen der Beschäftigten sind grundsätzlich in angemessener Art und
Weise anzuerkennen (Lob, Bestätigung).
Die LuV-/SE-Leitung kann durch persönliche Gespräche, Schreiben (Urkunden) oder öffentliche Auszeichnungen die Würdigung zum Ausdruck bringen.
3
Das Qualitätsgremium sollte nur dann einberufen werden, wenn umfangreiche bzw. finanziell relevante Vorschläge eingereicht werden, die beispielsweise auch eine finanzielle Prämierung des Einreichers erwarten lassen.
2 von 3
Angenommene Qualitätsvorschläge sollten (auf Wunsch) in der Personalakte verzeichnet
werden und Berücksichtigung bei Beurteilungen finden.
Eine Honorierung sollte in erster Linie mit Freizeitausgleich erfolgen, kann aber auch in Einzelfällen durch eine Geldleistung erfolgen (Grundlage Prämienplan, siehe Anlage 2). Für
Beamtinnen und Beamte wird gemäß § 2 Abs. 2, Satz 1 BBesG eine Prämie ausschließlich
als Freizeitausgleich gewährt. Vorschläge ohne berechenbare Einsparung werden grundsätzlich mit Freizeitausgleich honoriert.
Geldprämien betragen 20 % der unmittelbar durch den Qualitäts-/Verbesserungsvorschlag
erzielten Nettoeinsparungen eines Jahres (nachweislich berechenbare und zahlungswirksame Einsparungen). Prämienberechtigt sind neben dem Einsender alle an der Erarbeitung der
Lösung eines Qualitätsvorschlages unmittelbar beteiligten Dienstkräfte.
Wenn die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, d. h. tatsächliche Minderausgaben in einem Haushaltsjahr eintreten, sind die Zahlungen der Geldprämie aus dem
Kapitel 3304, Titel 45903 - Prämien für besondere Leistungen - vorzunehmen (Deckungsquelle ist der Titel der Minderausgabe).
Bei der Gewährung von Geldprämien ist durch die bewirtschaftende Stelle die Genehmigung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 37 Abs. 7 oder 8 LHO einzuholen. Da den
überplanmäßigen Ausgaben nachgewiesene Einsparungen an anderer Stelle gegenüberstehen, sind diese Ausgabenansätze mit einer entsprechenden Sperre zu versehen.
Die Auszahlung von Geldprämien und der ggf. vorzunehmende Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen werden von der personalverwaltenden Stelle veranlasst.
8. Information und Kommunikation
Alle Informationen zum Ideenmanagement sind im Rahmen des Beschäftigtenportals allen
Mitarbeitern/innen einfach zugänglich zu machen. Das schließt sowohl die Verlinkung zu den
Intranetseiten der SenInnSport als auch zu den bezirksinternen Quellen (bezirkliche Regelungen, Vordrucke etc.) ein.
Gleichermaßen sind die Möglichkeiten des Portals zur Dokumentation laufender und abgeschlossener Aktivitäten sowie zum Erfahrungsaustausch der Einbringer und Nutzer von neuen Ideen auszuschöpfen.
Die Einbringung von Vorschlägen sollte vorzugsweise über ein Formular, das am PC ausgefüllt und elektronisch versendet werden kann, erfolgen. Für Mitarbeiter/innen, die keinen unmittelbaren Zugang zum Beschäftigtenportal haben, muss die Möglichkeit geschaffen werden, den Vordruck manuell auszufüllen und weiterzuleiten.
Anlage 1 ............ Ablaufplan des Ideenmanagements im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Anlage 2 ............ Prämienberechnung für Verbesserungs- und Qualitätsvorschläge
Anlage 3 ............ Vordruck zur Einreichung eines Vorschlages
3 von 3
Anlage 1
Ablaufplan für das Berliner Ideenmanagement im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Ein Qualitätsvorschlag im Sinne der Verwaltungsvorschrift für das Berliner Ideenmanagement II vom 21.03.2000 liegt dann vor, wenn er der Verbesserung von Strukturen und Abläufen innerhalb der Verwaltung dient.
1.
Qualitäts-/Verbesserungsvorschläge werden beim Steuerungsdienst der SE PersStD
vorzugsweise elektronisch unter Verwendung des Vordrucks eingereicht.
Im Steuerungsdienst erfolgt die Registrierung des Vorschlages und es wird geprüft, ob
es sich um einen Vorschlag im Sinne des Berliner Ideenmanagements handelt.
Als Ansprechpartner/in für das Berliner Ideenmanagement wird gleichzeitig eine Prüfung vorgenommen, ob bereits ein inhaltsgleicher Vorschlag im Land Berlin bekannt ist,
soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen (z. B. zentrale Datenbank).
2.
Der Vorschlag wird vom Steuerungsdienst an die für den Vorschlag inhaltlich verantwortliche LuV-/SE-Leitung zur Bewertung (mit Fristsetzung) sowie eine Kopie an die
Beschäftigtenvertretung weitergeleitet.
Die Stellungnahme sollte innerhalb von 14 Tagen dem Steuerungsdienst übergeben
werden. Mit der Stellungnahme entscheidet der/die LuV-/SE-Leiter/in über
- die Annahme bzw. Ablehnung des Vorschlages
- die Einstufung als Verbesserungs- oder Qualitätsvorschlag.
Die Ablehnung eines Vorschlages ist nachvollziehbar schriftlich zu begründen. Die Information über die Ablehnung des Vorschlages erhält der Einreicher über den Steuerungsdienst.
Bei der Einstufung als Verbesserungsvorschlag ist die LuV/-SE-Leitung direkt für die
schnellstmögliche Umsetzung im Verantwortungsbereich verantwortlich und legt anhand
der Bewertungsempfehlungen die Höhe der Prämierung fest.
Erfolgt eine Einstufung als Qualitätsvorschlag, kann die LuV-/SE-Leitung einen Vorschlag für die Einberufung des Qualitätsgremiums unterbreiten, ggf. kann ein Qualitätszirkel gebildet werden.
3.
Das Qualitätsgremium wird nach Bedarf wirksam und wird fallweise unter Einbeziehung
fachlicher und betriebswirtschaftlicher Kompetenz durch den Steuerungsdienst einberufen. Die Entscheidung zur Annahme bzw. Ablehnung des Qualitätsvorschlages wird
gemäß Punkt 5. der Rahmenbedingungen getroffen.
4.
Bei Annahme des Qualitätsvorschlages legt das Qualitätsgremium die Höhe der Honorierung fest (siehe Punkt 8. der Rahmenbedingungen).
5.
Durch den Steuerungsdienst werden angenommene Vorschläge an andere Dienststellen und Behörden weitergeleitet. Gleichzeitig wird vom Steuerungsdienst die Dokumentation im Rahmen des Beschäftigtenportals abgesichert.
Anlage 2
Prämienberechnung für Verbesserungs- und Qualitätsvorschläge
Eingereichte Vorschläge gliedern sich wie folgt:
1. Berechenbare Einsparungen
2. Nicht berechenbare Einsparungen
3. Nicht umsetzbare Vorschläge
1.
Berechenbare Einsparungen
Für Vorschläge, die zu berechenbaren Einsparungen führen, wird Freizeitausgleich oder
eine Geldprämie gewährt. Die Berechnungsgrundlage für den Freizeitausgleich bzw. die
Höhe der Geldprämie beträgt 20 % der innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Umsetzung erzielten Nettoeinsparung.
2.
Nicht berechenbare Einsparungen
Vorschläge, welche keine berechenbaren Einsparungen aufweisen, werden auf der
Grundlage eines Punktesystems bewertet. Pro zu beachtendem Kriterium können 0 (nicht
betroffen) bis 5 Punkte (sehr positive Wirkung) vergeben werden. Für jeden Punkt werden 30 Minuten Freizeitausgleich gewährt.
3.
Nicht umsetzbare Vorschläge
Für gute Ideen oder gründlich ausgearbeitete Vorschläge, die sich nicht verwirklichen
lassen, kann als Anerkennung Freizeitausgleich gewährt werden.
Bewertung nach Punktesystem
Kriterium
Punkte (0 bis 5)
Freizeitausgleich
(30 min. pro Punkt)
Aufwand/Kreativität
Kundenzufriedenheit/Erleichterung für Bürger/innen
Zufriedenheit der Beschäftigten/Arbeitsbedingungen
Öffentlichkeitswirksamkeit
Prozessoptimierung (Abläufe)
Arbeitsergebnisverbesserung
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Unfallschutz
Umweltschutz
gesamt
Allgemeine Regelungen
Waren mehrere Dienstkräfte an der Erarbeitung eines Vorschlages beteiligt, ist die ermittelte
Prämie auf diese Dienstkräfte (soweit prämienberechtigt) aufzuteilen. Wird ein Lösungsvorschlag durch einen Qualitätszirkel erarbeitet, so sind dabei alle Zirkelteilnehmer/innen (einschließlich Moderator/in) prämienberechtigt.
Freizeitausgleich ist nicht teilbar, sondern in gleicher Höhe für alle prämienberechtigten
Dienstkräfte zu gewähren.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Anlage 3
Vorschlag für das Berliner Ideenmanagement (BIM)
Einreicher:
Eingang am:
Name(n)
Vorschlag-Nr.:
Abteilung/Amt
Stellenzeichen
Telefon
Wer ist betroffen?
Problem ohne Lösungsvorschlag
Problem mit Lösungsvorschlag
Problemdarstellung
Lösungsvorschlag:
(soweit vorhanden)
Qualitätszirkel:
Sollte zur Erarbeitung einer Lösung ein Qualitätszirkel initiiert werden, wäre die Beteiligung folgender
Mitarbeiter/innen wünschenswert:
Formale Kriterien zur Prämienberechtigung:
Ich bin/wir sind geistiger Urheber des Vorschlages. Die Idee stammt von mir/uns.
Es lag kein konkreter dienstlicher Auftrag zur Erarbeitung dieses Lösungsvorschlages vor.
Die Verbesserung kann von mir/uns nicht eigenverantwortlich eingeführt bzw. umgesetzt
werden.
Datenschutzklausel:
Ich/wir willige/n ein, dass mein/unsere Name/n und Bearbeiterzeichen in einer Datenbank zum
Berliner Ideenmanagement gespeichert werden. (ggf. streichen).