Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
29 kB
Erstellt
16.10.15, 23:19
Aktualisiert
27.01.18, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
05.06.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 14.06.2012
1. Gegenstand der Vorlage:
Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0081/VII aus
der 5. BVV vom 23.02.2012, Liveübertragung von Bürgerversammlungen
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt hat mit der Zwischeninformation Nr. 0120/IV am 13.03.2012 mitgeteilt, dass eine
technische und datenschutzrechtliche Prüfung des Anliegens durch die zuständigen Bereiche
veranlasst wurde und der BVV im Juni 2012 abschließend Bericht erstattet wird.
Nach Auswertung der vorliegenden Prüfungsergebnisse kann das Bezirksamt dem Ersuchen der
BVV, die Einwohnerversammlungen in Echtzeit in das Internet zu übertragen, aus folgenden
Gründen nicht nachkommen:
Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt sich die Sachlage bei Annahme, dass sowohl Bild- wie
Tonübertragung geplant ist, wie folgt dar:
Die beabsichtigte Durchführung von Einwohnerversammlungen ist in § 42 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geregelt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsteher / die Vorsteherin der BVV.
Es handelt sich um eine Aufgabe des Bezirks. Als Organ der öffentlichen Verwaltung des Landes
Berlin (§ 2 Abs. 1 BezVG) ist der Bezirk bei seiner Tätigkeit zum Schutz personenbezogener Daten verpflichtet gem. § 2 Abs. 1 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG).
Nach § 6 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Nr. 4 BlnDSG ist die Verarbeitung von Daten einschließlich der Datenübermittlung an Dritte zulässig, sofern das BlnDSG oder eine andere Vorschrift dies erlaubt
oder der Betroffene einwilligt.
Die Übertragung von Einwohnerversammlungen ins Internet stellt eine Datenübermittlung personenbezogener Daten dar. Dies gilt sowohl für Redebeiträge wie für die ins Internet gestellten Bilder. Der Kreis der Empfänger ist unbestimmt und kann auch nicht bestimmt werden. Wie die
Empfänger mit den übermittelten Personendaten verfahren, ist weder zu prognostizieren noch zu
beeinflussen.
Betroffen durch die Übertragung sind alle Personen, die an den Einwohnerversammlungen teilnehmen. Dies sind der Vorsteher / die Vorsteherin der BVV, Mitarbeiter/innen des Bezirksamtes,
die Fragesteller/innen sowie das Publikum. Aus den Beiträgen der Fragesteller sind für Dritte ggf.
Rückschlüsse auf deren persönliche, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse möglich.
Im BlnDSG findet sich keine Regelung, auf welche die Übertragung der Einwohnerversammlungen ins Internet gestützt werden kann. Insbesondere ist § 6 Abs. 1 Satz 2 BlnDSG keine solche
Vorschrift. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn wegen der Art
der Verwendung der Daten schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht beeinträchtigt werden.
Da nicht einzuschätzen ist, auf welche Weise die Daten bei den Empfängern Verwendung finden,
scheidet diese Erlaubnisvorschrift aus.
Ebenso fehlt eine spezialgesetzliche Vorschrift. Im BezVG gibt es keine Regelung, welche die
Übertragung der Einwohnerversammlungen ausdrücklich für zulässig erklärt.
Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Liveübertragung grundsätzlich der Einwilligung
jeder einzelnen bei einer Einwohnerversammlung anwesenden Person bedarf.
Die Betroffenen sind vor Abgabe der Einwilligung über die Bedeutung der Einwilligung, den Verwendungszweck der Daten und die Freiwilligkeit der Einwilligung aufzuklären. Regelmäßig sollte
die Einwilligung in Schriftform erfolgen (§ 6 Abs. 3, 4 BlnDSG).
Falls einige Teilnehmer/innen die Einwilligung nicht erteilen, so wären Kamera und Mikrofon vor
Beginn der jeweiligen Redebeiträge abzustellen.
Die Zuschauer/innen müssen ihre Zustimmung nicht ausdrücklich erklären. Ausreichend ist ein
Aushang vor dem Saal, in welchem die Einwohnerversammlung abgehalten wird, mit Hinweis auf
die Übertragung, deren Umfang und Verwendungszweck sowie auf den Umstand, dass sich
der/die Eintretende durch die Teilnahme an der Einwohnerversammlung mit der Übertragung
einverstanden erklärt. Durch das Betreten des Saals wird die Erlaubnis sodann konkludent erteilt.
Bittet ein Zuschauer ums Wort, so wird eine explizite Einwilligungserklärung erforderlich.
Die Kameraperspektive sollte feststehend sein mit Blickrichtung auf die Stelle des Redners / der
Rednerin. Ist dies technisch nicht zu realisieren, so sollte zumindest Sorge dafür getragen werden, dass Aufnahmen der Zuschauer/innen unterbleiben.
Aus technischer und personeller Sicht stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
Das Anliegen des Ersuchens geht von einer Übertragung über die von der BVV genutzte Website
www.bvvlive.de aus. Diese Web-Domain gehört einer Privatperson und nicht dem Bezirksamt.
Das Bezirksamt hat Kenntnis davon, dass auf Grund der schlechten Datenqualität und langer
Werbeeinlagen gegenwärtig über einen Anbieterwechsel nachgedacht und in der AG BVV-Live
thematisiert wird. Die AG BVV-Live wird zuständigkeitshalber durch die Vorsteherin der BVV einberufen.
Der Fachbereich Informationstechnik (FB IT) der SE Facilitymanagement betreut alle Verwaltungsarbeitsplätze im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf. Nur für diese Arbeitsplätze und nicht für
eine durch Privatperson betriebene Web-Domain, wird die erforderliche IT-Infrastruktur durch den
FB IT zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört auch das Büro der BVV, nicht jedoch die BVV selbst
bzw. die einzelnen Fraktionen der BVV.
Da dieses Ersuchen der BVV keine originäre Verwaltungsaufgabe darstellt und das Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf keine eigenen Web-Server betreibt, ist das entsprechende Know-how im FB
IT nicht vorhanden und eine Zuständigkeit in dieser Sache nicht gegeben.
Für Dienstleistungen darüber hinaus müssten Dritte beauftragt werden. Das Bezirksamt verfügt
jedoch weder über die dafür notwendigen Haushaltsmittel einer entsprechenden Ausschreibung,
Anschaffung und regelmäßigen Wartung noch über die personellen Ressourcen bei der organisatorischen Umsetzung durch den FB IT, oder das Büro der BVV bzw. das Büro BzBm.
Abgesehen davon finden die Bürgerversammlungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten und
an wechselnden Örtlichkeiten statt.
Fazit:
Die datenschutzrechtliche Stellungnahme lässt grundsätzlich eine Liveübertragung unter der
Voraussetzung der wie vor beschriebenen Einhaltung des Berliner Datenschutzgesetzes zu.
Es sollte jedoch dabei bedacht werden, dass die Bürgerversammlungen dem direkten, wohnortnahen und gegenseitigen Austausch von Informationen, Anregungen und Hinweisen zwischen
Bürger/innen, Politik und Verwaltung dienen sollen und nicht durch ein formelles Einwilligungsverfahren von einer Teilnahme an den Bürgerversammlungen abgehalten werden.
Der vorstehend genannte technische -, finanzielle - und personelle Aufwand zur Übertragung
dieser Bürgerversammlungen erscheint unverhältnismäßig hoch, so dass aus gegenwärtiger
Sicht das Ersuchen der BVV nicht umgesetzt werden kann.
Dagmar Pohle
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin