Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
1. Antrag.doc
Größe
39 kB
Erstellt
16.10.15, 23:25
Aktualisiert
27.01.18, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: <Antrag>, <überfraktionell>
Beteiligung:
<Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der CDU
Fraktion der SPD>
<Antrag>
<überfraktionell>
Drs.-Nr.:
Verfasserin:
<0015/VII>
- Tischvorlage -
<Kern, Bernadette>
<Wilke, Carsten>
<Lemm, Gordon>
<Überprüfung der Mitglieder des Bezirksamtes bei Antritt nach der Wahl auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR>
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
<27.10.2011 Bezirksverordnetenversammlung>
Die BVV möge beschließen:
Die/der Bezirksbürgermeister/in wird ersucht, unverzüglich nach dem ersten Zusammentreten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf nach der Wahl seiner Mitglieder die Überprüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)/Amt für nationale Sicherheit (AfnS) bei dem Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß den Vorschriften des Stasiunterlagengesetzes (StUG) zu beantragen.
Es wird dabei davon ausgegangen, dass der/die BezirksbürgermeisterIn generell ohne gesonderten Antrag von der Senatskanzlei überprüft wird.
Die Überprüfung soll dazu dienen, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb des Bezirksamtes und mit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gegeben?
- Rechtfertigen die Mitglieder des Bezirksamtes in o.g. Angelegenheit das in sie mit der Wahl gesetzte Vertrauen der Bezirksverordneten und der BürgerInnen des Bezirks?
Der Bundesbeauftragte wird durch den/die BezirksbürgermeisterIn gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Liegen Ihrer Behörde Erkenntnisse über eine
a) hauptamtliche
b) inoffizielle
Tätigkeit von Mitgliedern des Bezirksamtes vor?
Der/die BezirksbürgermeisterIn berichtet in öffentlicher Sitzung (unter Beachtung der Vorgaben des Stasiunterlagengesetzes) über die Bewertung, die Empfehlungen und Konsequenzen, die aus den Erkenntnissen zu den Punkten 2., 3., und 4. für die Bezirksamtsmitglieder gezogen werden.
Die BVV als wählendes und abwählendes Gremium kann dazu weitere Fragen und Empfehlungen zur weiteren Verfahrensweise aussprechen.
Bei Nachwahl von Bezirksamtsmitgliedern wird die Überprüfung der/des nachrückenden Stadträtin/Stadtrats umgehend durch die/den BezirksbürgermeisterIn eingeleitet.
Begründung:
Die Überprüfung ist als ein Aspekt des Umgangs mit dem Erbe der DDR anzusehen.
Dem Informationsrecht der Öffentlichkeit bezüglich der früheren Tätigkeit von gewählten Vertretern/innen im Bezirksamt soll damit entsprochen werden.
Dieser Antrag wurde: beschlossen
beschlossen in geänderter Fassung
abgelehnt
zurückgezogen
Ausdruck vom: Wednesday January 24, 2018
Seite: 2/2